Hallo,
nachdem nun schon geklärt wurde, dass ein (nach GKV-Maßstäben) nebenberuflich Selbstständiger Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei der Einkünfteermittlung ansetzen kann, stellt sich eine neue Frage. Wird ein Nebenberufler bei Ansatz eines häuslichen Arbeitszimmers möglicherweise automatisch seitens der GKV als Hauptberufler eingestuft? Mit der Folge, dass evtl. Familienversicherung oder zumindest die günstigere Einstufung nach der Bemessungsgrenze von 850€ wegfällt und der Mindestbeitrag von über 300€ fällig würde?
Bekommt die GKV überhaupt mit, welche Betriebseinnahmen und -ausgaben und in welcher Höhe mit der EK-Steuererklärung EÜR usw. eingereicht werden?
Oder schauen die nur auf den Bescheid und fertig ist?
Vielen Dank für Eure Bemühungen
Grüße
K.G. vuz