GKV über Hollandzorg?

Hallo,

Person A macht sich in D selbstständig. Ein „befreundeter“ Unternehmer aus Holland stellt Person A dann mit einem 0 Stunden Arbeitsvertrag (Berater oder so) in Holland an.
Person A wird dann bei der Hollandzorg (niederländische Basisversicherung) angemeldet und zahlt 18,50€ wöchentlich für seine Krankenversicherung.
Mittels Formular E106 oder E108 kann sich Person A dann bei einer dt. GKV eine Versichertenkarte abholen.
Als „Grenzgänger“ bekommt er die Arztrechnungen direkt zugeschickt und rechnet diese mit Hollandzorg ab.

Ist diese Vorgehensweise möglich?
Ist das legal?

Wer weiss was?

Gruß
tycoon

Hallo,

Person A macht sich in D selbstständig. Ein „befreundeter“ Unternehmer aus Holland stellt Person A dann mit einem 0 Stunden Arbeitsvertrag (Berater oder so) in Holland an.
Person A wird dann bei der Hollandzorg (niederländische Basisversicherung) angemeldet und zahlt 18,50€ wöchentlich für seine Krankenversicherung.
Mittels Formular E106 oder E108 kann sich Person A dann bei einer dt. GKV eine Versichertenkarte abholen.

Wirklich? Seit wann ist das denn so? Eigentlich gibt es nur die EHIC. Und dafür bekommt man im Grunde auch nur Notfallbehandlungen.

Als „Grenzgänger“ bekommt er die Arztrechnungen direkt zugeschickt und rechnet diese mit Hollandzorg ab.
Ist diese Vorgehensweise möglich?

Leider ging nicht so genau hervor, wo denn dieser Unternehmer offiziell wohnt. Denn im Grunde gilt für Leute, die in mehr als einem Land arbeiten, das SV-Recht des Wohnsitzes. Und wenn ich es richtig verstanden habe, wohnt A in D und grenzgängert zur nichtselbstständigen Arbeit nach Holland. Das würde gegen dieses Modell sprechen.

Grüße

Hallo,

Wirklich? Seit wann ist das denn so? Eigentlich gibt es nur
die EHIC. Und dafür bekommt man im Grunde auch nur
Notfallbehandlungen.

Wirklich! Seit wann das gehen soll?

Er bekommt „normale“ Behandlungen, da er ja normal über hollandzorg versichert ist.
Notfallbehandlung ist doch nur für Unversicherte, oder?

Leider ging nicht so genau hervor, wo denn dieser Unternehmer
offiziell wohnt. Denn im Grunde gilt für Leute, die in mehr
als einem Land arbeiten, das SV-Recht des Wohnsitzes. Und wenn
ich es richtig verstanden habe, wohnt A in D und grenzgängert
zur nichtselbstständigen Arbeit nach Holland. Das würde gegen
dieses Modell sprechen.

A wohnt in D

Grüße

Gruß
tycoon

Da geht einiges durcheinander. Wir haben in der EU das Beschäftigungslandprinzip.

Wenn A in Holland angestellt ist und arbeitet, ist das ganze völlig normal und korrekt. Auch wenn er in Deutschland wohnt. Die Abrechnung per deutsche GKV heißt Sachleistungsaushilfe. Bei Behandlungen in Deutschalnd bekommt A alles wie ein in D Versicherter.

Illegal wird das natürlich, wenn A in Holland nur zum Schein angestellt ist und stattdessen in Deutschland hauptberuflich selbstständig ist.

Hallo,

Da geht einiges durcheinander. Wir haben in der EU das Beschäftigungslandprinzip.
Wenn A in Holland angestellt ist und arbeitet, ist das ganze völlig normal und korrekt. Auch wenn er in Deutschland wohnt.

Vielleicht ist es in meinem Posting nicht deutlich geworden und ich weiß auch nicht, wie es im konkreten Fall D-NL ist. Aber für die Fälle, dass jemand in zwei Ländern beschäftigt ist, und das ist nach Schilderung im Ursprungsposting der Fall, dann gilt nicht das Beschäftigungslandprinzip sondern in der Regel das Wohnortprinzip. Wenn es natürlich so sein sollte, dass die selbstständige Tätigkeit hierbei nicht interessiert, mag wieder das Beschäftigungslandprinzip gelten.

Die Abrechnung per deutsche GKV heißt Sachleistungsaushilfe.
Bei Behandlungen in Deutschalnd bekommt A alles wie ein in D Versicherter.

O.K. Das verwechsle ich dann wohl mit dem Urlaub

Illegal wird das natürlich, wenn A in Holland nur zum Schein angestellt ist und stattdessen in Deutschland hauptberuflich selbstständig ist.

Ja, ich befürchte auch, dass man sich da eventuell gleich zweimal ins Knie schießt. Beschiß in Holland und Umgehung der KV-Pflicht in D inkl. Nachzahlung.
Wenn es so einfach wäre, dann würden sich wohl Hunderttausende in Bulgarien oder Rumänien versichern. Für Arbeitsvertrag und die Anmeldung wären da sicher nicht mal befreundete Unternehmer notwendig.

Grüße

Hallo,

Illegal wird das natürlich, wenn A in Holland nur zum Schein
angestellt ist und stattdessen in Deutschland hauptberuflich
selbstständig ist.

Ist das illegal? Wo steht das?

Laut A ist nur wichtig, dass man versichert ist. Die Beiträge werden ja bezahlt!

Gruß
tycoon

Wenn man eine Beschäftigung nur mit diesem „Hintergedanken“ macht, dient es eher der „Bereicherung“-eben dem Leistungsbezug dieser Krankenkasse.
Es steht ja auch nicht alles im Gesetz, was man nicht darf…:wink:)

Am Ende muß jemand (Richter) entscheiden und da könnte es sein, dass man hinten runter fällt…

Ansonsten aber ein interessanter Ansatz…

Hallo,

es ist ja in dem Sinn keine Bereicherung. A zahlt die regulären Beiträge der Hollandzorg!

Der Arbeitsvertrag „dient“ ihm nur dazu, da rein zu kommen.

Gruß
tycoon