GKV und 400 Jobber

Hallo zusammen,
Familie F besteht aus A (Mann, Job, PKV, da er nicht mehr in GKV darf)
und B (Frau, 400 Job, GKV-Pflichtversichert)

F hat 30% vom Nettoeinkommen an KV-Beiträgen.

Einige Fragen:
Warum dürfen manche Menschen nicht mehr in die GKV zurück?
A hat vorher als Unternehmer in die PKV eingezahlt, jetzt als Angestellter immer noch.

B hatte vor 20 Jahren einen SVP-Job, jetzt Hausfrau. Familienversicherung ist nicht, weil Mann in der PKV. Laut GKV hat B „monatliche Beitragspflichtige Einnahmen“ von über 1000 Euro - wurde da das Einkommen von F durch 2 geteilt, und dann ungefähr 17% erhoben?

Wenn B einen 400,01 Euro Job annimmt, was sind die Folgen? Pflichtversichert bei GKV mit 400,01 Euro, oder wird immer noch F-Einkommen zusammengelegt?

Was kann passiert sein, dass A in PKV ist, B in GKV pflichtversichert?
Hätte man vor vielen Jahren etwas anders machen sollen, oder kann man jetzt noch etwas an der Haushaltslage von F ändern?

Selbstverständlich sind A, B und F nur Konstrukte einer hypothetischen Fragestellung, ich habe sie aber so gewissenhaft konstruiert, dass detaillierte Nachfragen gerne beantwortet werden!

Vielen Dank für die Mühe

  • und wer noch Lust hat, kann ins Steuernbrett gucken - egal wie die Frage ausgeht, müssen die Beiträge irgendwie geltend gemacht werden :smile:

Hallo zusammen,
Familie F besteht aus A (Mann, Job, PKV, da er nicht mehr in
GKV darf)
und B (Frau, 400 Job, GKV-Pflichtversichert)

**Wenn er nicht mehr in die GKV darf, kann dies verschiedene Gründe haben, so wie beschrieben, glaube ich aber, dass er sich irgendwann mal hat vohn der Krankenversicherungspflicht befreien lassen oder wird als Job auch Selbständigkeit beschrieben !

F hat 30% vom Nettoeinkommen an KV-Beiträgen.**

Einige Fragen:
Warum dürfen manche Menschen nicht mehr in die GKV zurück?
A hat vorher als Unternehmer in die PKV eingezahlt, jetzt als
Angestellter immer noch.
siehe oben

B hatte vor 20 Jahren einen SVP-Job, jetzt Hausfrau.
Familienversicherung ist nicht, weil Mann in der PKV. Laut GKV
hat B „monatliche Beitragspflichtige Einnahmen“ von über 1000
Euro - wurde da das Einkommen von F durch 2 geteilt, und dann
ungefähr 17% erhoben?

Das entspricht den gesetzlichen Vorschriften

Wenn B einen 400,01 Euro Job annimmt, was sind die Folgen?
Pflichtversichert bei GKV mit 400,01 Euro, oder wird immer
noch F-Einkommen zusammengelegt?

nein, dann ist die Pflichtversicherung vorrangig - Einkommen des
Ehegatten zählt dann nicht mehr

Was kann passiert sein, dass A in PKV ist, B in GKV
pflichtversichert?
Hätte man vor vielen Jahren etwas anders machen sollen, oder
kann man jetzt noch etwas an der Haushaltslage von F ändern?

siehe oben - ich denke, dass es an der Befreiung liegt, die seinerzeit beantragt wurde um in der PKV verbleiben zu können

Selbstverständlich sind A, B und F nur Konstrukte einer
hypothetischen Fragestellung, ich habe sie aber so
gewissenhaft konstruiert, dass detaillierte Nachfragen gerne
beantwortet werden!

Vielen Dank für die Mühe

  • und wer noch Lust hat, kann ins Steuernbrett gucken - egal
    wie die Frage ausgeht, müssen die Beiträge irgendwie geltend
    gemacht werden :smile:

Gruss
Czauderna

Korrektur: Frau B ist doch sicher freiwillig versichert. Dabei gilt diese Beitragsberechnung und der 400 EUR-Job verschafft ja keine Krankenversicherung.

Wenn A beim Wechsel in das Angestelltenverhältnis sofort über der JAEG verdient hat, kann das so richtig sein. Ansonsten wäre er pflichtig in der GKV geworden. Eine Befreiung zu dem Zeitpunkt gibt es nicht.

Gruss

Barmer

jetzt war ich im Steuerbrett und da war die wichtige Info:

A war über 55, als Arbeitnehmer wurde. Klar, der Gesetzgeber möchte verständlicherweise nicht, dass jemand in die PKV zahlt, wenns günstiger für ihn ist und dann im Alter wieder in die GKV geht, weil es dann da günstiger wird.

Jetzt kümmere ich mich um die Steuern.

Gruss

Barmer

Hallo,

Hätte man vor vielen Jahren etwas anders machen sollen, oder kann man jetzt noch etwas an der Haushaltslage von F ändern?

Wenn A damals nicht in die PKV gewechselt wäre, könnte der Ehegatte jetzt kostenlos familienversichert sein und die Familie bräuchte nur ca. 17% statt 30% an Krankenkassenbeitrag zahlen.

Die Krankenkasse wendet dabei die Regelung nach § 240 Absatz 5 SGB V an:

GrußRHW