GKV und Fahrtkosten

Hallo,

folgender konstruierter Fall beherrschte gestern Abend lange Zeit ein Gespräch.

Eine Hartz4 Empfängerin hätte Rheuma, ziemlich heftig. Da dies vom Hausarzt nicht entsprechend behandelt werden kann, wird sie in eine Fachklinik 150 km weiter überwiesen und dort weiterbehandelt.
Fortan wären alle 8 Wochen Fahrten dorthin angezeigt. Es erfolgt keine stationäre Aufnahme, morgens hin und abends zurück.
Die junge Frau hätte aber jedesmal Probleme, die Fahrten zu bezahlen.

Gibts in solchen Fällen von der GKV Unterstützung? Fahrtkostenerstattung oder sowas?

Danke für Eure Meinung.
Uta

Hallo,

die Zahlung von Fahrkosten ist in bestimmten Ausnahmefällen nach Genehmigung durch die krankenkassen möglich.

Welche Ausnahmefälle möglich sind, hat ein Ausschuss von Krankenkassen und Ärzten in Richtlinien festgelegt.

Dies Richtlinien sind hier abgedruckt. Insbesondere § 7 und die Anlagen hierzu dürften Aufschluss geben.

http://www.g-ba.de/downloads/62-492-74/RL-Krankenran…

Auf alle Fälle die KK mit Hinweis auf diese Richtlinien zu einer Entscheidung bringen.

Gruß Woko

Hallo,
grundsätzlich ist es möglich dass auch in einem solchen Fall Fahrkosten seitens der Kasse übernommen werden können wenn es sich a) um die nächstgelegene Behandlungsmöglichkeit handelt und wenn b) durch diese ambulante Behandlung eine stationäre Behandlung vermieden werden kann.
Eigenanteile werden natürlich auch hier berücksichtigt.
Kommt tatsächlich auf den Einzelfall und auch ein bischen auf die Kasse
an.
Gruß
Czauderna

Dankeschön!
-owt!-