Hallo Nordlicht,
die kostenlose Familienversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist ausgeschlossen, wenn folgende Punkte zutreffen:
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die Eltern sind (miteinander!!!) verheiratet
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der PKV-Elternteil verdient mehr als der GKV-Elternteil (als verdienst zählen die Einkünfte nach dem Steuerrecht)
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der PKV-Elternteil verdient mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze
Nur wenn alle Punkte gleichzeitig vorliegen, ist die Familienversicherung ausgeschlossen.
Da der Fragesteller von einer bestehenden Familienversicherung schreibt und keine Abngaben zu evtl. Veränderungen macht, habe ich unterstellt, dass es keine Veränderungen in diesen 3 Punkten gegeben hat.
fiktive Annahme:
Wenn die Auschlusspunkte zunächst zutreffen und eine PKV für das Kind besteht und die Voraussetzungen für die kostenlose Familienversicherung erst später eintreten, besteht ein besonderes Kündigungsrecht nach § 205 Absatz 2 letzter Satz VVG:
http://bundesrecht.juris.de/vvg_2008/__205.html
Da dort von einer KANN-Regelung gesprochen ist, ist u.U. eine Doppelversicherung denkbar (wenn die Versicherungsbedingungen des jeweiligen PKV-Tarifs nichts anderes regeln).
Vielleicht weiß jemand hierzu Genaueres?
TIPP:
Wenn die Voraussetzungen für eine kostenlose Familienversicherung nicht vorliegen, besteht immer eine Wahlmöglichkeit zwischen einer PKV und einer beitragspflichtigen Mitgliedschaft in der GKV. Wenn man sich für eine PKV entscheidet, gibt es viele Fälle, in denen der Beitritt zur GKV erst bei Beginn eines Studiums an einer deutschen Hochschule oder Beginn einer betrieblichen Berufsausbildung möglich ist. Als Selbständiger, Fachschüler oder Beamtenanwärter besteht kein Beitrittsrecht zur GKV, wenn man vorher in der PKV versichert war. Manchmal treeffen auch Eltern für ihre Kinder lebenslange Entscheidungen.
Gruß
RHW