GKV und Schwangerschaft

Hallo,

meine Frau ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichversichert (AOK), ich selbst bin privat krankenversichert.

Meine Frau bekam am 20.09.01 ihr erstes Kind und befand sich dann 3 Jahre im Erziehungsurlaub. Am Ende des Erziehungsurlaubes hat meine Frau ihre Arbeitsstelle gekündigt und ist nun seit 20.09.04 arbeitslos.

Nun ist meine Frau wieder schwanger und wird ca. 12.09.05 ihr zweites Kind bekommen.

Meine Frage: Wie funktioniert das mit der Gesetzlichen Krankenversicherung? Ist meine Frau während des Mutterschutzes und im zweiten Erziehungsurlaub immer noch in der GKV pflichversichert, oder muss sie sich freiwillig versichern?

Gruß,
Markus

…seit 20.09.04 arbeitslos.
Nun ist meine Frau wieder schwanger und wird ca. 12.09.05 ihr
zweites Kind bekommen.

Meine Frage: Wie funktioniert das mit der Gesetzlichen
Krankenversicherung? Ist meine Frau während des Mutterschutzes
und im zweiten Erziehungsurlaub immer noch in der GKV
pflichversichert, oder muss sie sich freiwillig versichern?

wie ist deine frau denn jetzt versichert? bezieht sie leistungen nach dem SGB III, sprich arbeitslosengeld oder arbeitslosenhilfe???
wenn ja, dann ist sie pflichtversichert und das auch während dem mutterschutz.

Gruß,
Markus

Hallo,
als ergänzung zu MAkea noch folgendes - eine evtl. beitragsfreiheit
besteht nur während der Schutzfrist und während des Erziehungsgeld-
bezuges, da es für Arbeitslose keinen Erziehungsurlaub (Elternzeit)
gibt.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Makea

wie ist deine frau denn jetzt versichert? bezieht sie
leistungen nach dem SGB III, sprich arbeitslosengeld oder
arbeitslosenhilfe???
wenn ja, dann ist sie pflichtversichert und das auch während
dem mutterschutz.

Sie bezieht im Moment Arbeitslosengeld.

Gruß,
Markus

Hallo Günter,

als ergänzung zu MAkea noch folgendes - eine evtl.
beitragsfreiheit
besteht nur während der Schutzfrist und während des
Erziehungsgeld-
bezuges, da es für Arbeitslose keinen Erziehungsurlaub
(Elternzeit)
gibt.

Also kann man sagen, dass meine Frau bis zum Ende des Bezugs von Erzeihungsgeld in der GKV pflichtversichert ist und sich danach freiwillig versichern muss, oder?

Gruß,
Markus

Hallo mkohut,
ja - so ist es !

Gruss

Günter Czauderna