GKV und Selbständigkeit

Hallo liebe Gemeinde,

ich kenne jemanden, der ist seit 3 Jahren selbständig und gleichzeitig in der gesetzliche Krankenversicherung - private geht nicht. Als Unternehmensgründer wurde nur der Mindestbeitrag gezahlt.
Der erste Einkommensteuerbescheid für 2003 ist gerade durch und muß jetzt an die GKV gegeben werden. So weit so gut.

Die GKV will nun den Krankengassebeitrag für 2004 und 2005 auch auf der Basis von 2003 bereichnen ist das richtig? Was kann man dagegen machen?

Die Einkommensentwicklung stellt sich wie folgt dar.
2003 50 T Euro
2044 40 T Euro und
2005 30 T Euro.
Wobei man sagen muß, dass es immer zwischen 30 und 50 T Euro schwanken kann!

Gruß

Sigenus

Hallo,
dagegen machen kann man grundsätzlich nix.
Zu Erläuterung:
Wenn der Einkommenssteuerbescheid von 2003 der letzte
vorliegende Bescheid ist, dann wird dieser für das Jahr
2005 herangezogen.
Nehmen wir mal als Einnahmen in 2003 den Betrag von
30.000 € , dann zahlst du für 2005 danach deine Beiträge.
Lt. Steuerbescheid 2004 werden dann die Beiträge für 2006
gezahlt - z.B. nach 50.000 €.
Erkennt man im Laufe eines Jahres, dass sich z.B. die Einnahmen
drastisch verändern, kann man natürlich auch sofort eine Beitrags-
anpassung vornehmen lassen, nuir geschieht das unter Vorbehalt,
d.h. wenn dann der Steuerbescheid für dieses lfd.Jahr
vorliegt, muss man evtl. nachzahlen.
Gruss

Günter Czauderna