GKV versicherter Beihilfebeechtigter/Rentner

Hallo zusammen,

habe hier folgenden Fall.
Ehepaar beihilfeberechtigte Rentner-freiwillig in der GKV versichert
(frau im Rahmen der Familienversicherung) möchten sich jetzt privat versichern.
die Frau war jahrelang nicht berufstätig und hat einen rentenanspruch in höhe von ca 280 Euro an die GRV (bekommt ab Juli Altersrente)
Muß Sie bei Rentenbezug pflichtversichert in der KVdR werden?
Das sind die Auskünfte die den beiden erteilt wurden-ist das so korrekt oder kann Sie als beihilfeberechtigte Ehefrau auch mit rentenbezug in der PKV verbleiben?
danke für Eure Hilfe

Hallo,
er kann von der PKV in die GKV wechseln, da er nicht pflichtig ist.
Wenn sie die Vorversicherungszeit erfüllt hat tritt ab Tag der
Rentantragstellung Krankenversicherungspflicht ein - eine Befreiung
ist hier nicht möglich, da sie zum Zeitpunkt der Antragstellung
in der GKV versichert war.
Sollte Sie aber zum Zeitpunkt der Rentenantragstellung bereits PKV versichert sein - wäre von heute aus gesehen frühestens der 01. Juni
2006 wäre ist das eine andere Geschichte, wobei ich glaube, dass auch
dann eine Befreiung nicht möglich ist - aber dazu morgen mehr !
Gruss
Günter Czauderna

Ehepaar beihilfeberechtigte Rentner-freiwillig in der GKV
versichert
(frau im Rahmen der Familienversicherung) möchten sich jetzt
privat versichern.
die Frau war jahrelang nicht berufstätig und hat einen
rentenanspruch in höhe von ca 280 Euro an die GRV (bekommt ab
Juli Altersrente)

Hallo Marco,

ich frage mich warum die Frau in die PKV wechseln möchte! Wenn Sie nicht versicherungspflichtig wäre, könnte ich das eventuell nachvollziehen.

Wurde hier der Beitrag PKV - GKV mal verglichen?

Im Falle der Krankenversicherung der Rentner (bei Versicherungspflicht) und einer Rente von 280,- € multipliziert mit einem fiktivien Beitragssatz von 7 % (6,1 % + 0,9 % Sonderbeitrag) würde die Rentnerin 19,60 € für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen und hätte eventuell noch die Möglichkeit in den Genuss der Zuzahlungsbefreiung zu kommen (hängt von der individuellen Belastungsgrenze ab).

Wurde hier von der gesetzlichen Krankenkasse schon über die Vor- und Nachteile der möglichen „Versicherungsvarianten“ beraten? Wenn die Dame mehr Leistungen möchte - lohnt sich vielleicht eher eine Zusatzversicherung? Anstatt gleich in die PKV zu wechseln?

Andi

Hallo Andi,

die Frau möchte im Rahmen der Öffnungsaktion in die PKV wechseln da Ihr zunehmend Leistungen in der GKV nicht mehr erstattet werden.
Die Kosten halten sich für das Ehepaar in Grenzen da er als freiwillig versicherter den höchstsatz zahlt und bei einem Wechsel mit 70 % Beihilfeanspruch doch einiges an Geld spart.

gruß marco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

vielen Dank für die Bemühungen.
Hat Sie als Ehefrau eines freiwillig in der GKV versicherten Mannes nicht auch die Wahlmöglichkeit? Sie selbst ist ja schon seit vielen Jahren als Ehegatte beitragsfrei versichert - zählt diese Zeit ohne eigene Versicherung auch als Vorversicherungszeit?
Ich habe so einen Fall bislang noch nicht gehabt und freue mich über eure Hilfe.

Gruß Marco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
durch die Gesetzesänderung zum 01.04.2004 werden auch Zeiten der
Familienversicherung bei freiwillig Versicherten für die Vorversicherungszeit anerkannt, deshalb kann es zu dieser Fallkonstellation kommen - Ehemann KVdR nein - Ehefrau KVdR ja.
Gruss
Günter Czauderna

Hallo,
ich muss meine Aussage hinsichtlich der Befreiung zurücknehmen.
Die Ehefrau hat die Möglichkeit sofort nach Antragstellung (innerhalb von drei Monaten), wenn die Voraussetzungen für die KVdR. erfüllt
sind, einen Befreiungsantrag bei der GKV-Kasse zu stellen.
Die Befreiung beginnt dann vom Ein tritt der Versicherungspflicht und hat das Ende der Familienversicherung zur Folge, so dass ab diesem
Tag bei der PKV eine Versicherung beantragt werden kann. Der Ehemann
muss die Kündigungsfrist einhalten.
Sorry für die erste falsche Aussage - man soll doch immer erst mal
nachlesen - obwohl ich mir ziemlicn sicher war.
Gruss
Günter Czauderna

Das hilft mir ja schon sehr weiter, bedeutet also das Sie sich von der Versicherungspflicht nach Eintritt (also Rentenbeginn)
innerhalb 3 Monate befreien lassen kann.
Interpretiere ich das so richtig?

Vielen vielen Dank für die Auskunft (wo steht das geschrieben?)

Danke Marco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ah das hatte ich erst jetzt
Hallo,

ich habe keine der anderen Antworten gelesen. Des Weiteren berichte ich hier von der hessischen Beihilfe.

Ganz einfach - solange die Frau über Ihren Mann Beihilfe berechtigt ist kann sie sich Privat über eine Private Beihilfeversicherung versicheren. Natürlich auch bei der von Ihrem Mann - aber nur gegen eigenen Beitrag. Wichtig ist aber, dass sie in den letzten zwei Jahren ein Einkommen unter äh ich glaube ca. 7.000 Euro hatte. Wenn sie darüber gelegen hatte, dann sagt die Beihilfestelle njet.

Ob sie Beihilfe bekommt, sollte sie lieber mal bei der Beihilfestelle ihres Mannes nachfragen. Wenn ja, dann steht nichts im Weg. Dann kann Sie sich Privat Beihilfe versicheren - wenn Sie die Gesundheitsfragen besteht.

Aber mal ganz ehrlich - wenn sie mit 60 - 65 in eine Private PKV möchte zahlt Sie ganz schön viel. Das ist es sinvoll in ´gesetzlich zu bleiben und event. noch eine Zusatzversicherung zu machen.

Gruß Raumpilot

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
ja, das ist richtig so - wo es genau steht, kann ich am Montag
schreiben - die genauer gesetzliche Grundlange im SGB hab ich
momentan auch nicht parat (obwohl ich es gestern noch gelesen habe -
na ja, das Alter)
Gruss
Günter Czauderna

Hallo,
hier die gesetzliche Grundlage : § 8 Abs. 1 SGB V.
Gruss
Czauderna

Hallo,
hier die gesetzliche Grundlage : § 8 Abs. 1 SGB V.
Gruss
Czauderna

Nochmals vielen Dank-toll das du dir so viel Mühe gemacht hast

gruß marco loessin