GKV-VSG und Terminservicestellen?!?

Hi,

mal 'ne Frage in den Raum: Das GKV-VSG ist laut

am 23. Juli in seinen wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Stimmt diese Aussage oder hat sich in der Zwischenzeit noch etwas anderes ergeben?


In „Erwartung“ eines schnelleren Termins habe ich nämlich heute den ersten Facharzt angerufen, welcher mich vor 4 Monaten schon auf jetzt vertröstet hat (man bemerke: vor 4 Monaten wurde mir der heutige Tag als Termin zum Terminabmachen genannt!). Bei diesem wurde ich auf Mitte Dezember vertröstet; eine gesetzliche Verpflichtung, für den an sich dringenden Termin (ich weiß, ist wahrscheinlich bei jedem dringend) etwas innerhalb der nächsten 4 Wochen zu vergeben, sah die Praxis nicht.

Nicht anders lautete die Antwort des zweiten Facharztes: Termin nicht vor März nächsten Jahres

Beide verwiesen darauf, dass man eigene Patienten vorziehen müsse …

Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, Terminservicestellen einzurichten. Sie sollen Versicherten mit einer Überweisung innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem Facharzt vermitteln.

Kann mir jemand sagen, bis wann es diese Terminservicestellen zwangsweise geben muss? Selbst meine GKV sagt, es gäbe diese derzeit (also 9.9.15) noch nicht.

Gruß
HH

Hi,

einige KV beiten einen Termin-Service an. Veruche das doch mal… Bsp: Arzttermin vereinbaren? Wir erledigen das für Sie! - Die Techniker

Gruss
K

ich weiß, ich bin bei der TK. Das beantwortet aber meine Frage nicht…

Gruß
HH

Stimmt, war nur ein Versuch :wink: