GKV: Wann müssen Ehegatten sich selbst versichern

Hallo,

bis zu welchem Betrag darf ein Ehegatte eigene Eünkünfte haben, um noch in der GKV des Ehepartners mitversichert zu sein?
Spielt es dabei eine Rolle, um welche Art von Einkünfte (Arbeit, Kapitaleinkünfte, Miete usw.) es sich handelt?

Hallo,
bei Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung, Kapitalerträgen oder
Renten usw. gilt die Grenze von 345,00 €.
Bei Einnahmen aus einer Tätigkeit oder Selbständigkeit gilt die
Grenze von 400,00 €, da der Steuerfreibetrag hier in Ansatz kommt.
Grundsätzlich gilt aber auch, dass Krankenversicherungspflicht als
Arbeitenehmer oder Rentner vorrangig vor der Familienversicherung ist, dagegen eine Pflichtversicherung als Student nachrangig ist.
Gruss
Czauderna

Hallo,

genau diese Information wollte ich haben. Vielen Dank.