GKV wechseln?

Hi,

angenommen Fam. X ist ueber den Papa freiwillig GKV. Nun verschreibt ein Arzt ein Medikament für den mitversicherten Sohn (13Jahre) ca. für 1400 € pro Jahr, was die aktuelle KK (mhplus) nicht bezahlen will. Daraufhin fragt der Papa eine andere KK (TK) ob die solche Medikamente uebernehmen. Die sagen kein Problem bis zum 18. Lebensjahr.

Nun meine Fragen.

Kann Papa die aktuelle KK kündigen? Wenn Ja mit welchen Bedingungen? Ist nicht zu erwarten das die TK ebenfalls dann in 1 oder 2 Jahren dieses Medikament nicht übernimmt? Kann soetwas vertraglich geregelt werden? Oder ist das von der TK nur ein Lockangebot?

Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

Danke.

Gruß vom
Canadier

Hallo,

Kann Papa die aktuelle KK kündigen? Wenn Ja mit welchen
Bedingungen?

Ja, kann er. Die Kündigung muss zum Ende des übernächsten Monats ausgesprochen werden. Einzige Voraussetzung ist, dass der Papa mehr als 18 Monate in der aktuellen Krankenversicherung ist.

Ist nicht zu erwarten das die TK ebenfalls dann
in 1 oder 2 Jahren dieses Medikament nicht übernimmt?

Das kann wohl keiner versprechen. Es weiss momentan niemand, wie es in 1-2 Jahren aussieht.

Kann
soetwas vertraglich geregelt werden? Oder ist das von der TK
nur ein Lockangebot?

In der GKV kann kein Leistungsumfang vertraglich geregelt werden. Es gibt einen Leistungskatalog, der vom Gesetzgeber festgelegt wird. Alles darüber hinaus sind freiwillige Leistungen der GKV ohne Rechtsanspruch. Wenn die morgen sagen, dass es Leistung X nicht mehr gibt, dann ist das so.

Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

Eine Möglichkeit wäre vielleicht der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung für den Sprössling (je nach Vorerkrankung). Hier gibt es Tarife, die auch Leistungen übernehmen, die von der GKV nicht gezahlt werden.

Grüße

Lars Grimm

* und
Hi,

vielen Dank.

GvC

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Rückfrage:

Hallo,

Kann Papa die aktuelle KK kündigen? Wenn Ja mit welchen
Bedingungen?

Ja, kann er. Die Kündigung muss zum Ende des übernächsten
Monats ausgesprochen werden. Einzige Voraussetzung ist, dass
der Papa mehr als 18 Monate in der aktuellen
Krankenversicherung ist.

  1. Ist eine vorzeitige Kündigung möglich, wenn die Kasse eine Leistung nicht bezahlen will?

  2. Zählt ein Anwartschaft als Mitgliedschaft? Oder unterbricht diese die Zeit?

Eine Möglichkeit wäre vielleicht der Abschluss einer privaten
Krankenzusatzversicherung für den Sprössling (je nach
Vorerkrankung). Hier gibt es Tarife, die auch Leistungen
übernehmen, die von der GKV nicht gezahlt werden.

Da entstehen aber Mehrkosten, da der Sprössling ja kostenfrei mitversichert ist.

GvC