Liebe/-r Experte/-in,
ich bin zur Zeit voll privat Krankenversicht, 35 Jahre,
männlich und seit ca. 7 Jahren in der PKV, da ich seit
2002 die Verdienstgrenze überschritten hatte. Meine Frau
ist in der GKV, meine Tochter natürlich ebenfalls in der
PKV.
Ich plane nächstes Jahr meine Arbeitsstelle zu kündigen,
ob ich schnell einen neuen Job finde weiß ich noch nicht.
Soweit ich weiß, kann ich ab dem ersten Arbeitstag zurück
in die GKV (was für mich absolut in Ordnung wäre, ich
muss nicht in der PKV bleiben).
Deswegen in diesem Zusammenhang folgende Fragen:
(1) Kann ich ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit in
die GKV wechseln oder erst nach einer bestimmten Zeit?
(2) Hängt der Wechsel in die GKV davon ab, ob ich vom
Arbeitsamt eine Sperrzeit bzgl. Arbeitslosengeld
auferlegt bekomme (was ja wegen
Eigenkündigung sicher der Fall sein wird)?
(3) Was muss ich tun, um in die GKV zu wechseln? Muss
jede GKV mich nehmen, oder können die mich verweigern
(ich bin krankheitsmäßig nicht besonders vorbelastet,die
üblichen Wintergrippen und Heuschnupfen, mehr nicht)?
(4) Wenn ich also in die GKV wechsle, wird meine Tochter
automatisch auch in die GKV wechseln können oder
verbleibt sie in der PKV?
(5) Nehmen wir an, dass also arbeitslos werde und dann in
die GKV wechseln kann und dann aber bereits wenige Wochen
später einen neuen Job finde, bei dem der Verdienst
wieder oberhalb Verdienstgrenze für die PKV liegt: muss
ich dann zurück in die PKV? Oder wird sich meine alte PKV
„beschweren“ und fordern, dass ich zu ihr in die PKV
zurück komme, weil die Arbeitslosigkeit nur vorübergehend
und von so kurzer Dauer war?
Vorab danke für Eure Hilfe!