GKV wegen Arbeitslosigkeit

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin zur Zeit voll privat Krankenversicht, 35 Jahre,
männlich und seit ca. 7 Jahren in der PKV, da ich seit
2002 die Verdienstgrenze überschritten hatte. Meine Frau
ist in der GKV, meine Tochter natürlich ebenfalls in der
PKV.

Ich plane nächstes Jahr meine Arbeitsstelle zu kündigen,
ob ich schnell einen neuen Job finde weiß ich noch nicht.
Soweit ich weiß, kann ich ab dem ersten Arbeitstag zurück
in die GKV (was für mich absolut in Ordnung wäre, ich
muss nicht in der PKV bleiben).

Deswegen in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

(1) Kann ich ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit in
die GKV wechseln oder erst nach einer bestimmten Zeit?

(2) Hängt der Wechsel in die GKV davon ab, ob ich vom
Arbeitsamt eine Sperrzeit bzgl. Arbeitslosengeld
auferlegt bekomme (was ja wegen
Eigenkündigung sicher der Fall sein wird)?

(3) Was muss ich tun, um in die GKV zu wechseln? Muss
jede GKV mich nehmen, oder können die mich verweigern
(ich bin krankheitsmäßig nicht besonders vorbelastet,die
üblichen Wintergrippen und Heuschnupfen, mehr nicht)?

(4) Wenn ich also in die GKV wechsle, wird meine Tochter
automatisch auch in die GKV wechseln können oder
verbleibt sie in der PKV?

(5) Nehmen wir an, dass also arbeitslos werde und dann in
die GKV wechseln kann und dann aber bereits wenige Wochen
später einen neuen Job finde, bei dem der Verdienst
wieder oberhalb Verdienstgrenze für die PKV liegt: muss
ich dann zurück in die PKV? Oder wird sich meine alte PKV
„beschweren“ und fordern, dass ich zu ihr in die PKV
zurück komme, weil die Arbeitslosigkeit nur vorübergehend
und von so kurzer Dauer war?

Vorab danke für Eure Hilfe!

Hallo,

ab dem 1.Tag des Bezuges von Arbeitslosengeld bzw. vom Beginn der Sperrzeit an beginnt die Pflichtversicherung für Arbeitslose. Du kannst (musst aber nicht) beantragen, daraus befreit zu werden zugunsten der PKV, aber das willst Du ja nicht. Das heißt, die Pflichtversicherung zugunsten der GKV beginnt ganz automatisch, wenn Du keine Befreiung beantragst.

Die PKV endet dann einen Tag vor Pflichtversicherung, ohne Kündigungszeit. Wär nur schön, wenn Du die PKV informierst.

Dein Kind kann dann auch sofort in die GKV, und zwar in die beitragsfreie Familienversicherung.

Jede gesetzliche muss Dich nehmen, ausschlaggebend ist nur Deine Wahl.

Bekommst Du wieder einen neuen Job und liegst mit Deinem Verdienst oberhalb der Verdienstgrenze, endet Deine Pflichtversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der GKV kannst Du aber nur beantragen, wenn Du unmittelbar davor mindestens 12 Monate in der GKV warst. Wenn nicht, kannst Du nur wieder in die PKV zurück.

Alles Gute!

Feffi Kunterbunt

Hallo,

danke für die schnelle Antwort, ich bin begeistert!

Daraus ergibt sich für mich eine weitere Frage: wenn ich
arbeitslos werde und in die GKV wechsle, und dann nach
weniger als 12 Monaten wieder einen Job finde (mit „zu
viel Einkommen“ für die GKV"), dann MUSS ich in die PKV
und kann NICHT in der GKV bleiben, stimmt das?

Und im Umkehrschluss: wenn ich in der GKV bleiben will
muss ich also mindestens 12 Monate arbeitslos bleiben
(bzw. einen Job mit weniger Gehalt „finden“)? Falls ja:
gelten die 12 Monate ab dem Tag der Arbeitslosigkeit oder
müssen in irgendeiner Weise Kalenderjahre (Januar-Januar)
berücksichtigt werden?

Vorab danke für die Antwort!

Hallo Herr x,
leider weiß ich keine Antwort auf diese Fragen,
LG

Hallo nochmal,

es stimmt, dass Du beim Nichterfüllen der Zugangsvorraussetzungen zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung in die PKV zurück MUSST, denn due GKV DARF Dich nicht nehmen. Gar nicht versichern geht in Deutschland seit 2005 nicht mehr.

Also Zugangsvorraussetzungen erfüllen: Mindestens 12 Monate vor Eintritt in die freiwillige Versicherung in der GKV. Die 12 Monate beginnen mit dem 1.Tag Deiner Pflichtversicherung aufgrund Arbeitslosigkeit (entweder Beginn Bezug Alg oder bei Sperrfrist Beginn selbiger) und halten sich NICHT an das Kalenderjahr. Beispiel: am 18.03.2010 Alg-Beginn. Die 12 Monate laufen vom 18.03.10-17.03.11, am 18.03.12 könntest Du Dich freiwillig in der GKV versichern.

Oder erstmal einen Job mit vereinbart weniger Arbeitsentgelt bis Ende der 12 Monate aufstöbern (vielleicht kann man ja was außerhalb der Lohnabrechnung ib bar machen…).

Viel Erfolg dabei!

Feffi Kunterbunt

Hallo!

Das sind viele… vor allem arber auch viele gute Frage…

Ich versuche meine Antworten deshalb in die zeitlich richtige Reihenfolge zu bringen:

  • wenn du kündigst wirst du (ziemlich sicher - außer du kannst Mobbing o.ä. nachweisen) eine Sperrzeit bekommen.
  • Arbeitslosengeld löst grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung aus.
  • Jede Kasse muß (und möchte dich bestimmt) aufnehmen
  • Während der ersten 4 Wochen der Sperrzeit wirst du aber nicht vom Arbeitsamt krankenversichert, bei gesetzlich Versicherten wird diese Lücke durch den sog. „nachgehenden Leistungsanspruch“ aus ihrer vorangegangenen Versicherung abgedeckt. Sowas gibt es in der privaten leider nicht.
  • du hast aber ab dem Tag, ab dem du keine Einnahmen mehr hast (Tag nach der Kündigung) einen Anspruch auf Familienversicherung durch deine Frau (kostenlos, muß bei der Kasse deiner Frau beantragt werden); natürlich wird mit dem selben Tag auch eure Tochter in die beitragsfreie Familienversicherung aufgenommen. So seid ihr während der Sperrzeit abgesichert.
  • Ab der 5. Woche der Sperrzeit wirst du vom Arbeitsamt bei der Kasse angemeldet, die du dir ausgesucht hast (du mußt dir von dieser Kasse nur eine Mitgliedsbescheinigung ausstellen lassen und beim Arbeitsamt vorlegen)
  • übrigens: schon ab Beginn der Familienversicherung hast du ein Sonderkündigungsrecht in deiner PKV - ohne Einhaltung von Fristen; das selbe gilt für eure Tochter, da auch sie einen Anspruch auf Familienversicherung in der GKV hat.
  • ist deine Arbeitslosigkeit nur von kurzer Dauer und deine Gehalt liegt unter der Versicherungspflichtgrenze (2009: 4050,00 EUR brutto), kannst du in der GKV bleiben und bleibst in der Kasse, die du gewählt hast (18 Monate Bindungsfrist). Ürigens mein Tip: www.signal-iduna-ikk.de … die bieten einen Tarif direkt+ … da sparst du bis zu 200,00 EUR im Jahr als Direktprämie … bin da auch:wink:
  • wenn dein Gehalt wieder höher ist, mußt du zurück in die PKV, da du die Vorversicherungszeiten für eine freiwillige Krankenversicherung in der GKV nicht erfüllst. Für einen gewissen Zeitraum hast du - soweit ich weiß - ein Rückkehrrecht zu den alten Konditionen; wie lange diese Zeitraum ist, fragst du aber am besten deinen Versicherungsvertreter (kenne mich mit dem Recht in der PKV leider nicht so gut aus)… oder frag einen PKV-Experten bei wer-weiss-was … . Es gibt aber, auch soweit ich weiß, auch die möglichkeit sich die Konditionen für einen längeren Zeitraum zu sichern, indem du eine Anwartschaftsversicherung bei deiner PKV abschließt, bevor zu sie verläßt.

Puh, so ich hoffe, ich habe an alles gedacht.

Viele Grüße,

Christian

Sorry, aber ich kann hier leider nicht weiterhelfen.

Hallo meistermais

Ganz generell hast du nun die Qual der Wahl.

Seit 2007 ist in deinem Fall sowohl die GKV (Eintritt von Arbeitslosigkeit u.ä.) als auch die PKV verpflicht, dich und deine Tochter als Mitglied aufzunehmen.
Es besteht seit 2007 eine Versicherungspflicht.

Im Falle einer Arbeitslosigkeit o.ä. ist nun die PKV verpflichtet dir einen sogenannten „Basistarif“ einzuräumen und dich weiterhin zu versichern.

Die GKV der du zuvor angehört hast ist ebenfalls dazu verpflichtet dich wieder aufzunehmen. (Versicherungspflicht!)

Du kannst direkt bei Eintreten einer Arbeitslosigkeit die Krankenversicherung wechseln, bzw. deinen Tarif in der PKV ändern. Das Arbeitsamt meldet dich bei der neuen Kasse an falls du wechselst, ansonsten genügt ein Anruf bei der jetzigen um in den Basistarif zu wechseln.
Der Wechsel ist unabhängig von evtl. Sperrzeiten jederzeit möglich.

Die Krankenkassen haben jetzt nicht mehr die Möglichkeit, Versicherte abzulehnen. Selbst Menschen die niemals Krankenversichert waren müssen aufgenommen werden. Hierbei spielt es keine Rolle ob GKV oder PKV (Basistarif).

Im Falle eines Wechsels, wechselt deine Tochter automatisch mit. meine ich zumindest, alles Andere macht keinen Sinn zumal du die Wahl zwischen GKV und PKV (Basistarif) hast. Deine Tochter ist ohnehin beitragsfrei.

Ganz nebenbei könnte selbst deine Frau zu deiner PKV wechseln sofern Sie den Basistarif wählt.

Solltest du noch weitere Fragen haben, melde dich einfach.
Ansonsten wünsche ich dir eine besinnliche Weihnachtszeit und ein gesundes Jahr 2010.

Grüße aus Büdingen
Thorsten

Hallo,

sofern Sie nach Aufnahme der neuen Tätigkeit wieder in dem Verdienst sind, sich PKV-versichern zu lassen, sollten Sie den alten Tarif nicht komplett kündigen, sondern in eine Anwartschaftsversicherung umwandeln. Diese sichert Ihnen die Rückkehr in den Tarif zu alten Konditionen ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne neue Berechnung mit neuem Alter. Kostet natürlich auch was, allerdings weniger als die Differenz, die mit neuem Antrag fällig würde.

Beste Grüße

Candlejack