Hallo,
mal angenommen, eine Person X war aufgrund einer Beschaeftigung bis Juli 2002 bei der Barmer versichert.
Danach war er in Erziehungsurlaub und in dieser Zeit ueber die Familienversicherung seiner Frau bei der DAK.
Diese Person moechte nun ab April 2005 wieder eine Beschaeftigung aufnehmen. Muss er dann wieder zurueck zur Barmer? Ab wann kann die KV gewechselt werden?
Gruss
Tata
Hallo,
da zwischen dem Ende der eigenen Versicherung und dem Beginn der eigenen Versicherung mehr
als 18 Monate liegen kann er ab Beschäftigungsbegin seine Krankenkasse neu wählen.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Guenter,
d.h. die 18 Monate sind entscheidend zum Wechsel?
Danke fuer Deine Hilfe.
Gruss Tata
Hallo,
ja, wenn mehr als 18 Monate dazwischen liegen kann eine neue Kasse gewählt werden.
Gruss
Günter Czauderna