Hi,
folgende Situation:
Mann ist in GKV. Ein Kind mitversichert.
Frau ist Beamtin, daher privat versichert.
Was passiert, wenn der Mann arbeitslos wird?
Wie lange läuft die GKV weiter, wird die vom Arbeitsamt bezahlt?
Was ist, wenn Hartz IV eintritt? Muss dann die Frau alle privat versichern? Oder eben die GKV weiterbezahlen? In welcher Höhe?
Hi,
folgende Situation:
Mann ist in GKV. Ein Kind mitversichert.
Frau ist Beamtin, daher privat versichert.
Was passiert, wenn der Mann arbeitslos wird?
Zunächst mal nix wenn Leistungen von der Bundesagentur für
Arbeit erhält.
Wie lange läuft die GKV weiter, wird die vom Arbeitsamt
bezahlt?
Wenn er Leistungen vom Arbeitsdamt erhält, ja
Was ist, wenn Hartz IV eintritt? Muss dann die Frau alle
privat versichern? Oder eben die GKV weiterbezahlen? In
welcher Höhe?
Wenn er keinerlei Leistungen mehr erhält muss er, bzw. seine
Ehefrau den freiwilligen Beitrag für ihn (und das Kind) bezahlen,
Grundlage für die Beitragshöhe bildet dabei 50% Ihres Einkommens,
wobei noch ein Freibetrag für das Kind abgesetzt wird.
Mindestand muss Sie aber ca. 120,00 € (incl. Pflegeversicherung)
zahlen (je nach Kasse).
Sie kann natürlich auch alle in der PKV versichern, was aber nicht
ratsam wäre, wenn man davon ausgeht, dass ihr Einkommen unter
3525,00 € liegt.
Gruss
Günter Czauderna
Danke für die Antwort.
zu meinem Verständnis:
die Beitragshöhe entspräche dem Beitrag bei einem Angestelltengehalt in Höhe von 50 % ihres Bruttoeinkommens (abzüglich Kinder -FB)?
z.B. sie verdient 3000 Brutto. 1500 Brutto Basis. Beitrag 15%. Wäre also 275 Euro.
Aber dann nur einmal, oder für jedes weitere Kind auch noch mal in voller Höhe?
Gruß
Matthias
Grundlage für die Beitragshöhe bildet dabei 50% Ihres
Einkommens,
wobei noch ein Freibetrag für das Kind abgesetzt wird.
Mindestand muss Sie aber ca. 120,00 € (incl.
Pflegeversicherung)
zahlen (je nach Kasse).
Hallo,
nicht ganz so - hier eine Beispielsrechnung mit zwei Kindern:
Ehefrau PKV : 3000,00 € Brutto
Ehemann GKV 0,00 € Einkommen
Vom Einkommen der Ehefrau wird pro Kind ein Freibetrag
abgesetzt - aus dem Bauch heraus, den tatsächlichen Betrag
muesste ich morgen im Dienst nachschauen, sind da je 370,00 €,
also 740,00 €
3000,00 € munus 740,00€ = 2260,00€
davon 50% = 1130,00 €
Durchschnittlicher Beitragssatz von 14 % für die Krankenversicherung
zzgl. 1,7% für die Pflegeversicherung wären dann insgesamt 15,7%
1130,00 € x 15,7% = -177,41 € Beitrag für Ehemann und zwei Kinder.
Bei einem Kind entsprechend höher !
Noch Fragen - gerne !!
Gruss
Günter Czauderna
Danke für die detaillierte Aufstellung. Falls sich daran etwas deutlich ändert (falsches Bauchgefühl
, kannst du ja noch einmal nachtragen.
Jetzt aber die Spezialfrage:
Meine Frau ist ja beihilfeberechtigt. D.h. 70% Ehepartner und 80 % Kind.
Es ist also vorstellbar, dass sie mich zum gleichen Tarif insgesamt sogar privat versichern kann. Da nur 30 bzw. 20 % des Normal-PKV-Tarifs zu zahlen sind.
-Besteht für PKVen überhaupt Kontrahierungszwang in dem Fall?
-Kann der Mann nach erneuter Aufnahme von Arbeit wieder in die GKV zurück? innerhalb/nach 3 Jahren (war das die Frist?) des Verlassens der GKV?
-Wenn ja, wie sieht es aus, wenn er 55 oder älter ist?
ok, eine ganze Menge, aber vielleicht gibt es eine Antwort.
Danke für die detaillierte Aufstellung. Falls sich daran etwas
deutlich ändert (falsches Bauchgefühl
, kannst du ja noch
einmal nachtragen.
Nachtrag : 603,75€ (Da lag mein Bauch aber ganz schön falsch)
Dann muss ich ergänzen, dass Mindestbeitragsbemessunggrenze
mtl. 805,00€ beträgt
Jetzt aber die Spezialfrage:
Meine Frau ist ja beihilfeberechtigt. D.h. 70% Ehepartner und
80 % Kind.
Das weis ich leider nicht - Thorulf Müller oder Babalou fragen
Es ist also vorstellbar, dass sie mich zum gleichen Tarif
insgesamt sogar privat versichern kann. Da nur 30 bzw. 20 %
des Normal-PKV-Tarifs zu zahlen sind.
-Besteht für PKVen überhaupt Kontrahierungszwang in dem Fall?
-Kann der Mann nach erneuter Aufnahme von Arbeit wieder in die
GKV zurück? innerhalb/nach 3 Jahren (war das die Frist?) des
Verlassens der GKV?
grundsätzlich ja
-Wenn ja, wie sieht es aus, wenn er 55 oder älter ist?
wenn er innerhalb der letzten 5 Jahre nicht GKV-versichert war,
nein !!
ok, eine ganze Menge, aber vielleicht gibt es eine Antwort.