GKV: Widerspruch?

Hallo,

ich schon wieder…
Ich hatte Anfang der Woche schon mal gepostet, nun habe ich eine neue Frage: Kurzer Hintergrund: Unfall im Mai (Bruch des Handegelenks), Ende August Auslaufen meines Zeitvertrages bei einer Auffanggesellschaft. GKV hat seit 3 Monaten Krankengeld gezahlt und mich nun aufgrund eines Gutachtens vom MDK an das Arbeitsamt verwiesen: ich sei zwar berufsunfähig, ansonsten aber arbeitsfähig und soll mich an eine Stelle vermitteln lassen, die dieser Tatsache gerecht wird.

Nun hat mich das Arbeitsamt heute wieder eindringlich gebeten, gegen diese Entscheidung der GKV Widerspruch zu erheben, denn ich sei eben nicht gesund und damit auch nicht einsetzbar. Das Arbeitsamt hat mir gleich ein Musterschreiben mitgegeben, in dem ein Verweise auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes vom 14.02.1001, B 1 KR 200/00 R angeführt wird, auf Grund dessen ich nicht auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden darf sofern ich vor Eintritt des Krankengeldes nicht arbeitslos sondern in einem Beschäftigungsverhältnis stand. So soll sich wohl die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit nicht nach dem allgemeinen Arbeitsmarkt sondern nach meiner letzten Tätigkeit bzw. nach einem strengen Maßstag an ählichen Tätigkeit richten.

Frage: ist das so? Oder schicken mich diese beiden Versicherungen nur aus Verfahrensgründen von einem zum anderen?

Zur Erläuterung auch noch eben der entspr. Text des Gutachtens des MDK:
„aus sozialmedizinischer Sicht ist derzeit im Hinblick auf die zuletzt ausgeübten Tätigkeiten einer Sekretärin mit PC-Bildschirmarbeit noch keine Leistungsfähigkeit gegeben. Unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes besteht hingegen Leistungsfähigkeit für zumindest 15 Stunden wöchentlich, für leichte bis mittelschwere Tätigkeiten unter derzeit nocht umzusetzender weitgehender Schonung der linken Hand. Entsprechende Tätigkeiten könnten auch vollschichtig ausgeübt werden.“

Hätte also ein Widerspruch Aussicht auf ERfolg?
Und: im Hinterkopf habe ich noch immer meine private BU-Versicherung, die ab November die BU prüfen und ggf. leisten müsste…

Viele Grüße
Sophia

Hallo,
ich denke, daß die ab dem 1.4.2004 gültigen neuen Arbeitsunfähigkeits-
richtlinien dieses Urteil gegenstandslos machen, d.h. du wirst
als arbeitslos gesehen und deine Leistungsfähigkeit wird auch so
beurteilt.
Dein letzte ausgeübte tatsächliche Tätigkeit rückt dabei in den
Hintergrund.
Das soll jetzt nicht heisse, dass du keinen Widerspruch einlegen kannst oder sollst (/Ich hatte bereits geschrieben wie es gehen
kann) aber diese Begründung wird wohl nicht mehr ausreichen.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo,
stell Deine Frage doch mal unter

http://www.wernerschell.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi

oder

www.lifeline.de, Experten, was zahlt die gesetzliche Krankenkasse
da ist beratender Typ von einer Krankenkasse.

Gruß
Birgit

Hallo Birgit,
willkommen auf diesem Brett (19.09.2004) - aber warum denn in die
Ferne schweifen - Typen von der Krankenkasse gibt es auch hier.

Gruss

Günter Czauderna