GKV - wie wird Vers.pflichtgrenze berechnet?

Hallo,

eine ganz kurze Frage, da ich hier zwei divergente Aussagen von einem PKV-Vertreter und der AOK bekommen habe:

Angenommen eine Person ist angestellt beschäftigt und arbeitet nebenher selbständig. Angenommen sie verdient als Angestellte 3.400 EUR brutto und hat selbständig regelmäßig durchschnittliche Einkünfte von 600 Euro im Monat. Damit läge sie oberhalb der Pflichtgrenze und könnte sich privat versichern.

Nun hat sie als Selbständige aber auch Ausgaben, die mal höher mal niedriger sind (Reisekosten, Telefon, Arbeitsmittel etc).

Die AOK sagte nun, es würde nicht die Einkünfte/Umsätze gezählt, sondern nur der Gewinn, also nach Abzug aller Ausgaben, Abschreibungen, Ansparabschreibungen etc.pp. Damit wäre die Person wieder unter der Grenze und müsste in der GKV bleiben.

Der PKV-Vermittler sagte aber, die Ausgabenseite mache nichts, nur die erzielten Einkünfte seien für die Berechnung relevant - ohne Abzug eventueller Abschreibungen etc.

Was stimmt denn?

Vielen Dank
und viele Grüße

Frank

Die AOK sagte nun, es würde nicht die Einkünfte/Umsätze
gezählt, sondern nur der Gewinn, also nach Abzug aller
Ausgaben, Abschreibungen, Ansparabschreibungen etc.pp. Damit
wäre die Person wieder unter der Grenze und müsste in der GKV
bleiben.

Der PKV-Vermittler sagte aber, die Ausgabenseite mache nichts,
nur die erzielten Einkünfte seien für die Berechnung relevant

  • ohne Abzug eventueller Abschreibungen etc.

Was stimmt denn?

Eigentlich haben beide Recht, mit der Einschränkung, dass bei den Einküften aus selbständiger Tätigkeit bereits die Ausgaben/Aufwändungen abgezogen sind! Daher benutzt der „PKV-Kiollege“ den richtigen Terminus, allerdings folgt danach die falsche Aussage. Selbstverständlich ist der Umsatz hierfür keine Grundlage!

Der PKV-Vermittler sagte aber, die Ausgabenseite mache nichts,
nur die erzielten Einkünfte seien für die Berechnung relevant

  • ohne Abzug eventueller Abschreibungen etc.

Stimme cassiesmann zu, bei einem Selbstständigen sind die Einkünfte sein Gewinn und nicht seine Einnahmen.

Hallo,
hier geht es um zwei verschiedene Fragen.

  1. Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze.
    Wenn er als Arbeitnehmer versicherungspflichtig ist, kann er
    nebenher Einnahmen in unbegrenzter Höhe haben, er bleibt
    trotzdem versicherungspflichtig. Handelt es sich bei den
    weiteren Einnahmen um Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit,
    muss lediglich die Krankenkasse den Status prüfen - ergibt der
    Selbständig, ist der Betreffende frei in seiner Wahl zwischen
    GKV und PKV.

  2. Was zählt zu den beitragspflichtigen Einnahmen aus selbständiger
    Tätigkeit für die Krankenversicherung.
    Die Antwort ist relativ einfach. Der Betrag, der im Einkommenssteurbescheid unter der Rubrik „Einnahmen Gewerbe“ steht,
    der bildet auch die Bemessungsgrundlage zzgl. evtl. anderer Einnahmen.

Gruss
Czauderna

Hallo,

Der PKV-Vermittler sagte aber, die Ausgabenseite mache nichts,
nur die erzielten Einkünfte seien für die Berechnung relevant

  • ohne Abzug eventueller Abschreibungen etc.

Wenn der Vermittler diesen Satz so gesagt hat, dann würde ich seine Ausbildung überprüfen, denn hier kennt jemand offenbar nicht den Unterschied zwischen Einnahmen und Einkünften. Denn es ist außerhalb jeder Logik die Ausgabenseite wegzulassen und dann von Einkünften zu sprechen, weil Einkünfte immer nach Abzug der Ausgaben vorliegen.

Gruß
Denis