gläserne Abgeordnete - sinnvolle Kriterien

Hallo,

z. Zt. läuft eine Diskussion zu dem sog. gläsernen Abgeordneten. Die einen (Grünen) sind dafür, die anderen (SPD) eher dagegen. Als Gegenargument müssen die Freiberuflichen (u.a. RAs) im Bundestag herhalten.
Bei beurlaubten Angestellten/Beamten ist die Lage mit dem Nebenverdienst alles klar:
Ihr Arbeitsverhältnis ruht und alles was sonst noch an Geld neben den Diäten fliesst ist anzeigepflichtiges Nebeneinkommen.
Bei z.B. Rechtsanwälten sieht die Sache anders aus: Sie haben die Möglichkeit durch Rechtsberatung Geld zu machen. Sollen dann jeder Gebührenbescheid nach BraGO gemeldet werden oder nur die Jahressumme, die nichts aussagt (2 Mio=10x200.000 für 'Scheingutachten oder =1x500.000 f. Scheingutachten + 150x10.000 für 08/15 Rechtsberatung). Sehen Die hier anwesenden Freiberuflichen Chancen den Wähler wichtige Infos über nachfragenswürdigen Nebeneinkommen zukommen zu lassen ohne das der konkurrierende Selbstständige einen Wettbewerbsvorteil (Kundenliste etc.) bekommt ?

Tschuess Marco.

Hallo Marco,

wenn wir nicht den gläsernen Bürger haben wollen, dürfen wir auch nicht den gläsernen Abgeordneten fordern. Ein verbindlicher Verhaltenskodex für Abgeordnete und ein gewisses Maß an Kontrolle durch das Bundestagspräsidium sollten eigentlich reichen. Wir sind doch nicht im Kindergarten!

Gruß
Wolfgang