Gläserner Mensch –Behörde-Arbeitnehmer-Arbeitgeber

Gläserner Mensch –Behörde-Arbeitnehmer-Arbeitgeber

Hallo alle zusammen,
mich würde einmal interessieren inwieweit ein Arbeitgeber bei Institutionen wie Krankenkasse, Rentenversicherung, Finanzamt etc. Informationen abrufen kann die sich in der Vergangenheit zugetragen haben. Irgendwie sollte ja eine gewisse Privatspäre noch gewahrt bleiben.

Tut mir Leid, da kann ich nicht weiterhelfen.
Ich bin zwar selber Arbeitgeber, aber noch nie auf die Idee gekommen, solche Daten über meine Mitarbeiter einzuholen.

Ich wage einmal die Aussage, dass grundsätzlich der Arbeitgeber kein Chance hat, an derartige Informationen heranzukommen. Sollte einmal der Verdacht bestehen, dass das im Einzelfall nicht stimmt, müsste man schon anhand der konkreten Erkenntnisse klären, wer welche Datenschutz-Vorschriften verletzt hat. In jedem Falle wäre das illegal und damit eine Sache für den Staatsanwalt.