Folgende Fragen bezüglich des Auskunfstrechts des FA bei
Banken ab '05 (Zinsen auf Sparguthaben):
Fragt das FA generell oder stichprobenartig die Banken ab?
hallo,
die finanzämter haben ab 2005 über das bundesamt für finanzen zugriff auf alle inländischen konten/ depots/ etc. - das sind ca. 500 millionen konten - wie soll da generell was abgefragt werden ? bei veranlagung wird, wenn dem sachbearbeiter danach ist, wohl jetzt ohne weiteres der zugriff auf bankdaten möglich sein - ob der stpfl. das überhaupt mitbekommt weiss ich nicht…
Erfolgt die Abfrage bundesweit, sozusagen auf Verdacht,
oder bei Hinweisen auf bestehende Sparguthaben?
wird sich zeigen - eher bei verdacht der hinterziehung
Was passiert im Falle eines Freistellungsauftrages, wenn
die Zinsen unter der vereinbarten Grenze bleiben?
dann wird keine zinsabschlagsteuer einbehalten - oder was meinst du ???
Meldet das FA so aufgespürte Sparguthaben an andere
Behörden weiter?
langt doch eigentlich, wenn die es wissen - aber ich denke, dass auch andere behörden diesen zugriff haben werden - z.b. auf das sparbuch der kinder von arbeitslosen usw. könnte da von nutzen sein…
Danke für sachdienliche (möglichst verbindliche) Infos!
bitte - verbindlich gibts hier mal gar nix - is nämlich umsonst äh kostenlos…
machs wie ich, versteuer doch einfach deim GESAMTES Einkommen. Dann kann das FA bei der Bank kibitzen, soviel es will und wird nichts verbotenes finden.
ja, die Idee ist gut- und wenn der Elternunterhalt für dich mal kommen sollte, das Sozialamt freut sich schon- zahlst du so um die 1.000,-- Euro pro Monat zu- wenn deine Eltern dann noch 10 Jahre leben= 120.000,-- die freuen sich über jedes Konto, welches sie bei dir finden- und wenn später mal die Rente kommt, oh das ist ja einer der noch was hat-- klasse Idee, wenn wir es wie du machen.
Hast du nicht begriffen, was da im Moment passiert???
Es ist der Anfang — erst der Anfang—
Ja, wir machen es wie du
ja bleibe ehrlich und redlich- denn die wissen nicht mehr wo sie es hernehmen sollen-
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Zu Euer aller Beruhigung: ich selbst habe NIX gebunkert!
Ein Freund (ohne Internet-Anschluß!), der seinen Vater kaum kennt, soll nun für dessen Heimunterbringung aufkommen. Alles klar?
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Ein Freund (ohne Internet-Anschluß!), der seinen Vater kaum
kennt, soll nun für dessen Heimunterbringung aufkommen.
Hallo, Isabell,
lies mal hier nach http://www.sozialhilferatgeber.de/
und lass deinem Freund vor allem den Abschnitt „Regreß auf nahe Angehörige: Unantastbare Freibeträge:“ zukommen.
vVielleicht hilft das weiter.
Grüße
Eckard