Hallo,
ein Gläubiger ist ALGII-Empfänger und hat noch einen Vollstreckungsbescheid, d.h. es gibt einen Schuldner, von dem er noch Geld bekommt. Der Gläubiger hat nun selbst beim Amtsgericht einen Gerichtsvollzieher mit der Sache beauftragt. Der Gerichtsvollzieher schreibt ihm, daß der Schuldner unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln ist und der beste Weg für den Gläubiger wäre einen Anwalt mit der Sache zu beauftragen.
An was für einen Anwalt soll sich der Gläubiger wenden?
Er müßte Bescheid wissen in solchen Dingen und mit einer Prozeßkostenhilfe einverstanden sein.