für mein Haus steht eine Zwangsversteigerung vor der Tür.
Zwei gläubiger haben diese durchgesetzt.
Bedingt durch den Termin hat mir die Bank den Kredit gekündigt.
Die Bank hat mir gesagt, es wäre besser wen wir das Haus verkaufen, bevor es versteigert wird. Nun weiss ich aber nicht was mit den Gläubigern passieren soll. Muss der Käufer auch die Forderungen der Gläubiger übernehmen?
für mein Haus steht eine Zwangsversteigerung vor der Tür.
Zwei gläubiger haben diese durchgesetzt.
Bedingt durch den Termin hat mir die Bank den Kredit
gekündigt.
Die Bank hat mir gesagt, es wäre besser wen wir das Haus
verkaufen,
Anmerkung: Freihandverkauf über Notar regelmäßig vorteilhafter, da meist höherer Preis als in der Zwangsversteigerung.
bevor es versteigert wird. Nun weiss ich aber nicht
was mit den Gläubigern passieren soll. Muss der Käufer auch
die Forderungen der Gläubiger übernehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort:
Aus dem Kaufpreis müssen alle Gläubiger bedient werden. Die die im Grundbuch abgesichert sind, gehen vor. Die, die nur einen persönlichen Vollstreckungstitel haben, kriegen weniger/nichts.
Natürlich muß der Kaufpreis reichen, um alle Gläubiger zu bedienen, sonst bleiben Restschulden und diese Gläubiger werden Sie persönlich zwangsvollstrecken (Gehaltspfändung, Kontopfändung, Pfändung von Sachen und Rechten usw., ggfs. eidesstattliche Versicherung.
Wenn der Kaufpreis nicht für alle reicht, müssen sich die Gläubiger einigen, wer wieviel bekommt.
Ein Mittelsmann, der zwischen den Gläubigern vermittelt wäre nicht schlecht (Anwalt o.ä.).
Nein,natürlich nicht.Ein Käufer übernimmt nur Lastenfrei.
Die bank denke ich mal hat das Haus finanziert und steht im grundbuch wohl an erster Stelle. Durch die Forderung der GL hat die Bank den Kredit gekündigt und entscheidet somit auch, ob sie den Verkaufserlös annimmt oder nicht. Wenn der bank die gebote zu niedrig sind, dann kann und wird die bank die ZV platzen lassen und die GL gehen erst einmal leer aus. Natürlich bleiben die Schulden dann bestehen.selbst wenn es gelingen sollte das Haus frei zu verkaufen, wird zuerst die Bank bedient und erst wenn noch etwas übrig bleibt bekommen die GL etwas.Das ist aber so gut wie nie der Fall.Also ist die finanzierende Bank entscheidend.
Ich würde den GL die die ZV betreiben mal die rechnung aufmachen und denen klar machen, dassfür sie eh nix übrig bleibt.Einen Erfolg werden die GL nur dann haben, wenn der verkaufserlös bzw der Versteigerungserlös den offenen Kreditbetrag weit übersteigen würde. Das ist aber meist nicht der Fall.
Hallo,
sehr vielen Dank für die Antworten. Eine Sache habe ich nicht richtig verstanden.
Wenn dass Haus vor der ZV verkauft wird, müssen auch die GL an dem Verkauf zustimmen? Angenommen die Kreditgebende Bank sagt ok, aber der GL nicht Ok, platzt due Sache dann ?
Wer im Grundbuch an erster Stelle steht, der hat auch das Sagen.Wenn der GL an 1 im Grundbuch (also die Bank) NEIN sagt, dann gibt es keine ZV.Schlimm wird es dann, wenn die Bank und Gläubiger zuammen arbeiten.
Um hier eine verbindliche Aussage treffen zu können müsste man die Unterlagen einsehen.
Natürlich wäre es am besten Ihr würdet das Haus weder verkaufen müssen noch durch ZV verlieren.
Hier könntet Ihr Euch einmal hier informieren: http://www.schuldnerakuthilfe.com/immobilienprobleme…
der Käufer muss die Forderungen nicht übernehmen. Es steht allerdings zu befürchten, dass schon deshalb der Kaufvertrag platzt, weil offensichtlich mit dem Kaufpreis alle Gläubiger nicht abzudecken sind.
Achtung!! Jetzt sind Profis gefragt (aber richtige Profis).
Guten Abend,
die Gläubiger haben die ZV beantragt, da diese Gläubiger im Grundbuch stehen. Wird das Haus verkauft, verpflichtet sich der VErkäufer einen Lastenfreien Übergang auf den neuen Käufer, sprich, alle Gläubiger, die sich eine Foderung durch die Hypothek gesichert haben, werden vorrangig abgelöst. Ist die Forderung höher wie der Kaufpreis, wird der Gläubiger die Restforderung bei Ihnen über den Gerichtsvollzieher noch beitreiben.
Im besten Fall haben sie Schulden von 80.000 EUR und der Verkaufspreis liegt bei 100.0000. Somit hätten Sie 20.0000 für sich (ganz grob gesagt).
Also durch einen Verkauf haben Sie halt grundsätzlich die bessere Möglichkeit, keine Schulden nach dem Hausverkauf zu haben.