ein Gläubiger hat einen Vollstreckungstitel aus 2001 (es geht um 2000 Euro), sein Anwalt meinte zu ihm der Titel ist noch 30 Jahre gültig. Damals verliefen die Zwangsvollstreckungen erfolglos, da der Schuldner kein Geld hatte.
An wen muß der Gläubiger sich wenden um nochmal einen Versuch zu starten um an sein Geld zu kommen?
Der Gläubiger hat kein Geld, lebt von ALG II und ist Mitglied beim VdK. Werden die Kosten für die Zwangsvollstreckung übernommen und wenn nicht wie hoch sind diese?
Mann kann Geld auch zum Fenster rauswerfen.Wenn schon bekannt ist,das der Schulder Hartzer ist und außerdem auch noch eine Behinderung/Erkrankung hat,sollte man den Titel in den Reißwolf geben.
nicht der Schuldner ist jetzt Hartzer (mindestens dem UP zu entnehmen), sondern der Gläubiger.
Was unter Umständen für nämlichen Hartz-4-Gläubiger recht „interessant“ werden könnte, wenn nämlich der entsprechenden Behörde dieses Titels ruchbar würde.
Stell dir einfach vor, du beantragst H4 und du hast einen rechtskräftigen Titel über zehn Milliarden gegenüber Bill Gates oder so. Die werden dir schon beim Amt sehr eindringlich nahelegen, erstmal diesen Titel geltend zu machen.
Und je nach Sachbearbeiter können die auch schon bei 2000€ sehrsehr eindringlich auf die Inanspruchnahme dieses Titels drängen. Da kann man nämlich locker erstmal laut deren Sichtweise 3, 4 Monate con leben, ohne die Allgemeinheit damit belasten zu können.
Aber okay, über die Erfolgsaussichten (mittlerweile eingetretene tatsächliche Zahlungsfähigkeit des Schuldners) wissen wir ja nichts.
An wen muß der Gläubiger sich wenden um nochmal einen Versuch
zu starten um an sein Geld zu kommen?
am besten mit Hilfe des Gerichtsvollziehers…
Der Gläubiger hat kein Geld, lebt von ALG II und ist Mitglied
beim VdK. Werden die Kosten für die Zwangsvollstreckung
übernommen und wenn nicht wie hoch sind diese?
Zahlen muss der der vollstrecken will, wenn es eine fruchtlose Vollstreckung bleibt.
Weiss der Gläubiger dass der Schuldner wieder Vermögen hat? Wenn nein würd ichs persönlich vergessen.
Was es kostet… ich würde den Gerichtsvollzieher fragen.
Was unter Umständen für nämlichen Hartz-4-Gläubiger recht
„interessant“ werden könnte, wenn nämlich der entsprechenden
Behörde dieses Titels ruchbar würde.
Stell dir einfach vor, du beantragst H4 und du hast einen
rechtskräftigen Titel über zehn Milliarden gegenüber Bill
Gates oder so. Die werden dir schon beim Amt sehr eindringlich
nahelegen, erstmal diesen Titel geltend zu machen.
ist es tatsächlich so, dass das Amt gegenüber einem ALG2-Empfänger rechtlich zulässige Möglichkeiten hat, Sanktionen auszusprechen, wenn dieser nicht versucht, einen unsicheren Titel durchzusetzen? Die Durchsetzung kostet ja auch Geld, nicht zu knapp im Verhältnis zu den Regelsätzen.
Das ist jetzt zwar nicht ganz vergleichbar, aber das Amt kann auch niemanden sanktionieren, weil er keine Aktien kauft oder nicht Lotto spielt.
vor 3 Jahren hat der Gläubiger mal eine Anfrage beim Obergerichtsvollzieher gemacht, der hat ins Schuldnerverzeichnis reingeschaut „es wurden keine Eintragungen ermittelt“ über den Schuldner. Was heißt das? Diese Auskunft war übrigens kostenlos.
Soll er vorerst nochmal eine Anfrage beim Schuldnerverzeichnis machen?
Dann selbst zum Gericht und PKH beantragen oder zuvor einen Anwalt beauftragen? Was ist der günstigste Weg als ALGII-Empfänger?