Hallo Experten,
kann es passieren, das der Ehepartner zur Tilgung von Schulden des Partners, obwohl die Ansprüche vor der Eheschließung entstanden sind, herangezogen werden kann?
So, nach dem Motto: Heirate nie eine verschuldete Person, sonst zahlst du mit deinem Vermögen ab.
Gruß Medusa