Gläubigeransprüche

Hallo Experten,

kann es passieren, das der Ehepartner zur Tilgung von Schulden des Partners, obwohl die Ansprüche vor der Eheschließung entstanden sind, herangezogen werden kann?

So, nach dem Motto: Heirate nie eine verschuldete Person, sonst zahlst du mit deinem Vermögen ab.

Gruß Medusa

Weder für Schulden, die vor, noch für solche, die während der Ehe entstehen, haftet der Ehepartner. Es kommen bestimmt gleich Leute, die auf Bürgschaften usw. hinweisen (die kommen immer), aber das hat ja mit der Ehe rein gar nichts zu tun.

Levay