Ein Schuldner hatte zugunsten seines Sohnes Eintragungen im Grundbuch vorgenommen und zwar Grundschulden in Höhe von 100.000,00 Eur und ein lebenslanges Wohnrechtfür den Son bestellt.
Der Gläubiger konnte diese Eintragungen nach dem Anfechtungsgesetz erfolgreich beklagen und hat nun Strafantrag wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung und Gläubigerbetrug gestellt.
Welche Strafe haben Vater und Sohn wohl zu erwarten?
Hallo,
mir sagte mal ein Anwalt auf Hoherb See und vor Gericht ist alles Möglich.
So sollte man das sehen.
Es kommt auf den Richter an und den Anwalt der euch vertritt und die Gegenseite und ob der Richter seine Urteilsquote schon erfüllt hat,
Gruß Marco
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Der Staatsanwalt ermittelt und als Strafe gibt es nach §283c StGB bis zu 2 Jahre Haftstrafe.Da der Gläubiger das AnFechtungsverfahren gewonnen hat steht der Betrug doch eigentlich schon fest, oder ?