Folgendes Problem: Habe eine Ladung zur Abgabe der eidesstattl. Versicherung erhalten, es geht um alte Mietschulden.
Der Gläubiger gibt eine Summe von rund 3200,- an ( ursprünglich richtig ), jedoch sind davon bereits rund 2100,- € nachweislich bezahlt.
Der Gläubiger - vertreten durch einen Anwalt - ignoriert dies jedoch in seiner Forderung.
Frage: Kann man etwas gegen den Gläubiger tun ? Er macht in der Forderungssumme immerhin wissentlich falsche Angaben.
Es geht mir nicht darum, Ihm „an den Karren zu fahren“, sondern darum dass bereits bezahlte Beträge bitteschön berücksichtigt werden und er nicht einfach nochmal die komplette Summe eintreiben kann.
also wenn Du eine Ladung zur abgabe der EV hast, dann liegt dem Gerichtsvollzieher (GV) ein Titel vor. Du kannst dem GV gegenüber nachweisen (z.B. Überweisungsbelege), dass sich die Hauptforderung von 3.200 auf 2.100 bereits reduziert hat. Der GV wird daraufhin ganz sicher den Gläubiger informieren bzw. um Stellungnahme auffordern.
Bereits geleistete Teilzahlungen kann der GV auf dem Titel vermerken.
Durch die Ladung ist bereits ein rechtskräftiger Titel vorhanden.
BEi Erhalt des Mahnbescheids hätten Sie richtig reagieren müssen. So hat der Gläubiger kein Interesse daran, die Forderung zu reduzieren, da der Vollstreckungstitel über die höhere Summe ausgestellt wurde.
viell. kleine Brötchen backen und versuchen, den richtigen Betrag durchzusetzen.
Hier muss drauf geachtet werden, falls der Gläubiger die Gesamtsumme tatsächlich reduziert, sich den Vollstreckungstitel aushändigen zu lassen.