Gläubigerschutz HGB vs. IAS

Grundsätzlich verstehe ich schon, worum es geht, es bleibt aber dennoch die Frage, warum HGB den Gläubigerschutz als Ziel hat.

Frage 1:
Wie ist dies denn gemeint?

Frage 2:
Beinhaltet IAS denn eigentlich keinen Gläubigerschutz???

Danke, wäre sehr wichtig, da ich morgen Abend Klausur schreibe!!!

Hallo Canada!

Die Idee, die Hinter allen Geboten und Verboten im HGB steht ist der Gläubigerschutz, das bedeutet, alle aktiven Vermögensgegenstände werden im Zweifel mit dem niederigsten Wert angesetzt, alle passiven mit dem höchsten Wert.
Eine Person, die mir ein Darlehen gewähren will soll direkt in meiner Bilanz offen erkennen können, wieviel Geld ich im Falle einer Insolvenz habe. --> Wieviel man bei einem kurzfristigen Verkauf meiner einzelnen Aktiva bekommen würde und welche Forderungen andere Gläubiger schlimmstenfalls gegen mich geltend machen.

Die Grundidee von IAS ist eine andere, hier wird davon ausgegangen, das mein Unternehmen Fortbesteht und es darauf ankommt den „echten/tatsäclichen“ Wert aller Vermögensgegenstände und Schulden zu zeigen.
Ein Gläubiger, der weiss, dass ich nach IAS bilanziere macht einfach eine Reihe von Sicherheitsabschlägen, wenn er sich meine Bilanz anschaut, weil er mir unterstellt, dass ich in Zeiten knapper Kassen meine Wahlrechte zu meinen Gunsten (= seinen Ungunsten) ausgeübt habe.

Man kann also nicht sagen, das eine Bilanz nach IAS Gläubiger schlechter stellt (= ihnen weniger Rechte einräumt), als eine Bilanz nach HGB --> es handelt sich nur um eine Grundannahe, die man vor der Bewertung einer Bilanz kennen muß.

LG
Safran