Hallo
ich brauche Hilfe.
Annahme: Gläubiger ist im Verzug und Gläubiger erleidet wegen Nichtempfangs der Ware einen Schaden.
Tritt Schadensersatz Pflicht ein wenn
a) der Schuldner einen Teil der Ware wegen Nichtannahme weiterverkauft
b) ein anderer Teil zufällig nach Gläubigerverzug untergeht
c) für den Rest, der sich auf Lager befindlichen Ware
???
überprüfen muss ich 1) Pflichtverletzung 2) Schaden 3) Verschulden.
b) ist mir klar. die Ware ist zufällig untergegangen, und somit trägt S keine Schuld.
aber a und c? Eigentlich hatte er ja geleistet, aber der Gl hat nicht angenommen…
würde mich über Hilfe ehrlich freuen.
lg Sarah
Hallo
ich brauche Hilfe.
Annahme: Gläubiger ist im Verzug und Gläubiger erleidet wegen
Nichtempfangs der Ware einen Schaden.
Tritt Schadensersatz Pflicht ein wenn
a) der Schuldner einen Teil der Ware wegen Nichtannahme
weiterverkauft
b) ein anderer Teil zufällig nach Gläubigerverzug untergeht
c) für den Rest, der sich auf Lager befindlichen Ware
???
überprüfen muss ich 1) Pflichtverletzung 2) Schaden 3)
Verschulden.
b) ist mir klar. die Ware ist zufällig untergegangen, und
somit trägt S keine Schuld.
Möglicherweise dennoch zu prüfen, ob Bring-, Hol- oder Schickschuld
(falls Hausarbeit)
aber a und c? Eigentlich hatte er ja geleistet, aber der Gl
hat nicht angenommen…
bei a) hat er, wenn auch aus Gründen des Gläubigers, nach o.g. Fall
gerade nicht geleistet. Darum wohl zu prüfen, ob Vertrag wirksam
beendet.Falls Weiterverkauf zu geringerem Preis, Differenz als
Schaden.Falls keine wirksame Beendigung bzw. kein Fixgeschäft, behält
Schuldner seinen Erfüllungsanspruch.
bei c) ist Schaden nicht ersichtlich, falls der Vertrag noch wirksam,
da dann kaufpreisanspruch besteht!!
grüße und viel Erfolg bei der HA (oder Klausur?)!
Torsten