Hallo zusammen,
ich habe Fragen zu folgender theoretischer Situation:
A und B heiraten im Dezember 2008. Es gilt der gesetzliche Güterstand.
Im September 2009 schließen A und B einen notariellen Ehevertrag und vereinbaren Gütertrennung.
Im Oktober 2009 werden an A Forderungen gestellt, die das Jahr 2007 betreffen (Steuernachforderungen, Verbindlichkeiten aus Darlehen etc.).
A kann diese nicht bedienen und gibt eine eidesstattliche Versicherung ab. A erhält zu diesem Zeitpunkt nur Kindergeld und Einkommen aus einer 400,- €-Tätigkeit.
Meine Fragen:
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Ist es korrekt, dass das Vermögen von B zum Zeitpunkt der Eheschließung und auch danach vor Gläubigerzugriff geschützt ist?
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Wie sieht es mit dem Einkommen von B aus, welches NACH der Eheschließung und VOR dem Ehevertrag allein von B erwirtschaftet wurde (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, selbständige Tätigkeit und Wertpapiereinnahmen)?
Können Gläubiger hier zugreifen und welche Mittel stehen zur Verfügung (Einsicht in Konten, Depots etc.)?
Oder ist das Einkommen (nicht das Vermögen!) von B - unabhängig vom Güterstand der Ehe - für Gläubiger von A unantastbar? -
Ist nach dem Ehevertrag das erwirtschaftete Einkommen von B vor Gläubigerzugriff geschützt?
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Wo kann ich mich zu dem Thema ein wenig belesen?
Vielen Dank für jeden Hinweis,
MadMorphi