Glas in Haustür kaputt - wer haftet?

Nehmen wir mal an, man hat ein kleines gewerbliches Mietobjekt. Man kommt morgens dorthin, und es ist ein riesen Riss in der Haustür. Natürlich war man es nicht selbst.

Wer haftet denn dafür? Mieter oder Vermieter? Wer ist in der Beweispflicht?

Danke für die Hilfe!

Der Verursacher.
Ist der nicht festzustellen, kommt es darauf an ob die Tür frei zugängig ist (dann der VM), oder im alleinigen Zugriff des Mieters ist.(dann der M). Beweispflichtig ist immer der, der etwas haben möchte.

vnA

Hi,
kommt drauf an, bei Gewebe kann vereinbart werden, dass alle Schäden am Gebäude die durch Einbruch(-Versuch) oder der Betriebsführung des Unternehmens die Mieterin zu übernehmen hat.

Stellt sich die Frage, durch was ist der Schaden entstanden.

cu naseweis

Die Tür ginge zur Straße heraus. Also durchaus für jedermann zugängig.

Nehmen wir an, es gäbe ein solche Vereinbarung nicht. Der Schaden könnte zum Beispiel ein Riss in der Scheibe sein, bei dem nicht eindeutig auszumachen ist, ob er von Innen oder Außen verursacht wurde (Sicherheitsglas mit Drähten drin).

Wer müsste den Gutachter / Glaser bezahlen, der die Schadensursache feststellen würde?

Wer müsste den Gutachter / Glaser bezahlen, der die
Schadensursache feststellen würde?

Derjenige, der ihn beauftragt, weil er sich vom Gutachten etwas verspricht.