Glas vom Eingangstür kaputt durch 4 Jährigen Kind- keine Aufsichtsverletzung- Wer muss zahlen?

Hallo!
Mein 4 Jähriger Sohn hat beim Spielen mit seiner Schwester Glas von unserer Eingangstür kaputtgemacht. Ich war auch unten . Jetzt hat unser Vermieter die Scheiben ausgetauscht und mir die Rechnung geschickt. Ich habe auch keine Privathaftpflicht. Ich habe aber gelesen, dass auch Haftpflichtversicherungen bei Kinder unter 7 Jahren auch nicht bezahlen müssen. Mit den Betriebskosten zahle ich auch für Glasversicherung . Muss ich für den Schaden aufkommen?
Danke

Hi,

Eine PHV sollte JEDER haben. Für mich völlig unverständlich eine nicht zu haben. Daher beinhaltet meine auch eine Forderungsausfalldeckung genau für den Fall dass ich auf Zeitgenossen wie dich treffe…

Dein 4 jähriger Sohn ist nicht deliktsfähig. Somit musst du, keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorausgesetzt, nicht zahlen.

Korrekt. Jedoch deckt eine gute Police auch Schäden deliktsunfähiger Mitversicherter (demente Angehörige, Kinder) mit ab wenn der Versicherungsnehmer die Begleichung wünscht (z.B. um den Nachbarschaftsfrieden zu wahren)

Na also, dann ist doch eh alles gut.

Bitte

da kann man auch anderer Meinung sein, insbesondere was die HP fuer Kinder bzw. nicht Deliktsfaehige angeht. Mal abgesehen davon, dass es auch Personen in D gibt, die sich das gar nicht leisten koennen.

Verstehe ich nicht. Gerade wenn man kleine Kinder hat sollte man eine haben. Zerkratzt der Kleine den Jaguar vom Nachbarn und man sagt „Muss ich ja gar nicht zahlen da das Kind nicht deliktsfähig ist“ wird man nie wieder zum Grillfest eingeladen und man geht vielleicht fortan grußlos aneinander vorbei. Mit einer vernünftigen Police geht man aber zum Versicherer und bittet ihn den Schaden zu regulieren und Nachbar ist glücklich.

Die sich keine 5 EUR im Monat leisten können? Stimmt soll es geben, 30% der Deutschen haben keine PHV schätzt man. Und genau deshalb ist es noch wichtiger selbst eine zu haben die einen Forderungsausfall mit beinhaltet.

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