Glasbausteine durch Fenster ersetzen - Nachbarschaft

Moin,

im Bekanntenkreis wird ein Altbau mit neuen Fenstern versehen. In einem Raum gibt es Glasbausteine zum Nachbarn. Es wäre schön, diese kalten Steine durch ein Fenster zu ersetzen.

Der Nachbar (Hessen) hat schon vor einigen Jahren die Zustimmung ohne Begründung verweigert, der Kontakt zum Nachbarn ist schlecht. Die Zustimmung scheint erforderlich zu sein, da die Wand mit den Glasbausteinen weniger als 3 m von der Grundstücksgrenze entfernt ist.

Über den Grund der Verweigerung kann ich nur spekulieren, vermutlich möchte der Nachbar nicht, dass er durch ein Fenster beobachtet werden kann. Vielleicht lehnt er auch die Bauarbeiten ab, für die wohl sein Grundstück betreten werden muss.

Seht ihr einen Vorschlag, den man dem Nachbarn unterbreiten könnte? Etwa ein Fenster mit Milchglasscheibe? Vielleicht eine kleine finanzielle Gabe, denn man wird ja Heizkosten sparen?

Gruß, Kurti

ja ist beides machbar, zur Not hilft nur der Zwang per Verfügung um sein Hammerschlagrecht auszuüben.

Bleibt aber die Frage wie des in der Kommune mit der genehmigen aussieht wenn der Abstand zu gering ist. Ist beim Nachbarn ggf eine Bauwich (Abstandsbaulast) eingetragen worden?

So ist es. Ein Fenster ist hier nur mit Einwilligung des Nachbarn möglich - Glasbausteine können jedoch auch ohne Einwilligung vermauert werden.

Gruß,
Max

Hessisches Nachbarrechtsgesetz, §11 Abs. 2:
„Die Einwilligung muss erteilt werden, wenn keine oder nur geringfügige Beinträchtigungen zu erwarten sind.“

Milchglas oder Ornamentglas (jedenfalls ein blickdichtes Glas) in einem nicht öffenbaren Fenster kann meiner Meinung nach zu keiner Beeinträchtigung führen.

Hallo,

Gibt es eine Person, die von beiden Parteien akzeptiert wird und vermitteln könnte?

Habe gestern noch weiter recherchiert. Eine Wand kann ggf. als Brandschutzwand gelten und dann reicht ein einfaches Fenster nicht aus. Sind Glasbausteine bei hohen Temperaturen brandsicher oder -hemmend?

Und muss in das Grundbuch des Nachbarn irgendwas eingetragen werden? Immerhin darf er ein Fenster wohl nicht zubauen. Vermutlich noch nicht mal einen Baum davor pflanzen.

Gibt es eine Person, die von beiden Parteien akzeptiert wird und vermitteln könnte?

Mir nicht bekannt, ich möchte erstmal Gründe für eine nachvollziehbare Weigerung sammeln. Ein Eintrag ins Grundbuch wäre wohl ein KO-Kriterium.

Kurti

Ganz wichtig, insbesondere unter Nachbarn, deren Verhältnis nicht besonders gut ist: Eine Ablehnung muss nicht zwingend nachvollziehbar, begründet usw. sein. Selbst ein eigener Vorteil wird nicht immer eingesehen.
Ein „ich will das nicht“ genügt als abschliessendes Argument.

Das kann sein, muss aber nicht.
Es könnte - statt einer Grundbucheintragung - eine Baulast geben, es wäre eine Einschränkung aus der Baugenehmigung möglich, der Bebauungsplan oder auch die Landesbauordnung oder auch das Nachbarrechtsgesetz …

Da ist Vieles möglich. Über die Brücken „Zubauen“ oder Baum pflanzen" würde ich bei den bisher gegebenen Informationen nicht gehen wollen. Wir kennen die Situation nicht, wissen nur, dass da statt Glasbausteine ein Fenster hin soll. Wir wissen aber nicht wie das/die Gebäude auf den Grundstücken und zur Grenze angeordnet sing und welche rechtlichen bisher Regelungen gelten.

Gruss
Jörg Zabel