Hallo Hans-Jürgen,
es ist nicht alleine die Fahrlässigkeit die die Haftung der Versicherung auslöst oder auch verhindert.
Es ist vielmehr die vorangegangene Handlung. Wenn Du in einer fremden Wohnung beispielsweise aus Langeweile und vor allem ohne Auftrag des Eigentümers, den Fernseher in eine andere Ecke räumst und der dabei zu Bruch geht, dann wird die Versicherung doch fragen, warum hast Du denn das getan? Gab es einen besonderen Anlass der einen Aufschub für die Umstellung des Gerätes nicht zugelassen hat, sodass dieses der Eigentümer nicht machen konnte? Hat aber der Eigentümer, also der Geschädigte, Dir den Auftrag für die Umstellung erteilt, dann handelst Du wieder im Auftrag und erbringst eine so genannte Gefälligkeitsleistung. Hier haftet dann der Auftraggeber, Deine Haftpflicht ist auch dann nicht in der Leistungspflicht.
Jedoch anders sieht es bei dem von Dir konstruierten Beispiel aus, wenn Du über den Ball, oder über eine Welle im Teppich stolperst und dann in die Scheibe fällst, vielleicht noch aus Versehen im Fallen das TV-Gerät mitreißt, so ist Deine Haftpflicht schon in der Leistungspflicht.
Dieses konntest Du einfach nicht verhindern. Die Aufnahme des Balles, um damit zu jonglieren, allerdings schon.
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Ganz schlimm erwischt es meist viele Eltern wenn ihr Sprössling im deliktfähigen Alter, einen Schaden verursacht hat. Hier werden die Eltern in der Schadenanzeige gefragt: haben Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt?
Nun sind die Eltern verunsichert und erklären lieber die Aufsichtspflicht keinesfalls verletzt zu haben. Ich passe auf meine Kinder immer auf, was denken Sie denn? Und schon sind die Eltern in die Falle getappt und die Versicherung aus dem Schneider.
Die Haftpflichtversicherung hat schon so manchem das Fürchten gelehrt oder graue Haare verursacht. Ist eben ein Feld mit vielen Fußangeln und Stolpersteinen.
Nicht um sonst wird in der Brache mit dem Spruch gelästert: „es gibt keine Schäden die nicht reguliert werden, es gibt nur falsche Schadenschilderungen“.
Ich hoffe ich habe so einige Unklarheiten beseitigen können?
Du solltest künftig mehr Kontakt zu Deinem Versicherungsmakler halten, so Du denn einen hast.
Noch einen schönen Abend und einen netten Gruß,
Horst Heydeck
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