Hallo,
wenn eine Fensterscheibe in einem Mietobjekt ohne Eigenverschulden kaputt geht, wer muss eine neue bezahlen?
Übernimmt das die Gebäudeversicherung des Vermieters? Gibt es einen Unterschied zw. private Mietung und geschäftliche Mietung?
Ich freue mich auf Eure Antworten.
LG
Andrea
P.S. mir wurde der Hinweis gegeben, mich vom Versicherungsforum hier ans Mietforum zu wenden.
Hallo Andrea,
wie ist der Schaden entstanden ? Wo ist der Schaden entstanden ? Treppenhaus, Mietwohnung, Dachfenster ? Bitte kurzer Hinweis.
Gruss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
naja, ich halt es ein wenig allgem. -
konkretisier ich es einmal.
Gehen wir mal fiktiv davon aus, dass
-
Fall - sich das gewerblich genutzte Mietobjekt im Erdgeschoss befindet, und
-
das privat genutzte Objekt sich in den oberen Etagen befindet.
Es handelt sich um kein besonderes Fenster - bei gewerblich um das normale Schaufenster, bei privat das normale Fenster.
Unfallursache unbekannt - kann Vogel - kann vorbeifliegendes Steinchen sein, vom Verkehr - kann unbekannter Passant sein, der da gegen gestoßen ist…
Ich hoffe, das reicht als Auskunft.
LG
Andrea
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Hallo,
tritt ein Glasbruch ein und kann der Verursacher nicht festgestellt werden, muss der VM den Schaden beheben lassen. Möglicherweise legt er ohnehin Kosten einer Glasbruchversicheurng um und kann dort den Schaden anmelden.
Wenn der Verursacher jedoch fetsgestellt werden kann, haftet der Verursacher.
Gruss Günter
naja, ich halt es ein wenig allgem. -
konkretisier ich es einmal.
Gehen wir mal fiktiv davon aus, dass
-
Fall - sich das gewerblich genutzte Mietobjekt im
Erdgeschoss befindet, und
-
das privat genutzte Objekt sich in den oberen Etagen
befindet.
Es handelt sich um kein besonderes Fenster - bei gewerblich um
das normale Schaufenster, bei privat das normale Fenster.
Unfallursache unbekannt - kann Vogel - kann vorbeifliegendes
Steinchen sein, vom Verkehr - kann unbekannter Passant sein,
der da gegen gestoßen ist…
Ich hoffe, das reicht als Auskunft.
LG
Andrea
Hallo,
wenn eine Fensterscheibe in einem Mietobjekt ohne
Eigenverschulden kaputt geht, wer muss eine neue bezahlen?
Übernimmt das die Gebäudeversicherung des Vermieters? Gibt es
einen Unterschied zw. private Mietung und geschäftliche
Mietung?
Ich freue mich auf Eure Antworten.
LG
Andrea
P.S. mir wurde der Hinweis gegeben, mich vom
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Hallo Andrea,
wie ist der Schaden entstanden ? Wo ist der Schaden entstanden
? Treppenhaus, Mietwohnung, Dachfenster ? Bitte kurzer
Hinweis.
Gruss Günter
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Danke Günter für die Auskunft.
Gibt es dazu einen Gesetztestext und gilt das auch für gewerblich genutzte angemietete Räume?
LG
Andrea
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Danke Günter für die Auskunft.
Gibt es dazu einen Gesetztestext und gilt das auch für
gewerblich genutzte angemietete Räume?
Sind die Schäden des Vermieters durch eine Versicherung abgedeckt, die der Mieter/Pächter im Rahmen der Nebenkosten anteilig zahlt, haftet der Mieter nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden ( BGH WM 2001, 1229 ).
Gruss Günter
LG
Andrea
Hallo,
tritt ein Glasbruch ein und kann der Verursacher nicht
festgestellt werden, muss der VM den Schaden beheben lassen.
Möglicherweise legt er ohnehin Kosten einer
Glasbruchversicheurng um und kann dort den Schaden anmelden.
Wenn der Verursacher jedoch fetsgestellt werden kann, haftet
der Verursacher.
Gruss Günter
naja, ich halt es ein wenig allgem. -
konkretisier ich es einmal.
Gehen wir mal fiktiv davon aus, dass
-
Fall - sich das gewerblich genutzte Mietobjekt im
Erdgeschoss befindet, und
-
das privat genutzte Objekt sich in den oberen Etagen
befindet.
Es handelt sich um kein besonderes Fenster - bei gewerblich um
das normale Schaufenster, bei privat das normale Fenster.
Unfallursache unbekannt - kann Vogel - kann vorbeifliegendes
Steinchen sein, vom Verkehr - kann unbekannter Passant sein,
der da gegen gestoßen ist…
Ich hoffe, das reicht als Auskunft.
LG
Andrea
Hallo,
wenn eine Fensterscheibe in einem Mietobjekt ohne
Eigenverschulden kaputt geht, wer muss eine neue bezahlen?
Übernimmt das die Gebäudeversicherung des Vermieters? Gibt es
einen Unterschied zw. private Mietung und geschäftliche
Mietung?
Ich freue mich auf Eure Antworten.
LG
Andrea
P.S. mir wurde der Hinweis gegeben, mich vom
Versicherungsforum hier ans Mietforum zu wenden.
Hallo Andrea,
wie ist der Schaden entstanden ? Wo ist der Schaden entstanden
? Treppenhaus, Mietwohnung, Dachfenster ? Bitte kurzer
Hinweis.
Gruss Günter
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Ist ja schon klasse was man da für Antworten bekommt, ohne dass der Sachverhalt 100% klar ist.
Mir würden da noch einige Fragen ewinfallen, die für eine Beurteilung nicht nur wichtig, sondern auch entscheidend wären, von wegen Versicherung und so.
Aber grundsätzlich haftet der Mieter wohl nicht.
Außnahmen möglich, vor allem bei Geschäftsräumen.
Ist ja schon klasse was man da für Antworten bekommt, ohne
dass der Sachverhalt 100% klar ist.
Mir würden da noch einige Fragen ewinfallen, die für eine
Beurteilung nicht nur wichtig, sondern auch entscheidend
wären, von wegen Versicherung und so.
Aber grundsätzlich haftet der Mieter wohl nicht.
Hi,
da gebe ich Dir recht. Dies heisst natürlich auch, dass dann immer versucht werden muss eine Fall aus der Sicht mehrere Seiten und Probeleme zu sehen und zumindest die Möglichkeiten anzuzeigen. Da es sich hier um fiktive Fälle handelt, eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes ist nicht erlaubt, kann man den Mitgliedern innerhalb der Mitgliedsgemeinschaft nach eigenem Sachwissen Auskunft geben und wenn vorhanden, auch Hinweise zu Urteilen vermitteln.
Der Mieter haftet nicht, wenn er oder ein Angehöriger / Besucher den Schaden nicht verursacht hat
Außnahmen möglich, vor allem bei Geschäftsräumen.
Für Schäden, die der Gewerbetreibende nicht verursacht hat, muss er nicht haften.
Gruss Günter
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Ja, diesen Schaden muss der Vermieter übernehmen.
In unserer früheren Wohnung (vor 2 Jahren) verzog sich der Fensterrahmen so stark, dass die Scheibe platzte. Unser Vermieter erklärte uns, dass wir dafür nicht haftbar wären, und dessen Versicherung kümmerte sich dann um den Schaden.
Alles was nach aussen geht (Fassade, Fensterscheiben usw) steht nicht in der Verantwortung des Mieters.
Ausgenommen hiervon sind generelle Renovierungsarbeiten, wo eine Mietpreiserhöhung erlaubt ist.
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Hallo,
wenn eine Fensterscheibe in einem Mietobjekt ohne
Eigenverschulden kaputt geht, wer muss eine neue bezahlen?
Übernimmt das die Gebäudeversicherung des Vermieters? Gibt es
einen Unterschied zw. private Mietung und geschäftliche
Mietung?
Ich freue mich auf Eure Antworten.
LG
Andrea
P.S. mir wurde der Hinweis gegeben, mich vom
Versicherungsforum hier ans Mietforum zu wenden.
Ja, diesen Schaden muss der Vermieter übernehmen.
In unserer früheren Wohnung (vor 2 Jahren) verzog sich der
Fensterrahmen so stark, dass die Scheibe platzte. Unser
Vermieter erklärte uns, dass wir dafür nicht haftbar wären,
und dessen Versicherung kümmerte sich dann um den Schaden.
Alles was nach aussen geht (Fassade, Fensterscheiben usw)
steht nicht in der Verantwortung des Mieters.
Ausgenommen hiervon sind generelle Renovierungsarbeiten, wo
eine Mietpreiserhöhung erlaubt ist.
Wo sollen Mieterhöhungen erlaubt sein, wenn Renovierungen vorgenommen werden ? Kannst Du hier mal einige Urteile darstellen, wo diese dem Gesetz widersprechende Darstellung begründet worden sein soll ?
Gruss Günter