wer hat denn die Scheibe kaputt gemacht?? In der Regel sollte derjenige haftbar gemacht werden.
Die Wohngebäudevers. zahlt nur, wenn Feuer, Sturm oder Leitungswasser die Ursache ist. (Bsp.: Durch Sturm lösen sich Äste eines Baumes und fallen auf ein Dachfenster. Dieses wird dadurch beschädigt. Glasreparatur zahle Gebäudevers.).
Ansonsten wäre diese Frage vielleicht auch im Brett Mietrecht gut aufgehoben. Wenn keine Glasversicherung über den Vermieter oder Mieter besteht, so sollte der Vermieter für den Schaden aufkommen - meine ich, bin mir aber nicht sicher!
Gruß
Jesch
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gehen wir mal davon aus, dass man nicht weiß, wie die Scheibe kaputt gegangen ist - kann Passant gewesen sein , kann vorbeifliegender Stein aus dem Verkehr sein (von den Autos beim Fahren gg. das Fenster geschleudert) sei es ein Vogel…
LG
Andrea
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