Glasbruch bei Fenster - Mietobjekt

Hallo,

wenn eine Fensterscheibe in einem Mietobjekt ohne Eigenverschulden kaputt geht, wer muss eine neue bezahlen?

Übernimmt das die Gebäudeversicherung des Vermieters? Gibt es einen Unterschied zw. private Mietung und geschäftliche Mietung?

Ich freue mich auf Eure Antworten.

LG

Andrea

Hallo Andrea,

wer hat denn die Scheibe kaputt gemacht?? In der Regel sollte derjenige haftbar gemacht werden.

Die Wohngebäudevers. zahlt nur, wenn Feuer, Sturm oder Leitungswasser die Ursache ist. (Bsp.: Durch Sturm lösen sich Äste eines Baumes und fallen auf ein Dachfenster. Dieses wird dadurch beschädigt. Glasreparatur zahle Gebäudevers.).

Ansonsten wäre diese Frage vielleicht auch im Brett Mietrecht gut aufgehoben. Wenn keine Glasversicherung über den Vermieter oder Mieter besteht, so sollte der Vermieter für den Schaden aufkommen - meine ich, bin mir aber nicht sicher!

Gruß
Jesch

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Hallo,

gehen wir mal davon aus, dass man nicht weiß, wie die Scheibe kaputt gegangen ist - kann Passant gewesen sein , kann vorbeifliegender Stein aus dem Verkehr sein (von den Autos beim Fahren gg. das Fenster geschleudert) sei es ein Vogel…

LG

Andrea

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Hallo,

gehen wir mal davon aus, dass man nicht weiß, wie die Scheibe
kaputt gegangen ist

Ok. Gehen wir davon aus.
Dann bist du in diesem Brett falsch aufgehoben es sei denn du hast eine Glasversicherung als Mieter(in).

Das Brett Mietrecht könnte dir dann evtl. fundiert weiterhelfen!

Gruß
Jesch

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