Kann Glasbruch nachträglich aus Hausratversicherung genommen werden, obwohl die Beitragsrechnung schon zugegangen ist und schon ca. ein Monat verstrichen ist ?
Danke für Antworten
lekkemio
Kann Glasbruch nachträglich aus Hausratversicherung genommen werden, obwohl die Beitragsrechnung schon zugegangen ist und schon ca. ein Monat verstrichen ist ?
Danke für Antworten
lekkemio
Kann Glasbruch nachträglich aus Hausratversicherung genommen
werden, obwohl die Beitragsrechnung schon zugegangen ist und
schon ca. ein Monat verstrichen ist ?
Verträge sind einzuhalten ! Die Glasbruchversicherung kann also nur regulär zum Ablauf gekündigt werden.
Hallo an meine Vorredner,
Verträge sind einzuhalten ! Die Glasbruchversicherung kann
also nur regulär zum Ablauf gekündigt werden.
Dem muss ich insofern widersprechen, dass man die Aussage nicht pauschalisieren kann. Bei „meiner“ Gesellschaft ist sowas möglich.
MfG,
Achmed
Dem muss ich insofern widersprechen, dass man die Aussage
nicht pauschalisieren kann. Bei „meiner“ Gesellschaft ist sowas möglich.
Nur damit ich Dich richtig verstehe: Bei Deiner Gesellschaft kann man ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus einem laufenden Vertrag aussteigen ?
Auch „meine“ Gesellschaft läßt es, aus Kulanzgründen, manchmal zu, bestimmte Einzelrisiken aus einem laufenden Vertrag herauszunehmen. Die Haushaltsglasversicherung ist aber ein selbstständiger Vertrag und kein Bestandteil der Hausratversicherung.
Hallo Nordlicht,
entschuldige die späte Antwort, aber leider habe ich erst heute wieder die Möglichkeit gehabt hier ins Forum zu schauen.
Nur damit ich Dich richtig verstehe: Bei Deiner Gesellschaft
kann man ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus einem
laufenden Vertrag aussteigen ?
Nein, in der Regel nicht.
Auch „meine“ Gesellschaft läßt es, aus Kulanzgründen, manchmal
zu, bestimmte Einzelrisiken aus einem laufenden Vertrag
herauszunehmen. Die Haushaltsglasversicherung ist aber ein
selbstständiger Vertrag und kein Bestandteil der
Hausratversicherung.
In den Fällen, in denen die Haushaltglasversicherung unter derselben Nr. wie Hausratversicherung läuft, verlangt meine Gesellschaft keine Einhaltung v. Kdg-fristen. Mir ist schon klar, dass sie dadurch zwar noch immer ein eig. Vertrag bleibt, aber faktisch wird immer so verfahren.
Is einfach so 
MfG,
Achmed