nehmen wir an, dass bei Mäharbeiten durch die Stadt ein Stein in mein Wohnzimmerfenster geschleudert wurde und die Scheibe ein Loch hat.
Die Stadt bezahlt nicht; Begründung ist, dass sämtliche Vorkehrungsmaßnamen getroffen wurde und das Restrisiko der Hauseigentümer tragne muss. Soweit so gut.
Der Vermieter behauptet nun, dass der Mieter diesen Schaden selber bezahlen muss. Wortwörtlich sogar „Sie als Mieter sollten eine Glasschutzversicherung haben“. Die kosten belaufen sich auf 350 Euro.
Gibt es ein Gesetz oder eine Regel wer die Kosten trägt. Der Mieter oder der Vermieter? Wie finde ich einen entsprechenden Text dazu, den ich den Vermieter vorlegen kann? In meinem Mietvertrag finde ich nichts dazu - lediglich eine Passage , dass Kleinreparaturen vom Mieter zu tragen sind.
danke für die Antwort auch wenn sie mir nichts nützt. Ich würde doch wegen 350 Euro keinen Anwalt einschalten. Ich wollte lediglich wissen, ob es per Gesetzt oder Mietrecht geregelt ist, wer ein defektes Fenster bezahlen müsste.
nehmen wir an, dass bei Mäharbeiten durch die Stadt ein Stein
in mein Wohnzimmerfenster geschleudert wurde und die Scheibe
ein Loch hat.
Die Stadt bezahlt nicht; Begründung ist, dass sämtliche
Vorkehrungsmaßnamen getroffen wurde und das Restrisiko der
Hauseigentümer tragne muss. Soweit so gut.
Der Vermieter behauptet nun, dass der Mieter diesen Schaden
selber bezahlen muss. Wortwörtlich sogar „Sie als Mieter
sollten eine Glasschutzversicherung haben“. Die kosten
belaufen sich auf 350 Euro.
Gibt es ein Gesetz oder eine Regel wer die Kosten trägt. Der
Mieter oder der Vermieter? Wie finde ich einen entsprechenden
Text dazu, den ich den Vermieter vorlegen kann? In meinem
Mietvertrag finde ich nichts dazu - lediglich eine Passage ,
dass Kleinreparaturen vom Mieter zu tragen sind.
der Vermieter hat den Schaden zu tragen, warum sollte es anders sein? Grund ist schlicht: es ist sein Eigentum! Soll der Vermieter doch mal erläutern, wie er zu der gegenteiligen Auffassung kommt…
Bezahlen muß einen Schaden der Verursacher. Gibt es keinen, hat dieser kein Geld oder muß er aufgrund irgendwelcher Vorschriften doch nicht zahlen, bleibt der eigentümer auf seinen Kosten sitzen. Da der Mieter den Schaden nicht verursacht hat, gibt es auch keine Anspruchsgrundlage gegen ihn. Die Haftungsfrage zu klären ist aber allein Sache des Vermieters.
Dumm nur, sollte der Mieter den Schaden ohne Rücksprache auf eigene Faust reparieren lassen. Dann hat er gelitten, denn wer bestellt bezahlt auch. Und dann ist der Vermieter fein raus…
Als Mieter sollte man in einem solchen Fall dem Vermieter den Schaden anzeigen und um Behebung bitten (bzw. ihn dazu auffordern). Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen („das müssen Sie schon selbst machen lassen, ist ihre Sache“), gibt es genügend Druckmittel für den Mieter (Mietminderung, Ersatzvornahme). Solche Dinge sollten aber nur mit konkreter Rechtsberatung durchgeführt werden, sonst geht der Schuß schnell nach hinten los.
Gruß Stefan
nehmen wir an, dass bei Mäharbeiten durch die Stadt ein Stein
in mein Wohnzimmerfenster geschleudert wurde und die Scheibe
ein Loch hat.
Die Stadt bezahlt nicht; Begründung ist, dass sämtliche
Vorkehrungsmaßnamen getroffen wurde und das Restrisiko der
Hauseigentümer tragne muss. Soweit so gut.
Der Vermieter behauptet nun, dass der Mieter diesen Schaden
selber bezahlen muss. Wortwörtlich sogar „Sie als Mieter
sollten eine Glasschutzversicherung haben“. Die kosten
belaufen sich auf 350 Euro.
Gibt es ein Gesetz oder eine Regel wer die Kosten trägt. Der
Mieter oder der Vermieter? Wie finde ich einen entsprechenden
Text dazu, den ich den Vermieter vorlegen kann? In meinem
Mietvertrag finde ich nichts dazu - lediglich eine Passage ,
dass Kleinreparaturen vom Mieter zu tragen sind.
Natürlich muss der Vermieter/Eigentümer diesen Schaden selbst tragen? Hier hat sogar der Mieter einen Anspruch darauf, dass die Scheibe möglichst schnell ersetzt wird!!
Käme man zur gegenteiligen Ansicht, dann müssten ja auch die Mieter das Haus ersetzen, wenn unbekannte Brandstifter die Bude angezündet haben.
Oh, mann!! Das Rechtsempfinden mancher Vermieter ist teilweise sehr gestört.
Also: Als Mieter ersetzt man immer nur die selbst verursachten schäden. Darüber hinaus kann im Mietvertrag eine Regelung für Kleinreparaturen getroffen werden. Diese Regelungen unterliegen aber wiederum sehr engen Grenzen und sind zudem an Höchstbeträge gebunden.
Natürlich muss der Vermieter/Eigentümer diesen Schaden selbst
tragen? Hier hat sogar der Mieter einen Anspruch darauf, dass
die Scheibe möglichst schnell ersetzt wird!!
Ja so habe ich das auch gesehen. Aber inzwischen meint der Vermieter sogar ich müsse mir für die Zukunft eine Glasschutzverscicherung zulgen. Er geht immer noch davon aus, dass ich den Schaden zu bezahlen habe. Na ja ich versuche das gütlich und friedlich über die Bühne zu bringen.
Na ja ein etwa 2 Euro großes Loch. Habe grad eine Packung
Kaugummi hier wenn ich fleißig kaue kann ich das Ding
Also solange das so ein kleines Loch ist, gibt es billigere Reparaturen. In Glashütten gibt es doch flüssiges Glas, mit dem man solche Schäden beheben kann.
soweit ich mich erinnere, wurde hier schon des öfteren gepostet, dass sich eine Hausratversicherung (nehmen wir mal an, sie beinhaltete auch die Glasversicherung) sicher weigern solche Schäden zu regulieren, wenn der Versicherungsnehmer nur Mieter ist. Wenn der Mieter selbst Schuld ist, zahlen sie wohl auch nicht, weil dann die Haftpflicht in Anspruch genommen werden muss.
Der Vermieter aber sollte - wie schon gesagt - eine Glasversicherung haben, um eben genau solche Schäden abzudecken.
Obwohl IMHO die Gemeinde dafür verantwortlich ist, und auch dagegen versichert sein muß , würde ich es drauf ankommen lassen. So sorgfältig können die ja nicht gearbeitet haben.
Wenn Alle Stricke reißen, frag doch mal nen Nachbarsjungen (Haftpflichtversicherung vorausgesetzt), ob er keine Lust hat, dir nen Stein reinzuwerfen. Natürlich sollte das aber vorher mit dessen Eltern abgesprochen werden.
Gruß
Sticky
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Na ja ein etwa 2 Euro großes Loch. Habe grad eine Packung
Kaugummi hier wenn ich fleißig kaue kann ich das Ding
Also solange das so ein kleines Loch ist, gibt es billigere
Reparaturen. In Glashütten gibt es doch flüssiges Glas, mit
dem man solche Schäden beheben kann.
Hallo,
Autowerkstätten machen sowas auch
Aber mal im Ernst, ein Glaser sollte sich den Schaden ansehen und dann sagen können ob eine Reparatur möglich ist.
Wie schaut der Schaden überhaupt aus, Bernd? Vielleicht reicht
Zukleben aus.
Hallo,
Als Notfallsofortlösung dürfte es ausreichen, aber wehe der böse Onkel Winter mit seiner Frau Frost kommt zu Besuch, dann dürfte die Scheibe sehr bald den Geist geben.
Aber mal im Ernst, ein Glaser sollte sich den Schaden ansehen
und dann sagen können ob eine Reparatur möglich ist.
Hi, Sticky!
Man könnte sich doch ganz heißes, noch flüssiges Glas besorgen, es mit einem Hitzehandschuh in das Loch stopfen und es abkühlen lassen. Das gibt doch viel mehr her als eine eintönige Scheibe.
Schönes Wochende
FJ HP
Das ist UNSINN, dass eine Stadt oder Gemeinde so etwas versichern muss.
Es ist weiterhin UNSINN, dass die Stadt hier den Schaden -rechtlich gesehen- zu verantworten hat. So wie es geschildert wurde, ist eine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten wohl nicht gegeben. Merke: Manchmal passieren eben Dinge trotz getroffener Vorsichtsmaßnahmen. Dann fehlt es eben an der Haftung!
Ebenfalls UNSINNIG ist der Ratschlag, man solle als Mieter gegen die Stadt vorgehen. Als Mieter ist man kein Eigentümer und hat auch folglich keinen Schaden.
Nicht nur UNSINNIG, sondern geradezu kriminell ist die Aufforderung zum VERSICHERUNGSBETRUG.
Wer hier nichts Gescheites beitragen kann - der sollte sich bitte zurückhalten.