Glasbruch! Wer zahlt?

Hallo hier mein Brief an den Vermieter:

"Sehr geehrte Frau …,

wie bereits besprochen erhalten Sie die aktuellen Fotos unserer gesprungenen Scheibe. Der Schaden ereignete sich am nachmittag des. 26.08.2011. An diesem Tag war es sehr heiß ( http://hro-wetter.de/vorhersagenarchiv/20110826-wett… ). Wir verließen die Wohnung ca. 15.45Uhr und bemerkten den Schaden gegen 16.30Uhr als wir vom Kindergarten nach Hause kamen. Zum Schadenzeitpunkt war also niemand anwesend. Ein Einwirken durch uns kann also ausgeschlossen werden. Des Weiteren ist eindeutig ersichtlich, dass es keine typische Einschlagsstelle gibt, sondern die Scheibe von unten nach oben, vom Rahmen ausgehend und sich nach oben verzweigend, durch die ganze Dicke des Glases gesprungen ist. Es waren weder Möbelstücke o.ä. in der Nähe des Fensters, noch sind sie durch Poster o.ä. verklebt worden. Anzumerken wäre noch, dass das Balkonfenster im Süden liegt und dadurch über den ganzen Tag von der Sonne beschienen wird. Zum Teil entstehen auch Schatten durch die Balkon- und Außenwände.
Nach eigener Recherche könnte es sich um einen thermischen Palmsprung oder einen Kantenstoßsprung handeln."

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Es ist jetz 4 Monate her, dass der Schaden passiert ist und der Vermieter weigert sich zu zahlen. Eine Begründung hat er nicht genannt. Ich befürchte, dass die Scheibe demnächst komplett zerfällt, da es nun immer kälter wird. Ich habe auch Angst, dass meine kleinen kinder sich verletzen können.

Ist eventuell auch eine Mietminderung möglich? Wenn ja-wie hoch?

Hallo

Bitte prüfen Sie dahingehend Ihren Mietvertrag und konsultieren Sie notfalls einen Rechtsberater.
Alles Gute

hallo anne-christin,

ich weiß nicht ob darüber etwas in deinem mietvertrag steht, aber ich kann es mir nicht vorstellen. das geht auch ueber eine kleinreparatur hinaus.

der vermieter ist für das gebäude zuständig und muss abhilfe schaffen.

du schreibst er weigert sich zu zahlen, aber der riss ist noch da? was soll er dann bitte zahlen, es ist ja nichts repariert worden.

welche versicherung könnte dir helfen?
entweder hat der vermieter eine gebäude-glas-Versicherung abgeschlossen. (kommt eher selten vor) oder du hast eine hausratversicherung in der das Glasbruchrisiko mit eingeschlossen ist. die muss diesen schaden auch bezahlen. keine angst, da gibt es keine hochstufung oder sofortigen rausschmiss wegen eines glasschaden.

mietminderung = schwierig, kenne ich mich nicht wirklich aus. der wohnraum ist ja an sich nutzbar und eingeschränkt wirst du aktuell durch den riss nicht. es geht nicht mehr wärme verloren (´kann ich mir nicht vorstellen) und ANGST das etwas passiert ist kein Grund.

wenn du ihn darauf hinweist und dies mehr auch wg. kinder und er nichts macht und dann etwas passiert hätte dein vermieter schlechte karten… und das kann lieb, nett verpackt ohne beleidigend so sonst wie aneckend werden dem vermieter mitteilen.

hoffe es hilft.

gruss
marago

Hallo,
danke erstmal für deine Antwort.
Was das zahlen angeht meine ich natürlich die Scheibe ansich. Er sagt, dass er den Einbau übernehmen würde und wir die Scheibe zahlen sollen. Sie soll 108€ kosten.

Hallo

es ist definitiv Vermietersache wenn ein Fenster ohne äußere Einwirkung eines dritten kaputt geht. Er muss auf alle Fälle den Austausch veranlassen, da es sich um einen festverbunden Wohnungteil handelt.

Ob das eine Versicherung übernimmt, weiss ich nicht. ggf. eine Hausrat wenn Glasbruchschäden mit versichert sind.

LG

Ich hatte diesen Sommer einen ähnlichen Schaden. Diesen habe ich selbst reguliert, da ich eine Glasbruchversicherung besitze. Diese kostet nur ein paar Cent im Monat.

Im Normal ist zwischen Kunststoffrahmen und Scheibe genügend Platz, um der Ausdehnung der Hitze vorzubeugen.

Aber die genaue Rechtslage kenne ich im Moment leider auch nicht.

tut mir leid.

Gruß Dominik

Hallo,
eine Mietminderung durchzusetzen halte ich für unwahrscheinlich.
Hast Du mal Deine Hausratvesicherung gefragt, ob sie den Schaden zahlt?
Ich glaube aber eher, daß die Gebäudeversicherung des Vermieters dafür zuständig ist.
Setze dem Vermieter schriftlich eine Frist zur Beseitigung des Mangels und teile ihm mit, daß, wenn er den Schaden nicht behebt,Du einen Glaser zur Abhilfe beauftragst und die Rechnung an ihn schicken lässt.
Bestehe darauf, wenn der Glaser da ist, daß die Rechnung an den Vermieter geht.

Gruss Huftier

Da Dich offensichtlich kein Verschulden trifft,
es sich vermutlich um einen materialbedingten Schaden handelt, muss das der Vermieter übernehmen.
Weigert er sich, so kann das möglicherweise zu einer Mietminderung berechtigen.
Wenn Du jedoch eine Glasversicherung hast, ist hierüber die Regulierung auch möglich.
Viele Grüße und viel Erfolg
Julius Jordan

wir sind Anlageexperten. das ist nicht unser Thema.

Hallo.
Villeicht hat der Vermieter keine Glasversicherung?
Wenn Gefahr in Verzug ist, den Vermiter eine Frist zur Reparatur setzen. Wenn es nicht anders geht, muss mann halt danach in Vorleistung gehen. Ich hatte damals mit Rechtsbeistand anderthalb Jahre gebraucht,um mein Geld wieder zu bekommen. Manchmal braucht mann halt einen langen Atem.

Das vermute ich auch. Na ich werd ihm mal ne schöne Mail schicken und denn hoffe, dass er das endlich macht! Ansonsten wird uns wohl nicht anderes übrigbleiben, als erstmal in Vorkasse zu gehen.

Hallo,

das klingt mehr nach einer Rechts- als nach einer Versicherungs-Frage.
Das ist nicht mein Thema, sorry.

Gruß

J. Schnitzler

Hallo,
also wenn Sie den Schaden verursacht hätten, dann wäre sicher Ihre Private Haftpflicht eingesprungen.
Wenn Sie es nicht waren, würde ich den Schaden genau und mit Bild und Zeugen dokumentieren, dann reparieren lassen und den Betrag von der Miete abziehen. Das würde ich den Vermieter vorher alles mitteilen und unter Verzug setzen und wenn er das dann nicht veranlaßt, so durchführen-zudem würde ich einen Rechtsanwalt vorab befragen. Könnte ja sein, dass irgend etwas im Mietvertrag steht, dass Sie die Kosten übernehmen müssen-wäre aber ungewöhnlich.
VG WB

Sehr geehrte Frau Krause,
leider Kann ich Ihnen als Versicherungsmakler keine rechtlichen Hinweise geben wie Sie sich verhalten dürfen und können. Wenn Ihr Vermieter Ihnen keinen Nachweis erbringen kann ob und wie Sie die Scheibe zerstört haben, ist er in der Pflicht dieses repaieren zu lassen. Zumindest würde ich dies an meinem Haus so veranlassen(ist ja auch garnicht so teuer.Ich gehe auch davon aus, dass Sie keine Glasversicherug zu Ihrer Hausratversicherung haben um es selber regulieren zu lassen. In welcher Höhe bzw zu wieviel Prozent Sie allerdings eine Mietminderung veranlassen dürfen vermag ich Ihnen rechtsverbindlich nicht zu sagen (würde allerdings 100,00€ weniger zahlen). Ich wünsche Ihnen trotzdem viel Glück, alles Gute und Schöne Weihnachten

Hallo,

ob der Vermieter das versichert hat oder nicht muss den Mieter/in nicht interessieren. Der Vermieter ist für die Behebung des Schadens verantwortlich.

Deshalb dem Vermieter letztmalig auffordern den Schaden zu beheben, und klar machen dass man die Miete mindern wird und den Schaden selbst beheben lässt auf Rechnung des Vermieters.

Klar machen dass man den Mieterschutz-Verein einschaltet dann auch hingehen. Es liegt am Interesse des Vemieters dass sein Haus nicht kaputtgeht und Eigentum verpflichtet nun mal.

Gruss Mario

Hallo …,
Du als Mieter mußt/kannst Dich gegen Schäden / Glasbruch versichern. Der Vermieter hat damit GARNICHTS zu tun. Sorry, melde es Deiner Hausrat/Glasbruch-Versicherung. OK?
Gruss Egon

Glasbruch ist separat versicherbar. Grundsätzlich haftet der Mieter für den Schaden unabhängig von der Eintrittsursache. Letztendlich ist ein Blick in den Mietvertrag notwendig, ob der Vermieter das Risiko auf den Mieter abgewälzt hat. Ist nichts im Mietvertrag enthalten, ist es meiner Meinung nach so, dass der Vermieter den entstandenen Schaden als Reparatur zu begleichen hat, da die Reparatur mit Sicherheit über 75 Euro liegt.

MfG
CKH