Hallo, mir ist vor ein paar tagen durch einen Windzug die Balkontür zugefallen.
Die Scheibe ist herausgebrochen.
Habe es der Genossenschaft gemeldet und die meinte das es Eigenverschulden sei, da ich darauf achten müsse das es keinen Durchzug in der Wohnung gibt.
Habe es meiner Versicherung gemeldet die meinte aber das in unserer Haftpflicht keine Glasversicherung mit dabei ist und sie nicht zahlt.
Mein Berater von der Versicherung meinte das wir keine Glasversicherung für sowas brauchen , denn die Genossenschaften haben normalerweise immer eine Gebäudeversicherung mit Glasschutz.
Er könne auch nicht verstehen das die Genossenschaft sich quer stellt.
Er versucht sein Bestes , aber sieht nicht gut aus im Moment.
So wir haben keine Scheibe in der Tür: Genossenschaft sagt unsere Versicherung muss zahlen oder wir selbst .
Unsere Versicherung sagt die Genossenschaft muss dafür aufkommen und der Hauswart meinte das auch .
Ein Nachbar meinte er hat unten in der Eingangstür die Scheibe kaputt gemacht und sie wurde anstandslos gewechselt ohne wenn und aber , musste auch seiner Versicherung nichts melden.
Was kann ich tun und wie sieht meine Lage aus.
Danke für eine Antwort.
LG Michi.
Hey Leute ,
mein Berater von der Versicherung hatte es an die oberste Stelle gemeldet.
Und da habe ich glatt einen Anruf von der Genossenschaft bekommen das sie es bezahlen und wir jetzt eine neue Scheibe bekommen.
Also ich weiss nicht was da los war aber anscheinend sind die doch dafür haftbar.
Denn wie kann das sein das sie nicht zahlen wollen, aber jetzt da sie der oberste Chef der Versicherung eingesetzt hat plötzlich zahlen und meine Versicherung nicht aufkommen muss??!!
Also Leute macht immer Druck und pocht auf euer Recht.
Es gibt noch Gerechtigkeit.
LG Michi
Hallo, hier hat die Genossenschaft wahrscheinlich eine Glasversicherung für das allgemeine Glas des hauses abgeschlossen gehabt. Ansonsten hilft nur eine eigen Glasversicherung. mfg K Heinz
leider lässt sich nicht alles versicher.