Glasfaser durch altes Gasrohr legen. Erlaubt & problemlos möglich?

Moin,
unsere „überaus kommunikative“ Installationsfirma hat im Haus Glasfaserkabel in die Wohnungen verlegt, juhuu.
Dazu haben die in unserem bisher ansehnlichen Treppenhaus ein Netz an Kabelschächten zu jeder Wohnung verlegt.
Meine Frage: vom Keller aus führt senkrecht nach oben ein stillgelegtes, 40mm Gasrohr aus Stahl. Bis zur Kellerdecke ist es bereits rückgebaut worden. Hätte man das nicht einfach nehmen können? Um in die Wohnungen abzubiegen und ggf Kabelstützen zu installieren lässt sich so ein Rohr ja sehr einfach anbohren.
Spricht da irgendwas dagegen? Was wäre mit einem spannungsführenden Kabel? Würde das was ändern?

Danke und VG,
J~

Hallo @j_tilde,

spannendes Thema, steht bei mir auch noch an. Ich denke, dass es technisch gar kein Problem ist. Die Frage ist nur, ob die Installationsfirmen das machen wollen. Die arbeiten ja immer nach Vorschrift, nicht nach Sinnhaftigkeit. Mein Plan ist: Verteiler-Schrank im Keller und dann per CAT6 über die vorhandenen Kabelkanäle in jede Wohnung rein.

Hallo,
bei uns haben sie auch die Verlegung vom Keller in die jeweiligen Wohnungen vorgenommen. Die Kabelkanäle außerhalb der Wohnungen, also im Treppenhaus müssen aus Metall sein, innerhalb der Wohnung tun es auch ganz normale Kabelkanäle aus Kunststoff. Auf meine Frage, ob man auch einen bereits vorhandenen „Kabelkanal“ hätte nehmen können, war die Antwort „nein“ und es gäbe dazu auch eine entsprechende Vorschrift. Da wir für die Verlegung in die Wohnungen (3) im Mehrfamilienhaus keinen Cent zahlen mussten, habe ich das auch sofort geglaubt, wäre es nämlich anders gewesen, hätte sich der Netzbetreiber eine Menge Geld und Zeit gespart.
Gruss
Czauderna

Wir haben unsere Netzkabel in unseren denkmalgeschützten Gebäuden immer in stillgelegten Ofenrohren verlegt, um die „Charakteristik“ der Gebäude zu erhalten.

Gruß h

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Das ist natürlich optimal. Im Treppenhaus muss man aber den Brandschutz berücksichtigen.

die sind bei uns aus Kunststoff. (EDIT: muss mich korrigieren, die sind doch aus Stahl!)

Auf meine Frage, ob man auch einen bereits vorhandenen „Kabelkanal“ hätte nehmen können, war die Antwort „nein“ und es gäbe dazu auch eine entsprechende Vorschrift

Unsere in einer unsichtbaren Ecke IN der Wohnung verlegten Kabelanschlüsse von KabelD… sind bereits in Kabelkanälen verlegt worden. Diesen Weg zu nehmen wäre wohl deutlich einfacher gewesen. Notfalls direkt daneben. Die Glasfaser jetzt sind vom Nachfolgeunternehmen V. „Ist Vorschrift“ klingt für mich nach Totschlagargument.
Billiger wäre es für die Firma übrigens gewesen, wenn sie mal mit uns Mietern im Vorfeld gesprochen hätten. Die waren nämlich zweimal da, weil die keinen Plan hatten. Und der zweite Termin war kurzfristig in der Urlaubszeit angesetzt, die Firma für Absprachen nicht erreichbar.
Nee, geringere Kosten scheinen offenbar kein Argument zu sein.

VG
J~

Wird nicht gehen.
Der passive Netzanschluss wird nur in der jeweiligen Wohnung gebaut. Ausnahme: FTTB. Aber das will man nicht wirklich.

Mir ist keine LAR (Leitungsanlagenrichtlinie) in Deutschland bekannt, nach der das zulässig wäre.

Über welches Bundesland reden wir?

Oh okay. Also der Vorschlag kam von der Telekom direkt. Glasfaser kommt ins Haus, im Keller an einen Verteilerschrank und dann per CAT 6 in die Wohnungen.

Moin,

ehrlich? Im Treppenhaus sind keine Kabelkanäle aus Kunststoff zulässig?
Habe eben noch mal geschaut und muss mich korrigieren: die sind tatsächlich aus (weiß lackiertem) Stahl!
Bundesland wäre Schleswig-Holstein gewesen.

VG
J~

Wie lange ist das her? Nach dem alten Geschäftssystem FTTH 1.7 wurde das noch gemacht - bis 2022. Seitdem gibt es das neue Gigabit Geschäftssystem GGS.
Da wurde über das TKG definiert und von der BNetzA geklärt, dass der Kunde nicht zu einem Glasfasermodem gezwungen werden darf und der Netzabschluss passiv (ohne Strom) sein muss.
Das bedeutet: Das Netz des Netzbetreibers endet an der Glasfaserdose.
Ja, technisch könnte die im Keller montiert werden, dort könnte jeder Mieter sein Modem betreiben und von dort mit Kupfer zur Wohnung gehen.
Die Telekom interpretiert das TKG aber so, dass ein Netzabschluss nur IN der Wohnung zulässig sei.

Richtig, sofern es „notwendige Treppenräume“ sind.
Schleswig Holstein hat die MLAR ohne Änderungen übernommen:

Was ist eigentlich mit meiner Kernfrage, dem Verlegen im alten Gasrohr? :smiley:
Ist das erlaubt, weiß das jemand?

VG
J~