Vielleicht noch etwas mehr zur Technik, zur Regulation.
Beim eigenwirtschaftlichen Ausbau (Netzbetreiber bekommt keine Fördermittel) hat der Ausbauer überhaupt keine Verpflichtung gegenüber irgendjemanden. Er kann entscheiden, ob er die Anschlüsse selber vermarktet oder mit Partnerfirmen kooperiert. Er bestimmt die Preise vollständig.
Beim gefördertern Ausbau war der „offene Zugriff“ stets Pflicht. Es wurde aber versäumt, die Höhe der von anderen Anbietern zu zahlenden Preise festzusetzen. Statt dessen musste der Bieter bei der Breitbandausschreibung angeben, zu welchem Preis andere Anbieter sein Netz mitbenutzen dürfen.
Wenn nun die Ausschreibung beendet wurde, wurden die Angebote verglichen und bewertet. Dabei war nicht einfach „der billigste bekommt den Zuschlag“ ausschlaggeben, sondern verschiedene Teile des Angebotes (etwa die Art der Ausführung, Termine, …) wurden mit verschiedener Gewichtung bewertet. Dabei konnte ich in der Ausschreibung meines Kreises sehen, dass diese Überlassungskosten nur mit 5% in die Entscheidung „Wer hat das beste Angebot“ eingeflossen sind. Und: Es ist nur EIN Wert, nämlich die Kosten der monatlichen Überlassung des Layer 2 Bitstrom-Zugangs anzugeben gewesen.
Tatsächlich ist die Preisstruktur viel umfangreicher.
Bitstrom Layer 2 heißt, dass der Netzbetreiber den Datenstrom vom und zum Kunden innerhalb seines eigenen Netzes befördert und an zentralen Sammelpunkten dem Anbieter zur Verfügung stellt.
In meinem Kreis macht das die Stadtwerke-Tochter an genau einem Standort, ein Serverraum in einem Gebäude. Wer sich nun auf die festegelegten 25€ im Monat beruft und sich in das Netz einmieten will, der baut nun als nächstes eine Glasfaserleitung von seinem Netz zum Serverraum. Dort mietet er eine Fläche, um seine Technik einzubauen (monatliche Kosten sind frei vom Netzbetreiber bestimmbar). Hier besteht also eine gute Möglichkeit, mit unhaltbaren Kosten die Konkurrenz zu vergraulen.
Zusätzlich wird bei diesen Nutzungen noch vereinbart, was die einmalige Bereitstellung kostet, wie groß der inkludierte Datenverkehr je Anschluss ist, welche Servicestufen und -entgelte es gibt, was Kündigung, Upgrade und Downgrade des Anschlusses kosten, …
All das wurde bei der Breitbandausschreibung weder angefragt noch wurde es Bestandteil des Vertrages zum Ausbau.
Es ist nun gerade die Telekom, die in ihren Ausbaugebieten mit recht vielen Anbietern kooperiert - ohne es zu müssen. Das ist eine betriebswirtschaftliche Entscheidung. Die Telekom baut nämlich recht viel „eigenwirtschaftlich“ aus. So gibt es in meiner Stadt viele Randbereiche ohne vernünftiges Internet. Da hat die Telekom die Ausschreibung gewonnen und wollte bis Ende 2024 fertig sein. Das wird sich um zwei Jahre verspäten. Denn die Telekom hat statt dessen die begrenzten Tiefbau-Kapazitäten lieber im Kernbereich der Stadt eingesetzt, wo es aber bereits Internet über Kabelfernsehanschlüsse, 250-Mbit-VDSL und 5G gab.
Erfolg: Eine sehr niedrige Versorgungsquote. Viele Eigenheimbesitzer haben sich gar nicht erst anschließen lassen (das wäre im EFH mit einem 24-Monats-Vertrag verbunden gewesen), viele Besitzer von MFH und Eigentümergemeinschaften wollten das nicht aus Angst vor Dreck, Schäden und Querelen mit den Bewohnern.
Und dort, wo der Anschluss tatsächlich erstellt wurde, sehen viele Bewohner keinen Anlass, den Anschluss zu wechseln.
Daher MUSS die Teleom einfach kooperieren, damit das sonst brach liegende Netz überhaupt vermarktet werden kann.
Andere Netzbetreiber waren da eher altruistisch und haben auf dem Land ausgebaut, da ist Glasfaser die einzig gute Alternative und es hat nahezu jeder, der den Anschluss bekommen konnte, auch einen Vetrag abgeschlossen. Warum sollte man kooperieren, wenn man das Monopol hat?
Vodafone ist übrigens selber „Untermieter“ bei vielen Netzbetreibern. Aber Kooperationsverträge dürfen Einbahnstraßen sein. Wenn Vodafone sich für 19,78€ monatlich eine 300/150 Mbit/s Leitung bei der Telekom mieten darf, so heißt das nicht, dass die Telekom sich zum selben Preis eine Leitung bei Vodafone anmieten kann.