Glasfaser: Leitungsverleger immer gleich Vertragspartner?

Moin,

angenommen in einem vermieteten Mehrfamilienhaus hat die Hausverwaltung die Glasfaseranschlüsse in die Wohnungen leider durch Vodafone statt durch den lokalen Anbieter verlegen lassen.

Müssten die Mieter dann auch bei Vodafone ihren Anschlussvertrag abschließen oder könnte dieser auch bei einem anderen Unternehmen erfolgen? Also wie beim Stromanschluss bei dem man ja schon lange nicht mehr Kunde bei den „Stadtwerken“ sein muss.

Ich habe etwas gegooglet, fand aber eher so Lösungen für Einfamilienhäuser wo es wohl gerne so eine Sperrfrist von 2 Jahren gibt. Gäbe es sowas für Mieter auch? Und müsste man dann einfach diese Zeit OHNE Vertrag abwarten bis man eine Alternative wählen könnte oder müsste man erst einmal jahrelang an den Leitungsverleger bezahlen und könnte dann erst wechseln?

Danke für Aufklärung,
J~

Die Frage ist, ob das eine Open-Access-Faser ist. Das Kriterium dafür ist, wer die Verlegung bezahlt hat. Wenn Vodafone da allein in Vorleistung gegangen ist, dann ist das ihre Faser. Dann darf Vodafone darüber entscheiden, wer die Faser benutzt.

Wenn Vodafone da aber eine Förderung bekommen hat, dann hast du Anspruch auf open access.

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