Glasfaser: Leitungsverleger immer gleich Vertragspartner?

Moin,

angenommen in einem vermieteten Mehrfamilienhaus hat die Hausverwaltung die Glasfaseranschlüsse in die Wohnungen leider durch Vodafone statt durch den lokalen Anbieter verlegen lassen.

Müssten die Mieter dann auch bei Vodafone ihren Anschlussvertrag abschließen oder könnte dieser auch bei einem anderen Unternehmen erfolgen? Also wie beim Stromanschluss bei dem man ja schon lange nicht mehr Kunde bei den „Stadtwerken“ sein muss.

Ich habe etwas gegooglet, fand aber eher so Lösungen für Einfamilienhäuser wo es wohl gerne so eine Sperrfrist von 2 Jahren gibt. Gäbe es sowas für Mieter auch? Und müsste man dann einfach diese Zeit OHNE Vertrag abwarten bis man eine Alternative wählen könnte oder müsste man erst einmal jahrelang an den Leitungsverleger bezahlen und könnte dann erst wechseln?

Danke für Aufklärung,
J~

Die Frage ist, ob das eine Open-Access-Faser ist. Das Kriterium dafür ist, wer die Verlegung bezahlt hat. Wenn Vodafone da allein in Vorleistung gegangen ist, dann ist das ihre Faser. Dann darf Vodafone darüber entscheiden, wer die Faser benutzt.

Wenn Vodafone da aber eine Förderung bekommen hat, dann hast du Anspruch auf open access.

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Genau.
Allerdings nur zu den Bedingungen, die der Netzbetreiber festgelegt hat.
Bei der Ausschreibung hat zum Beispiel unsere lokale Stadtwerke-Tochter im Angebot „25€ für Bitstreamzugang“ hereingeschrieben. Das ist sehr teuer, aber diese Position wurde nur zu 5% bei der Auswahl des besten Angebotes berücksichtigt.

Und daher hat unsere hässliche Tochter mit ihren drei Bruderfirmen das Monopol.

Niemand zahlt 25€ netto im Monat, wenn er dann noch die Daten im Rechenzentrum dieses Netzbetreibers abholen muss, für die dortige Kollokation zahlt, die Anbindung dahin selber erstellen muss, den Datenverkehr durchs Internet zu zahlen und sicherzustellen hat, den Verwaltungsaufwand hat, nebenbei Telefondienste bereitstellt und Service bieten soll.

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Vielleicht noch etwas mehr zur Technik, zur Regulation.

Beim eigenwirtschaftlichen Ausbau (Netzbetreiber bekommt keine Fördermittel) hat der Ausbauer überhaupt keine Verpflichtung gegenüber irgendjemanden. Er kann entscheiden, ob er die Anschlüsse selber vermarktet oder mit Partnerfirmen kooperiert. Er bestimmt die Preise vollständig.

Beim gefördertern Ausbau war der „offene Zugriff“ stets Pflicht. Es wurde aber versäumt, die Höhe der von anderen Anbietern zu zahlenden Preise festzusetzen. Statt dessen musste der Bieter bei der Breitbandausschreibung angeben, zu welchem Preis andere Anbieter sein Netz mitbenutzen dürfen.
Wenn nun die Ausschreibung beendet wurde, wurden die Angebote verglichen und bewertet. Dabei war nicht einfach „der billigste bekommt den Zuschlag“ ausschlaggeben, sondern verschiedene Teile des Angebotes (etwa die Art der Ausführung, Termine, …) wurden mit verschiedener Gewichtung bewertet. Dabei konnte ich in der Ausschreibung meines Kreises sehen, dass diese Überlassungskosten nur mit 5% in die Entscheidung „Wer hat das beste Angebot“ eingeflossen sind. Und: Es ist nur EIN Wert, nämlich die Kosten der monatlichen Überlassung des Layer 2 Bitstrom-Zugangs anzugeben gewesen.

Tatsächlich ist die Preisstruktur viel umfangreicher.
Bitstrom Layer 2 heißt, dass der Netzbetreiber den Datenstrom vom und zum Kunden innerhalb seines eigenen Netzes befördert und an zentralen Sammelpunkten dem Anbieter zur Verfügung stellt.
In meinem Kreis macht das die Stadtwerke-Tochter an genau einem Standort, ein Serverraum in einem Gebäude. Wer sich nun auf die festegelegten 25€ im Monat beruft und sich in das Netz einmieten will, der baut nun als nächstes eine Glasfaserleitung von seinem Netz zum Serverraum. Dort mietet er eine Fläche, um seine Technik einzubauen (monatliche Kosten sind frei vom Netzbetreiber bestimmbar). Hier besteht also eine gute Möglichkeit, mit unhaltbaren Kosten die Konkurrenz zu vergraulen.
Zusätzlich wird bei diesen Nutzungen noch vereinbart, was die einmalige Bereitstellung kostet, wie groß der inkludierte Datenverkehr je Anschluss ist, welche Servicestufen und -entgelte es gibt, was Kündigung, Upgrade und Downgrade des Anschlusses kosten, …
All das wurde bei der Breitbandausschreibung weder angefragt noch wurde es Bestandteil des Vertrages zum Ausbau.

Es ist nun gerade die Telekom, die in ihren Ausbaugebieten mit recht vielen Anbietern kooperiert - ohne es zu müssen. Das ist eine betriebswirtschaftliche Entscheidung. Die Telekom baut nämlich recht viel „eigenwirtschaftlich“ aus. So gibt es in meiner Stadt viele Randbereiche ohne vernünftiges Internet. Da hat die Telekom die Ausschreibung gewonnen und wollte bis Ende 2024 fertig sein. Das wird sich um zwei Jahre verspäten. Denn die Telekom hat statt dessen die begrenzten Tiefbau-Kapazitäten lieber im Kernbereich der Stadt eingesetzt, wo es aber bereits Internet über Kabelfernsehanschlüsse, 250-Mbit-VDSL und 5G gab.
Erfolg: Eine sehr niedrige Versorgungsquote. Viele Eigenheimbesitzer haben sich gar nicht erst anschließen lassen (das wäre im EFH mit einem 24-Monats-Vertrag verbunden gewesen), viele Besitzer von MFH und Eigentümergemeinschaften wollten das nicht aus Angst vor Dreck, Schäden und Querelen mit den Bewohnern.
Und dort, wo der Anschluss tatsächlich erstellt wurde, sehen viele Bewohner keinen Anlass, den Anschluss zu wechseln.
Daher MUSS die Teleom einfach kooperieren, damit das sonst brach liegende Netz überhaupt vermarktet werden kann.
Andere Netzbetreiber waren da eher altruistisch und haben auf dem Land ausgebaut, da ist Glasfaser die einzig gute Alternative und es hat nahezu jeder, der den Anschluss bekommen konnte, auch einen Vetrag abgeschlossen. Warum sollte man kooperieren, wenn man das Monopol hat?

Vodafone ist übrigens selber „Untermieter“ bei vielen Netzbetreibern. Aber Kooperationsverträge dürfen Einbahnstraßen sein. Wenn Vodafone sich für 19,78€ monatlich eine 300/150 Mbit/s Leitung bei der Telekom mieten darf, so heißt das nicht, dass die Telekom sich zum selben Preis eine Leitung bei Vodafone anmieten kann.

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Hallo,
bei uns hier ist es diesbezüglich auch sehr verwirrend.

Zuerst kamen die Vodafon-Vertreter, aber angeblich auch im Namen der Telekom.
Mitteilung Fussweg wird aufgefräst, kennt man ja schon,
Anschluss würde uns kostenlos gelegt, wenn wir Glasfaser-Vertrag abschliessen. Dieser würde (anfangs?) nur 5 Euro monatl. teurer hieß es.
Ich verstand es so, dass wir damit bei der Telekom bleiben würden… Ich bin mir da jetzt nicht mehr sicher. Haben sowieso abgelehnt.

Etwas später steht die Telekom vor der Tür. Die fräsen parallel den schmalen Fussweg noch mal auf, und verlegen ihre Glasfaserkabel. Ob wir wollen…?

Was soll das, jeder Anbieter darf die Fusswege wieder neu verschandeln?

Diejenigen, die die Arbeiten ausführen, sind Subunternehmer mit einem mehr oder weniger konkreten Auftrag von einem dazwischen geschalteten Subunternehmer. Dieser Auftrag muss nicht zwingend mit dem identisch sein, was der eigentliche Anbieter will (also Deutsche Glasfaser, Telekom usw.) und schon gar nicht mit dem, was der Hauseigentümer will, beauftragt oder erlaubt hat.

Es gab hier in der Gegend einige unschöne Vorfälle, die es bis in die Presse geschafft haben. Aus dem Grund haben wir auch eine sehr deutlich formulierte Erklärung formuliert, als unsere Mieter im Nachbarhaus vor ein paar Jahren Glasfaser haben wollte. Insbesondere stand da in der Erklärung, dass die kein Loch in unsere weiße Wanne bauen dürfen.

Ein paar Wochen später wunderte ich mich darüber, dass unser Haus - begleitet von von großem Krach - vibrierte. Ergebnis der folgenden Recherche: ein Loch in (unserem) Nachbarhaus ca. einen Meter unter Straßenniveau. Sie haben es wieder verschließen müssen, aber ob die Masse wirklich Wasserdruck standhält, wissen wir frühestens in 15 Jahren.

Wie gesagt kein Einzelfall und vor dem Hintergrund werden die auch nicht davor zurückschrecken, ein bisschen am Fußweg rumzufräsen. Als unsere Gemeinde nahezu flächendeckend mit Glasfaser versorgt wurde, hat die Verwaltung zig stellen moniert, an denen die Stolperfallen erzeugt oder Steine beschädigt hatten. Alles nicht die Dt. Glasfaser selber, sondern niederländische Subunternehmer.

Ja.
Anders als beim Stromnetz gibt es auch keine Abgaben für die Benutzung öffentlicher Infrastruktur durch die Netzbetreiber an die Stadt.

Aber das ist doch wirklich unsinnig … Warum erlauben die Städte das dann? Gibts ein Gesetz, welches sie dazu verpflichtet?

Der Bund darf alles benutzen und dieses Recht an Netzbetreiber weitergeben.

Die Liste der Inhaber unentgeltlicher Wegerechte ist 126 Seiten lang;

Der Sinn dahinter: Man will Erleichterungen schaffen und Monopole verhindern.
Das hätte auch anders funktioniert, nämlich durch die Verpflichtung aller Netzbetreiber, bei der Benutzung öffentlicher Infrastruktur ihr Netz zu staatlich regulierten Entgelten anderen Anbietern zur Verfügung zu stellen.
Beim Stromnetz klappt es ja auch!
Aber man befürchtet halt, dass kein Netzbetreiber Milionen ausgibt, wenn er sein Netz danach nicht exklusiv nutzen kann. Die Telekom macht es aber vor: Anscheinend lohnt es sich für sie, die Konkurrenz auch dort in ihr Netz zu lassen, wo sie gar nicht dazu verpflichtet ist.
Ich schlage ein Modell vor, dass dem Netzausbauenden zwei Jahre die exklusive Nutzung erlaubt und ihn danach vor die Wahl stellt:
Entweder zahlt er ab dann eine Konzessionsabgabe an die Gemeinde oder Stadt, oder er gibt sein Netz, welches öffentliche Infrastruktur nutzt, auch zur öffentlichen Nutzung gegen die Zahlung staatlich regulierter Preise vom Mitbewerber frei.

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