Hallo!
Es geht um die Absetzbarkeit im Zusammenhang mit meinem häuslichen Arbeitszimmer (alleiniger Arbeitsplatz als freischaffende Übersetzerin). Nehme ich den Prozentsatz, den ich bei allen anderen anteiligen Kosten ansetze, wie Strom, Wasser, etc.? Oder kann ich, weil ich durch meinen Beruf das Internet intensiver nutze als mein Mitbewohner, einen höheren Prozentsatz berechnen?
Gruß
Eva
Servus,
für „meine“ Übersetzerin habe ich seinerzeit, als sie angefangen hat, über einen „repräsentativen Zeitraum“ (ich glaube mich zu erinnern, es sei um vier Wochen gegangen - fragt ja auch keiner hinterher danach) tatsächlich protokolliert, wer wann wofür online war und wer wann wofür telefoniert hat. Und mit den damit ermittelten Prozentsätzen hat sie all die Jahre gearbeitet, weil sich „an den Verhältnissen nichts wesentliches geändert hat“.
Kurzer Sinn: Natürlich kannst Du einen angemessenen höheren Anteil beruflicher Nutzung ansetzen, aber der sollte sachlich nachvollziehbar begründet werden. Und das funktioniert bei solchen Sachen eben analog zum Fahrtenbuch beim Auto.
Schöne Grüße
MM