hallo Wissende,
hat ein Hersteller die Pflicht beim Verkauf seiner Produkte auf für den Otto Nomalverbraucher nicht zu
erwartende, Veränderung seiner Produkte hinzuweisen oder nicht?
Konkret geht’s um schwarze glasierte Dachziegel. Diese weisen 2 Jahre nach dem Einbau spinnennetzartige Risse unter der Glasur auf wobei die Glasur augenscheinlich in Takt ist. Ebenfalls sind bis zu 10 Millimeter große Abplatzungen in der Oberfläche, an diesen Stellen ist die Glasur ab und der „rote Ton“ ist zu sehen. Sichtbar sind diese Veränderungen überwiegend aus der Nähe.
Laut DIN EN 1304soll das kein Grund zur Beanstandung sein und keinen Mangel darstellen.
Zitat:
… DIN EN 1304 sind erstmalig auch Toleranzen im Hinblick auf Oberflächenveränderungen aufgeführt.
Grundlage für die Toleranzbestimmung ist ein gebrauchsüblicher Betrachtungsabstand (6 bis 10 m außerhalb der Dachfläche) …
Ich bezweifele nicht dass das Dach dicht ist und zunächst auch bleiben wird, dennoch fühle ich mich „hintergangen“. Das Erscheinungsbild aus der Nähe ist nicht das gleiche wie bei der Bemusterung / Auswahl der Dachsteine. Es handelt sich dabei nicht um gebrauchsübliche Abnutzungserscheinungen sondern um herstellungsspezifische Veränderungen auf die ich im Vorfeld nicht hingewiesen wurde.
Bezahlt wurde übrigens mit richtigen €uros deren Erscheinungsbild aus der Entfernung auch unter 6 bis 10 Metern noch in Ordnung ist.
schönen Gruß + Dank schon mal vorab
PM