Glasierte Dachziegel Erscheinungsbild Hinweispflicht ?

hallo Wissende,
hat ein Hersteller die Pflicht beim Verkauf seiner Produkte auf für den Otto Nomalverbraucher nicht zu
erwartende, Veränderung seiner Produkte hinzuweisen oder nicht?

Konkret geht’s um schwarze glasierte Dachziegel. Diese weisen 2 Jahre nach dem Einbau spinnennetzartige Risse unter der Glasur auf wobei die Glasur augenscheinlich in Takt ist. Ebenfalls sind bis zu 10 Millimeter große Abplatzungen in der Oberfläche, an diesen Stellen ist die Glasur ab und der „rote Ton“ ist zu sehen. Sichtbar sind diese Veränderungen überwiegend aus der Nähe.
Laut DIN EN 1304soll das kein Grund zur Beanstandung sein und keinen Mangel darstellen.
Zitat:
… DIN EN 1304 sind erstmalig auch Toleranzen im Hinblick auf Oberflächenveränderungen aufgeführt.
Grundlage für die Toleranzbestimmung ist ein gebrauchsüblicher Betrachtungsabstand (6 bis 10 m außerhalb der Dachfläche) …
Ich bezweifele nicht dass das Dach dicht ist und zunächst auch bleiben wird, dennoch fühle ich mich „hintergangen“. Das Erscheinungsbild aus der Nähe ist nicht das gleiche wie bei der Bemusterung / Auswahl der Dachsteine. Es handelt sich dabei nicht um gebrauchsübliche Abnutzungserscheinungen sondern um herstellungsspezifische Veränderungen auf die ich im Vorfeld nicht hingewiesen wurde.
Bezahlt wurde übrigens mit richtigen €uros deren Erscheinungsbild aus der Entfernung auch unter 6 bis 10 Metern noch in Ordnung ist.

schönen Gruß + Dank schon mal vorab
PM

Hallo!

Was hat Dir an meiner Antwort vor ein paar Tagen eigentlich nicht gefallen ?

MfG
duck313

Hi,

die Frage ob der Hersteller/Lieferant verpflichtet ist …
wurde nicht beantwortet. Was in der Din steht habe ich gelesen und auch zitiert. Sollte ich als Verbraucher im
Vorfeld, d.h. bevor ich ein Produkt kaufe, die Normen studieren mit denen sich die Hersteller, wie in diesem
Fall, aus der Affäre ziehen? Eigentlich doch eher nicht oder?
Es wäre an mir gewesen mich trotz des Hinweises dass die Ziegel sich verändern dafür oder
dagegen zu entscheiden wenn man darauf hingewiesen hätte. So bin ich dem Argument gefolgt dass an den
glasierten weniger Schmutz haften bleibt und habe die bekanntermaßen teurere Variante gewählt.
Natürlich stehe ich nicht täglich auf dem Dach und bestaune die Risse unter der Glasur und
natürlich sehe ich sie von unten nicht. In wessen Interesse wurde denn diese Din-Norm verfasst, vermutlich
doch von der Ziegelindustrie, sicher nicht von Verbrauchern. Übrigens, diese Rissbildung kenne ich von
Villeroy/Boch Porzellan Tellern die ich mal gesammelt habe, die waren aber auch mindestens 50Jahre alt
Gruß PM

Dafür war dein Porzellan aber nicht Tag und Nacht und bei Wind und Wetter, Sonne und Frost an der frischen Luft.
Du willst nicht wissen, wie dein Porzellan nach 2 Jahren ausgesehen hätte.

Also bitte…

Es heißt doch auch „Deutsche Industrie Norm“ und nicht Deutsche Verbraucherschutz Norm.
Es muss sich nicht ausschließen, aber die DIN ist natürlich eine Vereinbarung auf gleiche Standards untereinander, auf Mindestanforderungen die einzuhalten sind.

Und da sind eben auch die „Fehler“ und Abweichungen definiert, was ist tolerabel, was nicht.

Die Risse in der Glasur (die dürfen nicht im Grundziegel sein !) sind unvermeidlich und stellen bei Dachziegeln auch keinen (optischen) Mangel da, eben weil man sie nicht sieht.
Und sie gewähren nach wie vor die glatte Oberfläche und damit die Selbstreinigung und „Nichtvermoosung“.

Du empfindest es als störend und hättest womöglich diese Ziegel nicht gewählt, wenn das Rissverhalten vorher bekannt gewesen wäre.
Hättest Du das denn ? Und was anstatt gewählt ?

Egal.
Ich sehe nicht, wie man rechtlich argumentieren könnte, wenn man von den Rissen in Glasur nun überrascht ist, weil man nicht auf dieses offenbar natürliche Verhalten hingewiesen wurde.
Ein Gericht müsste dann eben entscheiden, ob es 1) ein Mangel ist und 2) ob durch das Nichtangeben der Möglichkeit des Auftretens ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Dachdecker/Baustoffhändler besteht.
Letzteres ist wohl das was man wünscht.

zu 1) wird man die „anerkannten Regeln der (Dachdecker)Technik“ und die Norm zu den glasierten Dachziegeln heranziehen. Danach ist es kein Mangel.

zu 2) wird man den „durchschnittlich verständigen Bauherrn“ annehmen, was der erwartet hat oder erwarten konnte. Da die Risse die Gebrauchstauglichkeit in keiner Weise einschränken wird man auf die Optik abstimmen.
Und da ist die Sichtbarkeit aus der „üblichen“ Entfernung entscheidend.

Glasurschäden an Fliesen im Bad betrachtet man aus geringeren Anständen ( 1-2 m), da wird man andere Ma0stäbe anlegen als bei Dachziegeln, die man aus >5-6 m Entfernung betrachtet.

MfG
duck313