Glaskeramikkochfeld kaputt!

Bei uns ist durch kondensiertes, hinter die Arbeitsplatte gelaufenes Wasser unser Glaskeramikkochfeld kaputt gegeangen. Das wasser hat einen Kurzschluss ausgelöst.
Haftet für diesen Schaden merine bestehende Hausratversicherung???

Hallöchen,
niedlich Deine Frage . Was soll ich Dir darauf Antworten ? Ich kenne Deinen Vertrag nicht. Du solltest anschauen, od Beide Hausrat Das Kochfeld mit versichert ist. Dann kann man Dir was genaues sagen .

LG Lossi

Bei uns ist durch kondensiertes, hinter die Arbeitsplatte
gelaufenes Wasser unser Glaskeramikkochfeld kaputt gegeangen.
Das wasser hat einen Kurzschluss ausgelöst.
Haftet für diesen Schaden merine bestehende
Hausratversicherung???

Hallo nogger78,

  1. wem ist die Küche? Bist du Mieter und die küche gehört dem Vermieter? hast du ggf. durch unachtsamtkeit beim Kochen diesen Schaden hervorgerufen? Dann ggf. der privaten Haftpflichtversicherung melden.

  2. Gehört die Küche dir könnnte es evtl. ein Schaden für die Hausratversicherung werden.

a) Glasversicherung in/bei der Hausratversicherung = nein

b) Kurzschluß ist i.d.R. ausgeschlossen, jetzt kommt es auf deine versicherungspolice an. ggf. bietet deine Versicherung schon versicherungsschutz auch bei kurzschluss, nicht nur über überspannungsschäden (i.d.r. atmosphärische überspannung, nicht strombedingte überspannung).

c)leitungswasserversicherung in der Hausratversicherung = nein (wasser ist aus der leitung bereits absichtlich entnommen worden, ähnlich dem putzeimer. schäden die dann mit dem wasser passieren sind keien leitungswasserschäden.

Fazit: kläre ab ob du versicherungsschutz auch gegen kurzschlußschäden hast. Sollte der ganze sachverhalt, der mit jetzt fehlt (wie es überhaupt dazu kommen konnte) grob fahrlässig oder vorsätzlich sein könnten zudem, wenn es überhaupt versichert ist quotelungen ins spiel kommen, je nach grad des verschuldens.

hoffe ich konnte helfen - auch wenn du vielleicht nur mit einem kurzem ja oder nein gerechnet hast.

gruß
marago

Nein, das tut sie nicht. Deine Hausratversicherung haftet für die im Versicherungsschein genannten Risiken - wie z.B. Feuer, ED, Schäden durch bestimmungswiedrigen Austritt von Leitungswasser. Schäden durch Kondenswasser sind da i.d.R. nicht aufgeführt.

Bei uns ist durch kondensiertes, hinter die Arbeitsplatte
gelaufenes Wasser unser Glaskeramikkochfeld kaputt gegeangen.
Das wasser hat einen Kurzschluss ausgelöst.
Haftet für diesen Schaden merine bestehende
Hausratversicherung???

Hallo,
wenn das Keramikkochfeld gesprungen ist, hast Du Versicherungsschutz im Rahmen einer extra auf das Kochfeld ausgedehnten Glasversicherung(sofern vorhanden). Wenn nur die Elektronik geschädigt ist, hast Du keine Chance und musst selber bezahlen.

Hoddel

Bei uns ist durch kondensiertes, hinter die Arbeitsplatte
gelaufenes Wasser unser Glaskeramikkochfeld kaputt gegeangen.
Das wasser hat einen Kurzschluss ausgelöst.
Haftet für diesen Schaden merine bestehende
Hausratversicherung???

Hallo,
die Hausrat zahlt Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser. Ggf. auch Überspannung. Dieser Fall fällt nicht in die Hausratversicherung. Evtl Glasversicherung, aber da wird nur Glasbruch bezahlt.
Dieser Schaden ist somit nicht gedeckt.

Hallo nogger78

das kann ich nicht genau sagen. Was ist nun kaputt gegangen, der Herd mit Kurzschluss, die Keramikplatte?

I.A. muss die Keramikplatte explizit in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden, meist im Rahmen einer Galsversicheung gegen Zusatzbeitrag. Ist das bei dir mit drin, bitte prüfe das doch mal.

Wie kommt das Kondenswasser da hin wo es nicht hin soll? … gibt es vielleicht Gewährleistungsansprüche oder ähnliches… würde ich auch mal Prüfen wenn die Herdplatte noch keine 2 jahre alt ist.

Gruß

Bei uns ist durch kondensiertes, hinter die Arbeitsplatte
gelaufenes Wasser unser Glaskeramikkochfeld kaputt gegeangen.
Das wasser hat einen Kurzschluss ausgelöst.
Haftet für diesen Schaden merine bestehende
Hausratversicherung???

Bei uns ist durch kondensiertes, hinter die Arbeitsplatte
gelaufenes Wasser unser Glaskeramikkochfeld kaputt gegeangen.
Das wasser hat einen Kurzschluss ausgelöst.
Haftet für diesen Schaden merine bestehende
Hausratversicherung???

Hallo,#

die einfache Hausratversicherung wird dafür nicht aufkommen. Nur unter folgenden Voraussetzungen wird der Schaden von einer Versicherung reguliert:

Es ist eine separate Glasversicherung vorhanden die Ceran-Kochfelder einschliesst.

Oder in der HausratVersicherung ist Glas inklusive Ceran-Kochfeld mitversichert.

UND ganz wichtig es ist kein Verschleißschaden, also ein echter Schaden.

Gruß Mario

Warscheinlich nicht, da es sich nicht um einen Leitungswasserschaden handelt. Sollten Sie jedoch eine Elektronikversicherung mit abgeschlossen haben, sieht die Situation besser aus.

Leider kann ich Ihnen nicht mehr dazu sagen.

Mit freundlichen Grüßen
F.-W. Hollmann-Raabe

Bei uns ist durch kondensiertes, hinter die Arbeitsplatte
gelaufenes Wasser unser Glaskeramikkochfeld kaputt gegeangen.
Das wasser hat einen Kurzschluss ausgelöst.
Haftet für diesen Schaden merine bestehende
Hausratversicherung???

Hallo,
es handelt sich nicht um einen Leitungswasserschaden und um keinen Brand. Zudem ist es kein Glasbruchschaden. Der Schaden ist nicht versichert und ist leider auch nicht versicherbar.

Bei uns ist durch kondensiertes, hinter die Arbeitsplatte
gelaufenes Wasser unser Glaskeramikkochfeld kaputt gegeangen.
Das wasser hat einen Kurzschluss ausgelöst.
Haftet für diesen Schaden merine bestehende
Hausratversicherung???

hallo nogger78,

hausratversicherung zahlt nur glasbruch, keine technischen schäden. also antwort nein.

gruss, maxxler71

Bei uns ist durch kondensiertes, hinter die Arbeitsplatte
gelaufenes Wasser unser Glaskeramikkochfeld kaputt gegeangen.
Das wasser hat einen Kurzschluss ausgelöst.
Haftet für diesen Schaden merine bestehende
Hausratversicherung???

Der Schaden wird von der Hausratversicherung in der Regel bezahlt. Ausnahme ist, wenn es ein sogenannter „Allmählichkeitsschaden“ ist. Das bedeutet ein Schaden tritt schleichend auf und hätte bei „normaler“ Haushaltsführung verhindert werden können. Ein Beispiel ist das regelmäßige Übergießen von Blumen auf Parkettboden. Wasser tritt aus und macht im Laufe von Wochen den Parkettboden kaputt. Dieser Schaden würde nicht bezahlt werden, da er bei entsprechendem Putzen und ordnungsgemäßem Pflanzenwässern hätte verhindert werden können.

Bei uns ist durch kondensiertes, hinter die Arbeitsplatte
gelaufenes Wasser unser Glaskeramikkochfeld kaputt gegeangen.
Das wasser hat einen Kurzschluss ausgelöst.
Haftet für diesen Schaden merine bestehende
Hausratversicherung???

Hallo nogger78,
wenn das ‚hinter die Arbeitsplatte gelaufenes Wasser‘ bestimmungswidrig aus den Wasserführenden Zu- oder Ablaufrohren ausgetreten ist, dann leistet die Hausratversicherung. Beispiel 1: Der Wasserhahn ist zugedreht. Über Nacht geht die Dichtung kaputt. Folge: Aus dem Wasserhahn tropft das Wasser, es läuft also ‚bestimmungswidrig‘ aus. Über Nacht beschädigt das ausgelaufene Wasser z.B. den Teppich- oder Parkettboden (Glaskeramikkochfeld). Die Hausratversicherung ist leistungspflichtig.
Beispiel 2: Auf dem Herd steht ein Topf mit Wasser. Das Wasser beginnt zu kochen. Dadurch schwappt immer wieder etwas Wasser über. Dieses beschädigt den Teppich-/ Parkettboden (Glaskeramikkochfeld). Dieser Schaden ist nicht über die Hausratversicherung gedeckt. Der Schaden ist im Endeffekt der gleiche. Die Ursache ist jedoch jeweils eine andere.
Das Glaskeramikkochfeld (oder alle anderen Elektronikgeräte) können mit einer speziellen Elektronikversicherung versichert werden. Ob sich das tatsäch rentiert ist individuell auszurechnen. Für den Durchschnittshaushalt eher selten rentabel.
Beste Grüße
Winni

Hallo,

meist ist nur der Bruchschaden von Glas versichert. Daher wäre der Kurzschluss nicht versichert. Aber zur Sicherheit nochmal in die Bedingungen schauen.

Beste Grüße

Henry