Hallo Versicherungsexperten, für Euch leichtes Spiel:
Bei Verladen von Biertischgarnituren ist der fiktive Max
Mustermann unvorsichtig und beschädigt dabei die Frontscheibe
eines fremden PKW.
Wichtig ist: Verladen von Biertischgarnituren worein?
Zunächst denkt er an seine
Privat-Haftpflicht, findet jedoch keine Informationen zu
Glasschäden in den Versicherungsbedingungen.
Klar, ist ja auch kein „Glasschaden“ sondern ein Haftpflichtschaden: Wer etwas kaputt macht bei anderen haftet für den Schaden, den er anrichtet.
Ob das jetzt eine Glasscheibe oder Lack ist, ist dabei zunächst mal egal.
Da es Wochenende
ist, kann er niemanden erreichen. Und auch der Schaden kann am
Sonntag nicht behoben werden.
Bei einer Versicherung sollte man auch Sonntags jemanden erreichen können …
Frage 1: Deckt eine Privat-Haftpflicht - ganz allgemein -
(Glas-)Schäden, die an fremden Fahrzeugen entstehen, während
diese nicht am Straßenverkehr teilnehmen?
Wer privat einen Schaden verursacht, dessen Haftpflichtvers. zahlt auch im Rahmen der Vers-Bedingungen für Schäden an fremden Fahrzeugen, ob diese sich bewegen oder nicht spielt keine Rolle.
Schäden die beim Beladen von Kraftfahrzeugen angerichtet werden, werden in der Regel allerdings ausgeschlossen, denn diese Tätigkeit steht im Zusammenhang mit der Nutzung des Kraftfahrzeugs und daher ist die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs, dass Beladen wird, zuständig.
Frage 2: Der Geschädigte mietet sich ein Leihfahrzeug, um das
Wochenende zu überbrücken. Besteht Anspruch auf ein
Leihfahrzeug und wer trägt die Kosten?
… Das kommt darauf an, siehe oben.
Nutzungsausfall kann auch ein Haftpflichtschaden sein.
Vielen Dank,
FM
Also: Haftpflichtversicherung des Kraftfahrzeuges informieren (das wird nach Regulierung vermutl. zu einer Hochstufung in der Haftpflicht führen) und private Haftpflichtversicherung informieren, die klären dann schon, wer zuständig ist.