Hallo zusammen,
gehen wir von folgendem Fall aus:
Ein LKW wurde bei einer Autovermietung gemietet.
Bei der Rückgabe stellt der Mitarbeiter der Autovermietung bei der Überprüfung des Fahrzeugs einen Steinschlagschaden rechts unten in der Windschutzscheibe fest. Der Mieter hat an der Stelle weder bei der Übernahme des Fahrzeugs etwas gesehen noch auf der Fahrt irgendein Geräusch gehört. Er ist sich daher eigentlich sicher, dass es sich um keinen Steinschlagschaden handeln kann. Von einem Autoglashändler hat er erfahren, dass es sich auch um einen Spannungsfehler handeln könnte.
Auf Rückfrage bei der Versicherung, die die Fahrzeuge der Autovermietung versichert, erfährt der Mieter, dass der Schaden über die Teilkasko nicht beglichen werden könne, da die Selbstbeteiligung bei 2500 € (!) läge. Die Mitarbeiterin der Versicherung wisse das aber auch nicht so genau und rät, bei der Autovermietung nachzufragen. Die wiederum verweist auf die Versicherung. Der Mieter hatte übrigens bei der Autovermietung eine Vollkasko-Versicherung mit einer SB von 750 € abgeschlossen. Laut der Versicherung ist die SB aber ohnehin hinfällig, weil es sich um einen Teilkaskoschaden handele.
Wie gesagt: der Mieter ist sich sehr sicher, dass er den Schaden nicht verursacht hat, da er sehr vorsichtig gefahren ist und nichts gehört oder bemerkt hat. Es könnten auf ihn Kosten von bis zu 600 € zukommen. Für ihn als Student vor dem ersten Semester praktisch unbezahlbar.
Frage: bei wem liegt die Nachweispflicht? Angeblich wird durch die Autovermietung jeder Schaden fotografisch dokumentiert, aber auf einem Foto lässt sich laut dem Autoglashändler nicht erkennen, ob es sich um Steinschlag, einen Spannungsfehler oder sonst was handelt. Eventuell auch noch denkbar wäre das Vorliegen von Mikrorissen bei der Fahrzeugübernahme, die nicht oder nur sehr schwer zu erkennen waren und anschließend auf der 500 km langen Fahrt einen schwerwiegenderen Riss nach sich gezogen haben könnten. In diesem Fall könnte man zumindest Kulanz erwarten, oder?
Ansonsten: wie sollte sich der Mieter aus juristischer Sicht am besten verhalten? Soll er einen Gutachter o.ä. verlangen, der den Schaden überprüft? Geht das überhaupt? Oder soll er verlangen, dass die Scheibe aufgehoben wird, damit er sie selbst überprüfen lassen kann? Da sich der Mieter 500 km vom Rückgabeort entfernt befindet und erst in ein paar Tagen endgültig dorthin ziehen wird, fragt er sich auch, ob er verlangen könnte, dass das Fahrzeug, bis er wieder dort ist, im jetzigen Zustand gelassen wird.
Soll er die Begleichung des Schadens vielleicht generell verweigern mit dem Argument, dass die Autovermietung ihm nicht nachweisen könne, dass der Schaden auf Steinschlag zurückgeht? Wie gesagt: Falls die Scheibe schon ausgetauscht wurde: hätte er vorher nachweisen müssen, dass er den Schaden nicht verursacht hat, oder muss ihm die Autovermietung nachweisen, dass er ihn verursacht hat?
Für jeden Hinweis bin ich sehr dankbar!
Beste Grüße
Adrian