Glasschaden bei Autovermietung

Hallo zusammen,

gehen wir von folgendem Fall aus: :wink:

Ein LKW wurde bei einer Autovermietung gemietet.
Bei der Rückgabe stellt der Mitarbeiter der Autovermietung bei der Überprüfung des Fahrzeugs einen Steinschlagschaden rechts unten in der Windschutzscheibe fest. Der Mieter hat an der Stelle weder bei der Übernahme des Fahrzeugs etwas gesehen noch auf der Fahrt irgendein Geräusch gehört. Er ist sich daher eigentlich sicher, dass es sich um keinen Steinschlagschaden handeln kann. Von einem Autoglashändler hat er erfahren, dass es sich auch um einen Spannungsfehler handeln könnte.
Auf Rückfrage bei der Versicherung, die die Fahrzeuge der Autovermietung versichert, erfährt der Mieter, dass der Schaden über die Teilkasko nicht beglichen werden könne, da die Selbstbeteiligung bei 2500 € (!) läge. Die Mitarbeiterin der Versicherung wisse das aber auch nicht so genau und rät, bei der Autovermietung nachzufragen. Die wiederum verweist auf die Versicherung. Der Mieter hatte übrigens bei der Autovermietung eine Vollkasko-Versicherung mit einer SB von 750 € abgeschlossen. Laut der Versicherung ist die SB aber ohnehin hinfällig, weil es sich um einen Teilkaskoschaden handele.
Wie gesagt: der Mieter ist sich sehr sicher, dass er den Schaden nicht verursacht hat, da er sehr vorsichtig gefahren ist und nichts gehört oder bemerkt hat. Es könnten auf ihn Kosten von bis zu 600 € zukommen. Für ihn als Student vor dem ersten Semester praktisch unbezahlbar. :wink:
Frage: bei wem liegt die Nachweispflicht? Angeblich wird durch die Autovermietung jeder Schaden fotografisch dokumentiert, aber auf einem Foto lässt sich laut dem Autoglashändler nicht erkennen, ob es sich um Steinschlag, einen Spannungsfehler oder sonst was handelt. Eventuell auch noch denkbar wäre das Vorliegen von Mikrorissen bei der Fahrzeugübernahme, die nicht oder nur sehr schwer zu erkennen waren und anschließend auf der 500 km langen Fahrt einen schwerwiegenderen Riss nach sich gezogen haben könnten. In diesem Fall könnte man zumindest Kulanz erwarten, oder?
Ansonsten: wie sollte sich der Mieter aus juristischer Sicht am besten verhalten? Soll er einen Gutachter o.ä. verlangen, der den Schaden überprüft? Geht das überhaupt? Oder soll er verlangen, dass die Scheibe aufgehoben wird, damit er sie selbst überprüfen lassen kann? Da sich der Mieter 500 km vom Rückgabeort entfernt befindet und erst in ein paar Tagen endgültig dorthin ziehen wird, fragt er sich auch, ob er verlangen könnte, dass das Fahrzeug, bis er wieder dort ist, im jetzigen Zustand gelassen wird.
Soll er die Begleichung des Schadens vielleicht generell verweigern mit dem Argument, dass die Autovermietung ihm nicht nachweisen könne, dass der Schaden auf Steinschlag zurückgeht? Wie gesagt: Falls die Scheibe schon ausgetauscht wurde: hätte er vorher nachweisen müssen, dass er den Schaden nicht verursacht hat, oder muss ihm die Autovermietung nachweisen, dass er ihn verursacht hat?

Für jeden Hinweis bin ich sehr dankbar!

Beste Grüße
Adrian

Hallo Adrian,

Frage: bei wem liegt die Nachweispflicht?

Vermutlich wurde bei der Annahme des Fahrzeuges bestätigt (Text im Vertrag genau lesen!), dass es ohne Schäden entgegengenommen wurde. Bei der Rückgabe wird ein Schaden festgestellt. Damit dürfte der Mieter den Schaden an der Backe haben.

gezogen haben könnten. In diesem Fall könnte man zumindest
Kulanz erwarten, oder?

Wenn es so gewesen wäre. Aber viel wahrscheinlicher ist doch schlicht und einfach ein Steinschlag auf der Autobahn.

Ansonsten: wie sollte sich der Mieter aus juristischer Sicht
am besten verhalten? Soll er einen Gutachter o.ä. verlangen,
der den Schaden überprüft? Geht das überhaupt? Oder soll er

Wenn der Mieter den schaden kaum bezahlen kann, wie kann er dann Gutachter und Rechtsstreit bezahlen ?

verlangen, dass die Scheibe aufgehoben wird, damit er sie
selbst überprüfen lassen kann?

Was soll Ziel der Überprüfung sein ?

Da sich der Mieter 500 km vom
Rückgabeort entfernt befindet und erst in ein paar Tagen
endgültig dorthin ziehen wird, fragt er sich auch, ob er
verlangen könnte, dass das Fahrzeug, bis er wieder dort ist,
im jetzigen Zustand gelassen wird.

Wenn der Mieter den Einnahmeausfall übernimmt, kann er das mit Sicherheit verlangen.

verweigern mit dem Argument, dass die Autovermietung ihm nicht
nachweisen könne, dass der Schaden auf Steinschlag zurückgeht?

Das muß die Autovermietung auch nicht. Bei Abholung kein Schaden, bei Rückgabe ein Schaden, das reicht doch als Nachweis.

er vorher nachweisen müssen, dass er den Schaden nicht
verursacht hat,

Glasbruchschäden sind fast nie verursacht, sondern als höhere Gewalt einzustufen (jedenfalls aus Sicht der Schadenregulierung). Deswegen wundert es mich, dass der Mieter den Glasbruchschaden bezahlen soll. Steht dazu etwas im Mietvertrag ?

Gruß

Nordlicht

Ja, ich weiß, das hier ist keine Rechtsberatung… Trotzdem brauche ich irgendwelche Anhaltspunkte. Verbindlich werte ich gar keine Informationen, die ich irgendwo bekomme. :smile:

Glasbruchschäden sind fast nie verursacht, sondern als höhere
Gewalt einzustufen (jedenfalls aus Sicht der
Schadenregulierung). Deswegen wundert es mich, dass der Mieter
den Glasbruchschaden bezahlen soll. Steht dazu etwas im
Mietvertrag ?

In den Mietbedingungen steht folgendes:

"Durch Abschluss der Vollkaskoversicherung (inkl. Diebstahlversicherung) kann bei Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs die Haftung auf eine bestimmte Selbstbeteiligung reduziert werden.

Lehnt der Mieter die LDW ab, ist er für alle Schäden am Mietwagen verantwortlich und haftet bis zur vollen Höhe des Fahrzeugwerts.
Schließt der Mieter die LDW ab, haftet er lediglich mit der folgenden Selbstbeteiligung: EUR 750,- (A bis P) / EUR 1.250,- (T)."

Wirklich alle Schäden? Wenn mir auf der Autobahn ein Hinterreifen platzt und ich in die Leitplanke rassel, muss ich dann 750 € zahlen? Ich weiß nicht… Danke auf jeden Fall für die Antwort, mal schauen, was das noch gibt.

Wirklich alle Schäden? Wenn mir auf der Autobahn ein

Wenn in Deinem Vertrag „alle Schäden“ steht, werden wohl auch alle Schäden gemeint sein. Sonst stünde da nicht „alle Schäden“.

Hinterreifen platzt und ich in die Leitplanke rassel, muss ich
dann 750 € zahlen? Ich weiß nicht…

Wenn du die Vollkaskodeckung abgeschlossen hast, wenn nicht zahlst Du den gesamten Schaden selber. Da ist Dein Vertrag ziemlich eindeutig.

Wenn in Deinem Vertrag „alle Schäden“ steht, werden wohl auch
alle Schäden gemeint sein. Sonst stünde da nicht „alle
Schäden“.

Wenn du die Vollkaskodeckung abgeschlossen hast, wenn nicht
zahlst Du den gesamten Schaden selber. Da ist Dein Vertrag
ziemlich eindeutig.

Aber das wäre ja kriminell. Man kann mich doch nicht für Konstruktionsfehler oder Abnutzungserscheinungen im Mietwagen haftbar machen, die ihrerseits größere Unfälle herbeiführen.

Lehnt der Mieter die LDW ab, ist er für alle Schäden am
Mietwagen verantwortlich und haftet bis zur vollen Höhe des
Fahrzeugwerts.

Nicht alles, was in allgemeinen Vertragsbedingungen steht, ist auch haltbar.
Gerade bei Veträgen mit Verbrauchern sind Judikative und Legislative immer mehr auf der Seite des Verbrauchers. Es wäre zu prüfen, ob eine solch pauschale Haftung „für alle Schäden“ überhaupt Gültigkeit hat.

Ich kann es mir eigentlich NICHT vorstellen.

Ein Glasschaden gilt als plötzlich eintretendes, unabwendbares Ereignis. Also höhere Gewalt, bei der niemand Schuld hat.

Wirklich alle Schäden? Wenn mir auf der Autobahn ein
Hinterreifen platzt und ich in die Leitplanke rassel, muss ich
dann 750 € zahlen? Ich weiß nicht… Danke auf jeden Fall für
die Antwort, mal schauen, was das noch gibt.

Wenn der Text so stimmt, dann würdest Du auch zahlen, wenn dir ein russischer Satellit aufs Dach fällt.

Ich sehe das eigentlich so: Du hast die Sache bestimmungsgemäß benutzt. Du hast keine Schuld am Schaden. Du musst nichts zahlen.

Aber ein Anwalt (vielleicht auch ein Automobilclub oder die Verbraucherberatung) wird Dir mehr sagen.