Glasschaden bei Umzug

Hallo zusammen,
angenommen man hat eine private Haftpflichtversicherung und man hilft einem Familienmitglied beim Umzug.
Dabei geht, durch eine Unachtsamkeit, eine Glasscheibe in der Haustüre kaputt. Ist so ein Schaden durch die Haftpflichtversicherung
gedeckt oder handelt es sich da um einen Gefälligkeitschaden, der dann extra im Vertrag stehen müsste.

Danke für Eure Meinungen

Hallo,
aber was ist denn mit der Glasversicherung den Wohnungsinhabers?
Zur Haftpflicht:
Meine Eltern sagten immer: „Du musst doch nicht alles wissen!“
Wer hier den tatsächlichen Hergang richtig fomuliert, dem kann geholfen werden. Reine Ansichtssache, ob so was unter Gefälligkeit fällt?!
Grüsse
A.

Der Wohnungsinhaber ist nicht Glasversichert

Haustüre kaputt. Ist so ein Schaden durch die Haftpflichtversicherung
gedeckt

Nein.

Also ich dachte eigentlich das eine Haftpflichtversicherung für Schäden eintritt, die man bei anderen verursacht.
Weshalb gehören denn Haustüren nicht dazu?

Also ich dachte eigentlich das eine Haftpflichtversicherung
für Schäden eintritt, die man bei anderen verursacht.
Weshalb gehören denn Haustüren nicht dazu?

Solche Dinge gehören zu den sogenannten Mietsachschäden (Haustüre ist ja mit gemietet). Bei Mietsachschäden sind Dinge ausgeschlossen, die man anderweitig versichern kann (z.B. mit einer Glasversicherung).

Hallo zusammen,

hallo hkle,

angenommen man hat eine private Haftpflichtversicherung und
man hilft einem Familienmitglied beim Umzug.
Dabei geht, durch eine Unachtsamkeit, eine Glasscheibe in der
Haustüre kaputt. Ist so ein Schaden durch die
Haftpflichtversicherung
gedeckt oder handelt es sich da um einen Gefälligkeitschaden,
der dann extra im Vertrag stehen müsste.

bei den meisten Versicherern ist der Gefälligkeitsschaden nicht mitversichert. Bitte die Bedingungen nachlesen, alternativ die Gesellschaft anrufen und nachfragen.
Wenn Du bei einem „Fremden“ die Glastüre beschädigst (natürlich ohne Vorsatz), sollte das eigentlich Deine Haftpflichtversicherung ohne Probleme regulieren. Resultiert die Beschädigung aufgrund Deiner Gefälligkeitshandlung und dieses ist in Deinem Vertrag nicht mitversichert, wirst Du diesen Schaden selbst zahlen müssen.

Danke für Eure Meinungen

Gruß
Winni

Hallo zusammen,
erstmal ist der geschilderte Schadensverlauf in der PHV nicht gedeckt.
Es sei denn Gefälligkeisschäden sind in den besonderen Bedingungen der Versicherung eingeschlossen.
Klar kann der Schaden entsprechend geschildert werden…
Allerdings würde das - im Fall der Fälle - als Versicherungsbetrug behandelt werden.

Grüße Don

Salve,
bitte nochmal die entsprechende Klausel zu Mietsachschäden nachlesen.
LG

Hi,
ich hatte gerade exakt den selben Fall. Ich hatte als Helfer beim Umzug einer Bekannten die Glaswohnungstür beschädigt. Meine Privathaftpflicht hat alles anstandslos bezahlt (Material und Arbeit zusammen über 260 EUR!).
Mein Tipp: Einfach mal bei deiner Versicherung nachfragen!