Hallo zusammen,
hallo hkle,
angenommen man hat eine private Haftpflichtversicherung und
man hilft einem Familienmitglied beim Umzug.
Dabei geht, durch eine Unachtsamkeit, eine Glasscheibe in der
Haustüre kaputt. Ist so ein Schaden durch die
Haftpflichtversicherung
gedeckt oder handelt es sich da um einen Gefälligkeitschaden,
der dann extra im Vertrag stehen müsste.
bei den meisten Versicherern ist der Gefälligkeitsschaden nicht mitversichert. Bitte die Bedingungen nachlesen, alternativ die Gesellschaft anrufen und nachfragen.
Wenn Du bei einem „Fremden“ die Glastüre beschädigst (natürlich ohne Vorsatz), sollte das eigentlich Deine Haftpflichtversicherung ohne Probleme regulieren. Resultiert die Beschädigung aufgrund Deiner Gefälligkeitshandlung und dieses ist in Deinem Vertrag nicht mitversichert, wirst Du diesen Schaden selbst zahlen müssen.
Danke für Eure Meinungen
Gruß
Winni