Glasschaden KFZ / keine Teilkasko

Liebe/-r Experte/-in,
Ich hätte mal eine Frage. Ich habe vor 3 Wochen einen Zweitwagen auf mich anmelden lassen. Nur Haftpflicht versichert und die ganze zeit hab ich überlegt ob das wohl richtig ist oder ob ich doch Teilkasko hätte machen sollen.
Jetzt habe ich die Antwort. Der Wagen hat einen Steinschlag abbekommen und jetzt einen 20 cm langen riss in der frontscheibe. Nun war ich zu carglass neue scheine kostenpunkt 950 euro.

Ist es möglich das ich eine teilkasko nach löse und wie lange muß ich dann warten bis diese mir den glasschaden bezahlen würde oder tritt die sofort in kraft???

Ich habe bei der versicherung noch nie was größeres gehabt und alle meine versicherungen da abgeschlossen und das schon bald 25 jahre mit gebäudeversicherungen und usw.

Danke schon mal für ihre mühe und Antwort, würde mich sehr freuen.

Viele Grüße Susanne

Hallo,

sagen Sie der Vers. das Sie vergessen hat die Teilkasko mit einzuschließen da es doch Ihr Wusch war und dann werden die ab evtl. Beginn die TK mit einschließen.

Ob die den Schaden auch bezahlen kann ich nicht sagen.

Versuchen Sie es!!!

MfG Thomas Wolter
www.thomas-wolter.eu

Hallo Susanne,

ein brennendes Haus kann man auch nicht mehr versichern. Alles andere wäre nicht wirklich ratsam…

Stephan

Hallo Susanne,
diesen Schaden mußt Du selbst bezahlen. Alles Andere wäre Versicherungsbetrug.
Nachträglich versichern geht nicht…brennende Häuser werden nicht mehr versichert…
Kulanz ist bei diesen Schaden nicht vorstellbar.
Gruss Wolfgang

Hallo,

klarer Fall. Keine Versicherung, keine Regulierung. Nachkaufen geht leider nicht.

Gruss M Bechtold

Hallo Susanne!

Die Teilkasko kannst Du im Normalfall jederzeit einschließen (so lange sie die Versicherung nicht aus irgendeinem Grund ablehnt (z.B. Fahrzeugalter)).

Allerdings gilt - wie die meisten Versicherungen - auch die Teilkasko nicht rückwirkend, sondern ab dem Zeitpunkt des Einschlusses. Hierbei ist nicht der Zeitpunkt der Reparatur, sondern der Zeitpunkt des Schadensereignisses maßgebend.

Sorry, Susanne, aber ich kann Dir hier leider nichts anderes mitteilen.

Schönen Gruß
Bernd

Hallo Sanne,

eine Teilkaskoversicherung kann man selbstverständlich jederzeit abschließen. Allerdings kommt die Versicherung nur für Schäden auf, welche NACH Abschluss der Versicherung auftreten. Der bereits vorhandene Schaden wird also nicht erstattet. Zwar könnte man behaupten, der Schaden sei erst nach Abschluss entstanden (das Gegenteil kann die Versicherung ja nicht beweisen) doch wäre dies Versicherungsbetrug und stellt eine Straftat dar! Von daher ist von einem solchen vorgehen dringend abzuraten.

Im übrigen ist das Unternehmen Carglas dafür bekannt alles andere als preiswert zu sein. Dies zeigt auch, dass viele Versicherer nicht mehr mit Carglas zusammenarbeiten. Hier rate ich zu einem Preisvergleich.

Grüße
Knipser

Hallo Susanne,

man kann keine Versicherung nicht für Schäden abschließen, die bereits eingetreten sind.
Später einfach zu behaupten, der Schaden wäre erst nach Beginn der (ggf. noch abzuschließenden) Teilkasko eingetreten, wäre schlicht Versicherungsbetrug. Daran beteilige ich mich nicht.

VG Jens
www.jens-sternberg.de