Glasschaden verursacht - zahlt die Haftpflicht?

Hans Mustermann ist ein sehr hilfsbereiter Mensch - doch manchmal wird ihm das leider zum Verhängnis. Nehmen wir mal an, dass Hans einem guten Freund bei den Vorbereitungen für eine Party hilft. Der Gastgeber muss nochmal kurz los während Hans die Getränke zur Kühlung auf den Balkon trägt. Dabei fällt ihm auf, dass der Balkontürgriff für außen, den der Gastgeber am Morgen gekauft hatte, noch nicht angebracht war. Da der Gastgeber noch außer Haus ist macht sich Hans also an die Arbeit und versucht den Türgriff zu montieren (ohne dass ihn der Gastgeber ausdrücklich darum gebeten hätte). Hans will den Türgriff zwischen den beiden Balkontürscheiben auf einem ca. 10 cm hohen Kunststoffzwischenstück montieren. Die erste Schraube sitzt schon fest, doch mit der zweiten Schraube erwischt Hans ein (nicht sichtbares) Stück einer der beiden Glasscheiben, die daraufhin einen Riss aufweist.

Die große Frage ist nun ob Hans’ Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt oder aufgrund von Gefälligkeitsdiensten o.ä. die Regulierung verweigern kann…

Vielen Dank für Euer qualifizierties Feedback!

Hallo,

eine Gefällligkeitshandlung liegt hier nicht vor, da „Freund“ hierzu keinen Auftrag erteilte.
Daher müsste die Haftpflicht eintreten.

VG René

Die große Frage ist nun ob Hans’ Haftpflichtversicherung für
den Schaden aufkommt oder aufgrund von Gefälligkeitsdiensten

Andres als mein Vorschreiber würde ich das als Gefälligkeitshandlung ansehen. Wenn diese nicht mitversichert sind, wird die Versicheurng die Regulierung verweigern. Trotzdem würde ich den Schaden melden, vielleicht sieht es der Sachbearbeiter anders.

Hallo,

Hallo,

eine Gefällligkeitshandlung liegt hier nicht vor, da „Freund“
hierzu keinen Auftrag erteilte.
Daher müsste die Haftpflicht eintreten.

Das sehe ich auch anders. Als es die Mitversicherung von Gefälligkeitsschäden noch nicht gab, war bei ähnlichen"umformulierten"
Schäden von „(verbotener) Eigenmacht“ die Rede.
Die Schäden wurden abgelehnt.

VG René

Gruß
tycoon

Glasschaden verursacht - zahlt die Haftpflicht
Hallo,

Das sehe ich auch anders. Als es die Mitversicherung von
Gefälligkeitsschäden noch nicht gab, war bei
ähnlichen"umformulierten"
Schäden von „(verbotener) Eigenmacht“ die Rede.
Die Schäden wurden abgelehnt.

Dies kann ggf. sein. Und Eigenmacht/Stursinn würde ich nur bei den Löchern in der Türe sehen!
Zwei Dinge gaben aber meinem „Urteil“, den Ausschlag!

( ohne dass ihn der Gastgeber ausdrücklich darum gebeten hätte ).

hier entfällt die Gefälligkeitshandlung und ist eher ggf. „Eigenantrieb“! :smile:
Allerdings hat Hans nun

ein (nicht sichtbares) Stück einer der beiden Glasscheiben,

erwischt.Selbst bei Eigenmacht wäre es fraglich, ob er dies hätte erkennen/wissen können!

Die Löcher in der Türe würde ich auch nicht regulieren, das Glas aber dann schon. Na vieleicht meldet sich der UP nochmals und gibt ein Ergebnis durch, wie die andere Gesellschaft diesen Schaden gehandhabt hat/hätte/könnte…:wink:

Gruß
tycoon

VG René