Glasschaden, vk oder tk sb?

Hallo,
habe so ein paar Fragen rund um Autoversicherung und hoffe mir kann da jemand helfen.
Zum einen habe ich seid Gestern einen Riss in meiner Windschutzscheibe, dem man beim Größer werden zugucken kann.
Ich habe nur leider keine Ahnung von dem ganzen Versicherungskram. In meinem „Vertrag“ heißt es: „Selbstbeteiligung VK 1.000,- EUR/TK 150, EUR“. Mein Auto ist VK Versichert, heißt das jetzt, dass ich die 1000 euro zahlen muss oder habe ich, wenn ich eine VK habe auch eine TK und dann muss ich nur 150 Zahlen?

Und dann ist da noch ne andere Frage… sind in der VK auch Schäden enthalten, die ich selbst Verursacht habe? War so schlau und habe mit einer Kippe den Stoffhimmel (wenn der so heißt) in meinem Auto angefackelt. Ist jetzt ein Schwarzer Fleck zu sehen der nicht weg zu Putzen ist. _:frowning:
Gibt es da ne Möglichkeit was von der Versicherung dazu zu bekommen?- Es ist „leider“ ein Leasing Fahrzeug, also muss ich das machen lassen…

Hoffe mein Fragen sind nicht zu dumm und mir kann jemand helden.

LG

Hallo,

das beantworte ich mal kurz und knapp:

  1. Glasschäden sind Teilkasko, d. h. es wären hier die 150 € Selbstbeteiligung zu zahlen. Unbedingt klären, ob man ggf. bei carglas oder einem anderen Anbieter den Ersatz bekommt, ohne dass die Selbstbeteiligung angerechnet wird. Solche Modelle gibt es

  2. Das Anfackeln des Autohimmels ist meiner Meinung nach ein Eigenschaden. Hier könnte es also sein, dass die Versicherung überhaupt nicht leistet. Tut sie es doch, wäre auch das ein Teilkasko-Schaden, der mit 150 € SB belegt ist.

Gruß und frohes Fest.

A. Haid

Hallo,

der Glasbruchschaden ist ein TK Schaden, was bedeutet, dass Sie eine SB von 150 € haben. Der Zweite Schaden ist nicht ganz so einfach. Sollte sich durch die Zigarette ein Brand ausweiten können wäre dies ebenfalls ein TK Schaden, da hier Feuerschäden mitversichert sind. Das bedeutet, Sie würden ledigleich zweimal die 150 € zahlen müssen und würden in der VK nicht hochgestuft werden. Nähere Infos gibts auch unter http://www.saw-assekuranz.de/kaskoversicherung.html

LG und frohe Feiertage

Stephan Brückner

In aller Kürze:

Glas = TK = SB 150.-, keine Hochstufung

Sengschaden ist zur TK nicht versichert, allenfalls offenes Feuer.

Hallo,

also zu Frage 1:
Glasschaden ist immer Teilkasko. Du musst also 150 € SB selber tragen.
Bei einem Riss wird ja keine Reparatur der Scheibe möglich sein. Bei einem Steinschlag zum Beispiel, der nicht im Sichtfeld des Fahrers liegt, kann man die Scheibe z.B. bei Carglas reparieren lassen. Dann braucht man noch nicht mal die SB von 150 Euro zu zahlen. Aber wie gesagt, bei einem Riss muss die Scheibe ausgetauscht werden.

zu Frage 2: Auf dem Schaden wirst Du wohl sitzen bleiben. Ein VK-Schaden ist das nicht, weil nicht mit mechanischer Gewalt von Außen auf das Fahrzeug eingewirkt wurde. Ein Brandschaden über TK ist es auch nicht. Aber da solltest Du noch andere Antworten abwarten. Vielleicht ht ja noch jemand eine tolle Idee…
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Frohe Weihnachten.
Viele Grüße
Sunshine

Deine Scheibe zahlt deine TK, hier musst du 150,- Selbstbeteiligung bezahlen. Deinen Himmel könntest du über deine VK abrechnen, lohnt sich aber mal gar nicht. Du musst 1000,- Selbstbeteiligung bezahlen, soviel kostet wahrscheinlich die ganze Reparatur nicht. Außerdem würdest du noch hochgestuft werden, d.h. du müsstest dann noch höhere Vers.beiträge bezahlen. Wenn es nur ein Brandloch ist, dann schau mal bei Dent Wizard im Internet, die reparieren so etwas für 149,- Euro, ohne dass der kompl. Himmel getauscht werden muss.

Frohes Fest

Zum einen habe ich seid Gestern einen Riss in meiner
Windschutzscheibe, dem man beim Größer werden zugucken kann.

Das sollte schnellstens repariert werden, bzw. die Scheibe ausgetauscht werden.

Ich habe nur leider keine Ahnung von dem ganzen
Versicherungskram. In meinem „Vertrag“ heißt es:
„Selbstbeteiligung VK 1.000,- EUR/TK 150, EUR“. Mein Auto ist
VK Versichert, heißt das jetzt, dass ich die 1000 euro zahlen
muss oder habe ich, wenn ich eine VK habe auch eine TK und
dann muss ich nur 150 Zahlen?

Zu VK / TK siehe FAQ:644

In der Vollkasko ist immer auch die Teilkasko enthalten, es gibt eigene Selbstbeteiligungen je nachdem aus welchem Bereich der Schaden nun kommt.
Also Glasschaden=TK -> SB 150,- Euro
Die meisten Versicherer verzichten darauf, wenn der Glasschaden repariert werden kann, weil es günstiger als eine neue Scheibe ist.
Bei Rissen im Randbereich und ab bestimmten Größen ist aber keine Reparatur möglich, da hilft nur eine neue Scheibe.

Und dann ist da noch ne andere Frage… sind in der VK auch
Schäden enthalten, die ich selbst Verursacht habe?

Ja, aber nur die vertraglich vereinbarten Schäden…

War so
schlau und habe mit einer Kippe den Stoffhimmel (wenn der so
heißt) in meinem Auto angefackelt. Ist jetzt ein Schwarzer
Fleck zu sehen der nicht weg zu Putzen ist. _:frowning:
Gibt es da ne Möglichkeit was von der Versicherung dazu zu
bekommen?- Es ist „leider“ ein Leasing Fahrzeug, also muss ich
das machen lassen…

Das ist kein Vollkasko-Schaden -> selber bezahlen.

Hoffe mein Fragen sind nicht zu dumm und mir kann jemand
helden.

Es gibt nur dumme Antworten und ich hoffe ich konnte helfen.

Gruß Dirk

Hi,

das ist ein TK-Schaden, also TK-SB.

sind in der VK auch Schäden enthalten, die ich selbst Verursacht habe?

Ja, aber nicht angeschmorte Dachhimmel, da kein richtiger Brand.

Grüße, M

Hallo,

Glas fällt in Teilkasko (TK), weshalb hierfür die SB gilt, die für TK vereinbart wurde - 150 €.

Der anderen Schaden, mit der Kippe, kann über Vollkasko (VK) mitversichert sein - muss aber nicht. Es kommt auf die detaillierten Vertragsbedingungen an. Ich empfehle, beim konkreten Versicherer nachzufragen.

VG Jens
www.jens-sternberg.de