Glassfenster in der Wohnung geplatzt

Hallo,

War mir nicht bekannt, dass ein Mieter innerhalb seiner Wohnung alles Verwüsten darf, Toiletten, Waschbecken und Spiegel zerstören, Stromleitungen abschneiden, Türen herausbrechen, Bodenbeläge und Fußleisten herausreißen usw.

War der Link kaputt oder hat woanders hingeführt? Wo steht das denn im § 535 BGB? Bei mir steht da nichts vom Verwüsten etc., sondern Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Damit ist die Zuständigkeit doch nun wirklich eindeutig geregelt?

und ich als Vermieter muss nachweisen wer es gewesen war um diesen dann persönlich haftbar zu machen.

Ja, wobei es naturgemäß Schadensbilder gibt, wo dies ganz eindeutig ist. Bei einem Riss in der Scheibe ist dies nicht der Fall. Spannungsrisse können aus verschiedensten Gründen auftreten.

Wir sprechen hier von der Innenscheibe einer Isolierverglasung. Da kommt ein Steinwurf von Außen nicht in Betracht, sondern mE nur Einflüsse von Innen.

Auch Innenscheiben können reißen. Ein Steinwurf ist bei weitem nicht die einzige Möglichkeit, eine Scheibe zu beschädigen.

Du hast aber Recht, der Vermieter ist Zuständig und kann den Betrag einfordern bzw. an der Kaution einbehalten.

Einfordern bzw. an Kaution einbehalten kann er nur, wenn er dem Mieter ein Verschulden nachweisen kann. Nachlesen kann man das im § 280 BGB: Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

Der Vermieter als Gläubiger kann also nur Schadenersatz verlangen, wenn der Mieter eine Pflichtverletzung zu vertreten hat. Das müsste er also beweisen.

Grüße

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Ok. Wieder etwas dazugelernt.
Fensterscheiben reißen gerne einfach mal so. Deshalb passiert das auch so oft, dass man es überall sieht.
Da würde mich, rein technisch, einfach mal interessieren, wie so viel Spannung aufgebaut werden kann, dass die Innenscheibe einer Isolierverglasung reißen kann.

vnA

Hallo,

Ok. Wieder etwas dazugelernt. Fensterscheiben reißen gerne einfach mal so.

Siehste, auch dafür ist das Forum da, wobei einfach so naturgemäß physikalisch nicht korrekt ist. Es gibt immer eine Ursache. Rechtlich stellt sich eben die Frage, ob sie vom Mieter zu vertreten ist. Stell Dir vor ein physikalisch vollkommen unbedarfter Vermieter überzieht seine Mieter in der Überzeugung Glasschäden an der Innenscheibe könnten nur vom Mieter schuldhaft verursacht sein mit einer Schadenersatzklage und dann kommt heraus, dass es ein Spannungsriss ist, den der Mieter nicht zu vertreten hat. Das wäre doch ärgerlich.

Deshalb passiert das auch so oft, dass man es überall sieht.

Die Häufigkeit ist hier sicher kein Kriterium für die rechtliche Bewertung. Nur weil ein Vermieter vielleicht in Physik nicht aufgepasst hat, bedeutet das nicht, dass für ihn die physikalischen Gesetzmäßigkeiten nicht gelten würden.

Da würde mich, rein technisch, einfach mal interessieren, wie so viel Spannung aufgebaut werden kann, dass die Innenscheibe einer Isolierverglasung reißen kann.

Dann stell diese Frage doch im entsprechenden Brett, bevor Du sowas loslässt. Bis dahin hier mal eine Quelle, die auf die verschiedenen Ursachen eingeht. Beim Lesen wird man unzweifelhaft zu dem Schluss kommen, dass es mehrere Ursachen geben kann, die vom Mieter nicht zu vertreten sind. http://www.baunetzwissen.de/standardartikel/Glas_Gla…

Dann kannste ja jetzt schreiben, dass Du davon Ahnung hast ;o)

Grüße

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Lieber Ratsuchender, zunächst müssen Sie den Schaden sofort dem Vermieter melden. Wenn Sie als Mieter den Schaden nicht verursacht haben, ist die Reparatur Sache des Vermieters. Vielleicht besteht auch eine Glasversicherung, die dafür aufkommen könnte.
Viel Glück!